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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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ger seines bisher geführten Beichtvateramts, nichtM allein an Seiten des Regierenden Hrn. sondern auch übriger Fürstl. Personen erlassen, und der Abt-Specht Dieser war von der Kreuzkirche zu Hanofer nach Eutin kommen als fürstliger Beichtvater und Superint. da ihn sein Vorweser, D. Petersen, vorgeschlagen: von Entin war er nach Wolfenbüttel berufen als Obersuperint. und Abt von Riddachshausen. dazu erwehlet; jenem aber samt dem Hofdiacono anbefolen, sich folgenden Tages des Beichstuls, und Sontags des Altars und der Canzel schlechterdings zuenthalten; da doch die ordentliche Beichte und Communion, denen von der Gemeine, die sich dazu bereitet hatten, nicht hätte dürffen aufgesagt werden, sondern gar wohl bisher gewöhnlichermaßen bleiben können, der Fürstl. Beichte und Communion ungehindert, weil diese zu ganz anderer Tageszeit geschicht, wenn man nicht mit schimpflicher suspension vom Beichstule, Altare und Canzel solchergestalt den Anfang hätte machen wollen, als der Erfolg gegeben. Worauf der vorige Confessionarius dem Neo-Electo des Dedekenni Consilia zuschickte, Vielleicht ohne Ursach und gewis ohne Nutzen. (s. Beil. XVII. N.) Indes klagten die Prediger hernach stets, daß man auf alle ihre Zweifesgründe sich niemals einlassen und Beantwortung derselben ertheilen oder verschaffen wollen, wie demühtig oder bescheiden und inständig sie darum gebeten: ich sehe aber auch nicht, wie sie solches erwarten können. um zu vernehmen, ob dieser, der mit dem ordinario in dieser so wichtigen Gewissenssache nicht die geringste Rück-

ger seines bisher geführten Beichtvateramts, nichtM allein an Seiten des Regierenden Hrn. sondern auch übriger Fürstl. Personen erlassen, und der Abt-Specht Dieser war von der Kreuzkirche zu Hanofer nach Eutin kommen als fürstliger Beichtvater und Superint. da ihn sein Vorweser, D. Petersen, vorgeschlagen: von Entin war er nach Wolfenbüttel berufen als Obersuperint. und Abt von Riddachshausen. dazu erwehlet; jenem aber samt dem Hofdiacono anbefolen, sich folgenden Tages des Beichstuls, und Sontags des Altars und der Canzel schlechterdings zuenthalten; da doch die ordentliche Beichte und Communion, denen von der Gemeine, die sich dazu bereitet hatten, nicht hätte dürffen aufgesagt werden, sondern gar wohl bisher gewöhnlichermaßen bleiben können, der Fürstl. Beichte und Communion ungehindert, weil diese zu ganz anderer Tageszeit geschicht, wenn man nicht mit schimpflicher suspension vom Beichstule, Altare und Canzel solchergestalt den Anfang hätte machen wollen, als der Erfolg gegeben. Worauf der vorige Confessionarius dem Neo-Electo des Dedekenni Consilia zuschickte, Vielleicht ohne Ursach und gewis ohne Nutzen. (s. Beil. XVII. N.) Indes klagten die Prediger hernach stets, daß man auf alle ihre Zweifesgründe sich niemals einlassen und Beantwortung derselben ertheilen oder verschaffen wollen, wie demühtig oder bescheiden und inständig sie darum gebeten: ich sehe aber auch nicht, wie sie solches erwarten können. um zu vernehmen, ob dieser, der mit dem ordinario in dieser so wichtigen Gewissenssache nicht die geringste Rück-

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[9/0965] ger seines bisher geführten Beichtvateramts, nicht allein an Seiten des Regierenden Hrn. sondern auch übriger Fürstl. Personen erlassen, und der Abt-Specht dazu erwehlet; jenem aber samt dem Hofdiacono anbefolen, sich folgenden Tages des Beichstuls, und Sontags des Altars und der Canzel schlechterdings zuenthalten; da doch die ordentliche Beichte und Communion, denen von der Gemeine, die sich dazu bereitet hatten, nicht hätte dürffen aufgesagt werden, sondern gar wohl bisher gewöhnlichermaßen bleiben können, der Fürstl. Beichte und Communion ungehindert, weil diese zu ganz anderer Tageszeit geschicht, wenn man nicht mit schimpflicher suspension vom Beichstule, Altare und Canzel solchergestalt den Anfang hätte machen wollen, als der Erfolg gegeben. Worauf der vorige Confessionarius dem Neo-Electo des Dedekenni Consilia zuschickte, um zu vernehmen, ob dieser, der mit dem ordinario in dieser so wichtigen Gewissenssache nicht die geringste Rück- M Dieser war von der Kreuzkirche zu Hanofer nach Eutin kommen als fürstliger Beichtvater und Superint. da ihn sein Vorweser, D. Petersen, vorgeschlagen: von Entin war er nach Wolfenbüttel berufen als Obersuperint. und Abt von Riddachshausen. Vielleicht ohne Ursach und gewis ohne Nutzen. (s. Beil. XVII. N.) Indes klagten die Prediger hernach stets, daß man auf alle ihre Zweifesgründe sich niemals einlassen und Beantwortung derselben ertheilen oder verschaffen wollen, wie demühtig oder bescheiden und inständig sie darum gebeten: ich sehe aber auch nicht, wie sie solches erwarten können.

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/965>, abgerufen am 23.11.2024.