nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren,P noch ab exsecutione contra nec auditos necQ convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagenR wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2S Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6
nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren,P noch ab exsecutione contra nec auditos necQ convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagenR wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2S Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6
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nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren,<noteplace="right">P</note> noch ab exsecutione contra nec auditos nec<noteplace="right">Q</note> convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagen<noteplace="right">R</note> wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2<noteplace="right">S</note> Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6
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nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren, noch ab exsecutione contra nec auditos nec convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagen wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2 Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/967>, abgerufen am 23.11.2024.
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