hen sich mer Gewalt erwarben, als ihre Vorweser oder Nachfolger, so solte man daraus keine algemeine Folge ziehen; ein solcher Fürst unterwirft sich die Gemüther, berauschet sein Volk durch seinen Ruhm und gebrauchet, ohngeachtet aller Geseze eine wilkürlige Gewalt, sagt Mably im Staatsrechte von Eur. 430 S. Ruslands älteste Verfaßung ist von den Tartern, hernach durch deren Vertreibung, ferner durch Aufhebung der Bojaren verändert worden.) Roms Aberglaube und auf selbigen gegründete Herschaft eigete sich also zum Untergange: dagegen zeigte sich wieder ein anders Heidenthum, ein freches Laster, eine kriegerisch grausame Herschaft, dergleichen vor tausend Jahren mit Roms altem Reiche, samt altem Heidenthume untergegangen, jezt aber seit hundert Jahren almälig wieder aufgekommen war. Man sah den rohen Unglauben auf dem königligen Stule sizen und hörete ihn künlig diesen Ausspruch thun, daß der Ewige, wofern er sei, ohnmächtig und unwißend, wie ein König aus den Sterblichen sein müße, sich um die Welt nicht bekümmern oder sie beherschen könne, außer etwa im Grossen, daß er von den Menschen keinen Dienst fordere, auch durch keine von ihren Handlungen beleidiget werde, daß nach diesem Leben nichts für den Menschen zuhoffen o-
hen sich mer Gewalt erwarben, als ihre Vorweser oder Nachfolger, so solte man daraus keine algemeine Folge ziehen; ein solcher Fürst unterwirft sich die Gemüther, berauschet sein Volk durch seinen Ruhm und gebrauchet, ohngeachtet aller Geseze eine wilkürlige Gewalt, sagt Mably im Staatsrechte von Eur. 430 S. Ruslands älteste Verfaßung ist von den Tartern, hernach durch deren Vertreibung, ferner durch Aufhebung der Bojaren verändert worden.) Roms Aberglaube und auf selbigen gegründete Herschaft eigete sich also zum Untergange: dagegen zeigte sich wieder ein anders Heidenthum, ein freches Laster, eine kriegerisch grausame Herschaft, dergleichen vor tausend Jahren mit Roms altem Reiche, samt altem Heidenthume untergegangen, jezt aber seit hundert Jahren almälig wieder aufgekommen war. Man sah den rohen Unglauben auf dem königligen Stule sizen und hörete ihn künlig diesen Ausspruch thun, daß der Ewige, wofern er sei, ohnmächtig und unwißend, wie ein König aus den Sterblichen sein müße, sich um die Welt nicht bekümmern oder sie beherschen könne, außer etwa im Grossen, daß er von den Menschen keinen Dienst fordere, auch durch keine von ihren Handlungen beleidiget werde, daß nach diesem Leben nichts für den Menschen zuhoffen o-
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hen sich mer Gewalt erwarben, als ihre Vorweser oder Nachfolger, so solte man daraus keine algemeine Folge ziehen; ein solcher Fürst unterwirft sich die Gemüther, berauschet sein Volk durch seinen Ruhm und gebrauchet, ohngeachtet aller Geseze eine wilkürlige Gewalt, sagt Mably im Staatsrechte von Eur. 430 S. Ruslands älteste Verfaßung ist von den Tartern, hernach durch deren Vertreibung, ferner durch Aufhebung der Bojaren verändert worden.) Roms Aberglaube und auf selbigen gegründete Herschaft eigete sich also zum Untergange: dagegen zeigte sich wieder ein anders Heidenthum, ein freches Laster, eine kriegerisch grausame Herschaft, dergleichen vor tausend Jahren mit Roms altem Reiche, samt altem Heidenthume untergegangen, jezt aber seit hundert Jahren almälig wieder aufgekommen war. Man sah den rohen Unglauben auf dem königligen Stule sizen und hörete ihn künlig diesen Ausspruch thun, daß der Ewige, wofern er sei, ohnmächtig und unwißend, wie ein König aus den Sterblichen sein müße, sich um die Welt nicht bekümmern oder sie beherschen könne, außer etwa im Grossen, daß er von den Menschen keinen Dienst fordere, auch durch keine von ihren Handlungen beleidiget werde, daß nach diesem Leben nichts für den Menschen zuhoffen o-
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hen sich mer Gewalt erwarben, als ihre Vorweser oder Nachfolger, so solte man daraus keine algemeine Folge ziehen; ein solcher Fürst unterwirft sich die Gemüther, berauschet sein Volk durch seinen Ruhm und gebrauchet, ohngeachtet aller Geseze eine wilkürlige Gewalt, sagt Mably im Staatsrechte von Eur. 430 S. Ruslands älteste Verfaßung ist von den Tartern, hernach durch deren Vertreibung, ferner durch Aufhebung der Bojaren verändert worden.) Roms Aberglaube und auf selbigen gegründete Herschaft eigete sich also zum Untergange: dagegen zeigte sich wieder ein anders Heidenthum, ein freches Laster, eine kriegerisch grausame Herschaft, dergleichen vor tausend Jahren mit Roms altem Reiche, samt altem Heidenthume untergegangen, jezt aber seit hundert Jahren almälig wieder aufgekommen war. Man sah den rohen Unglauben auf dem königligen Stule sizen und hörete ihn künlig diesen Ausspruch thun, daß der Ewige, wofern er sei, ohnmächtig und unwißend, wie ein König aus den Sterblichen sein müße, sich um die Welt nicht bekümmern oder sie beherschen könne, außer etwa im Grossen, daß er von den Menschen keinen Dienst fordere, auch durch keine von ihren Handlungen beleidiget werde, daß nach diesem Leben nichts für den Menschen zuhoffen o-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 898. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/910>, abgerufen am 23.11.2024.
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