nichts was etwa hart lautete, doch keinesweges animo iniuriandi vorgebracht würde, mögte ungütig gedeutet werden. Wie sie denn vor Gott hiemit bezeugten, daß alles pro salvanda veritate & animarum salute lediglich gemeinet wäre. 4. So einige Beneficia Iuris von ihnen als Theologis praeteriret würden, selbige ex officio zu suppliren. 5. Wenn die Sache ad senrentionandum reif wäre, selbige tanquam mere Theologicam an eine nicht eximirte theologische Facultät zu schicken. 6. Daß a votando mögten praecludiret werden, einige zu diesem Iudicio verordnete, als der Abt Specht, Abt Fabricius und (kl.) Abt Schmidt, Gen. Sup. Behm und Hofrath Alexandri; salva tamen eorum existimatione. noch 2 andere Theologi, nebst einem Politico, welche sich theils durch Ihre Responsa theils durch anderweitig passionirte sentiments sehr partialisch gemacht, daß die Prediger kein Bedenken hätten, wieder selbige, das Iuramentum perhorrescentiae abzuschweren. Bald nach gehaltener Session gingen beyde Hofprediger zum Canzler, mit bitte, er wolte ihnen doch nicht, wie es im Iudicio das Ansehen gewinnen wollen, dasjenige übel deuten, was sie zu Behuf ihrer Nothdurfft unumgänglich müssen vorbringen: empfingen auch von ihm die Versicherung es solte ihnen alle Iustice wiederfahren, es solten im Iudicio keine nullitäten gemacht werden, die recusirten membra solten auch praecludiret werden: sie möchten nur zur
nichts was etwa hart lautete, doch keinesweges animo iniuriandi vorgebracht würde, mögte ungütig gedeutet werden. Wie sie denn vor Gott hiemit bezeugten, daß alles pro salvanda veritate & animarum salute lediglich gemeinet wäre. 4. So einige Beneficia Iuris von ihnen als Theologis praeteriret würden, selbige ex officio zu suppliren. 5. Wenn die Sache ad senrentionandum reif wäre, selbige tanquam mere Theologicam an eine nicht eximirte theologische Facultät zu schicken. 6. Daß a votando mögten praecludiret werden, einige zu diesem Iudicio verordnete, als der Abt Specht, Abt Fabricius und (kl.) Abt Schmidt, Gen. Sup. Behm und Hofrath Alexandri; salva tamen eorum existimatione. noch 2 andere Theologi, nebst einem Politico, welche sich theils durch Ihre Responsa theils durch anderweitig passionirte sentiments sehr partialisch gemacht, daß die Prediger kein Bedenken hätten, wieder selbige, das Iuramentum perhorrescentiae abzuschweren. Bald nach gehaltener Session gingen beyde Hofprediger zum Canzler, mit bitte, er wolte ihnen doch nicht, wie es im Iudicio das Ansehen gewinnen wollen, dasjenige übel deuten, was sie zu Behuf ihrer Nothdurfft unumgänglich müssen vorbringen: empfingen auch von ihm die Versicherung es solte ihnen alle Iustice wiederfahren, es solten im Iudicio keine nullitäten gemacht werden, die recusirten membra solten auch praecludiret werden: sie möchten nur zur
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0969"n="13"/>
nichts was etwa hart lautete, doch keinesweges animo iniuriandi vorgebracht würde, mögte ungütig gedeutet werden. Wie sie denn vor Gott hiemit bezeugten, daß alles pro salvanda veritate & animarum salute lediglich gemeinet wäre. 4. So einige Beneficia Iuris von ihnen als Theologis praeteriret würden, selbige ex officio zu suppliren. 5. Wenn die Sache ad senrentionandum reif wäre, selbige tanquam mere Theologicam an eine nicht eximirte theologische Facultät zu schicken. 6. Daß a votando mögten praecludiret werden, einige zu diesem Iudicio verordnete, als der Abt Specht, Abt Fabricius und <noteplace="left">(kl.) Abt Schmidt, Gen. Sup. Behm und Hofrath Alexandri; salva tamen eorum existimatione.</note> noch 2 andere Theologi, nebst einem Politico, welche sich theils durch Ihre Responsa theils durch anderweitig passionirte sentiments sehr partialisch gemacht, daß die Prediger kein Bedenken hätten, wieder selbige, das Iuramentum perhorrescentiae abzuschweren. Bald nach gehaltener Session gingen beyde Hofprediger zum Canzler, mit bitte, er wolte ihnen doch nicht, wie es im Iudicio das Ansehen gewinnen wollen, dasjenige übel deuten, was sie zu Behuf ihrer Nothdurfft unumgänglich müssen vorbringen: empfingen auch von ihm die Versicherung es solte ihnen alle Iustice wiederfahren, es solten im Iudicio keine nullitäten gemacht werden, die recusirten membra solten auch praecludiret werden: sie möchten nur zur
</p></div></body></text></TEI>
[13/0969]
nichts was etwa hart lautete, doch keinesweges animo iniuriandi vorgebracht würde, mögte ungütig gedeutet werden. Wie sie denn vor Gott hiemit bezeugten, daß alles pro salvanda veritate & animarum salute lediglich gemeinet wäre. 4. So einige Beneficia Iuris von ihnen als Theologis praeteriret würden, selbige ex officio zu suppliren. 5. Wenn die Sache ad senrentionandum reif wäre, selbige tanquam mere Theologicam an eine nicht eximirte theologische Facultät zu schicken. 6. Daß a votando mögten praecludiret werden, einige zu diesem Iudicio verordnete, als der Abt Specht, Abt Fabricius und noch 2 andere Theologi, nebst einem Politico, welche sich theils durch Ihre Responsa theils durch anderweitig passionirte sentiments sehr partialisch gemacht, daß die Prediger kein Bedenken hätten, wieder selbige, das Iuramentum perhorrescentiae abzuschweren. Bald nach gehaltener Session gingen beyde Hofprediger zum Canzler, mit bitte, er wolte ihnen doch nicht, wie es im Iudicio das Ansehen gewinnen wollen, dasjenige übel deuten, was sie zu Behuf ihrer Nothdurfft unumgänglich müssen vorbringen: empfingen auch von ihm die Versicherung es solte ihnen alle Iustice wiederfahren, es solten im Iudicio keine nullitäten gemacht werden, die recusirten membra solten auch praecludiret werden: sie möchten nur zur
(kl.) Abt Schmidt, Gen. Sup. Behm und Hofrath Alexandri; salva tamen eorum existimatione.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/969>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.