Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und

die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0918" n="906"/>
die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine                      Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen                      werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher                      ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein                      klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den                      Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der                      Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen,                      und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem                      vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den,                      wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein,                      die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der                      Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu                      verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der                      Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung                      zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts,                      der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der                      Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt                      zuthun, und
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[906/0918] die Sache nach den Gründen des Rechts betrachtet, so wird keine Vermuthung für eine Einwilligung in eine solche Unterwürfigkeit angenommen werden können, da vielmehr dieselbe alle Denkungsart vernünftiger, und daher ihre Wohlfahrt liebender Wesen gerade entgegen stehet. Doch, es ist nicht allein klar, daß diese Einrichtung widerrechtlich ist, sie wiederspricht auch den Regeln einer wahren Staatsklugheit. Es ist eine richtige Bemerkung der Staatskundigen, daß eine weise Regierung auch die Zufriedenheit der Unterthanen, und der sämtligen Einwohner eines Landes mit der ganzen Staatsverfaßung zu ihrem vornehmsten Augenmerk mache. Es ist dieses der öffentligen Ruhe zuträglich. Den, wer nicht unzufrieden mit der Regierung ist, der wird auch nicht geneigt sein, die öffentlige Ruhe zustören: dagegen hat das Misvergnügen mit der Grund-Einrichtung eines Staats oft Anlas gegeben, den innern Frieden zu verscheuchen, und mit der in dem Gebiete des Reichs erzeugten Mishelligkeit der Empörung Thore und Thüre zuöfnen. Es ist eben dieses auch der Bevölkerung zuträglig. Unzufriedene und Misvergnügte werden gerne den Ort ihres Aufenthalts, der ihnen misfält, mit einem andern, der ihnen beßer gefält, vertauschen. Der Zwang der Geseze wird unvermögend sein, der Neigung zur Auswanderung Einhalt zuthun, und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/918
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 906. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/918>, abgerufen am 22.11.2024.