vormals, behalten hatte, theils nunmer auch wieder die Veräuserung solcher Güter, die man einzugehen gedachte. Das Gemeinewesen von Genua beschlos die Bischöfe seines Gebiers künftig selbst zuernennen und sich in diesem Stükke vom römischen Stule ferner nicht vorschreiben zulaßen. Im österreichischen Italien ward ein Rath gesezet zur Verwaltung der bürgerligen Gerichtbarkeit über die Geweiheten und ihre Gürer, welche bisher Papst und Bischöfe gehabt hatten; auch wurde verboten, außer wenigen Fällen, etwas ohne Erlaubnis zu Rom zusuchen: Den Bettelorden wurden enge Schranken gesezet den 4 Febr. 1768 wie vorher in Baiern schon geschehen. Aus den beiden Sicilien wurden die Jesuwiter gleichfals weggebracht und dem Papste zugeschikket. Zu Parma machte man den 16 Jan. 1768 im Namen des jungen Herzogs einen Befel bekant, welche die gottesdienstligen Leute einem gemischten Gerichte, auch ihre Güter der Steuer unterwarf; und als der Papst es wagte den 30 Jan. die Urheber deßelben und alle, die dazu gerathen, in den Ban zuthun, wurden auch da den 8 Febr. die Jesuwiter ausgejagt: Zu Paris wurde den 26 Febr. auf des Hofes Verlangen das Banurtheil vom höchsten Gerichte oder Parlamente für nichtig erkläret, welcher Erklärung die
vormals, behalten hatte, theils nunmer auch wieder die Veräuserung solcher Güter, die man einzugehen gedachte. Das Gemeinewesen von Genua beschlos die Bischöfe seines Gebiers künftig selbst zuernennen und sich in diesem Stükke vom römischen Stule ferner nicht vorschreiben zulaßen. Im österreichischen Italien ward ein Rath gesezet zur Verwaltung der bürgerligen Gerichtbarkeit über die Geweiheten und ihre Gürer, welche bisher Papst und Bischöfe gehabt hatten; auch wurde verboten, außer wenigen Fällen, etwas ohne Erlaubnis zu Rom zusuchen: Den Bettelorden wurden enge Schranken gesezet den 4 Febr. 1768 wie vorher in Baiern schon geschehen. Aus den beiden Sicilien wurden die Jesuwiter gleichfals weggebracht und dem Papste zugeschikket. Zu Parma machte man den 16 Jan. 1768 im Namen des jungen Herzogs einen Befel bekant, welche die gottesdienstligen Leute einem gemischten Gerichte, auch ihre Güter der Steuer unterwarf; und als der Papst es wagte den 30 Jan. die Urheber deßelben und alle, die dazu gerathen, in den Ban zuthun, wurden auch da den 8 Febr. die Jesuwiter ausgejagt: Zu Paris wurde den 26 Febr. auf des Hofes Verlangen das Banurtheil vom höchsten Gerichte oder Parlamente für nichtig erkläret, welcher Erklärung die
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vormals, behalten hatte, theils nunmer auch wieder die Veräuserung solcher Güter, die man einzugehen gedachte. Das Gemeinewesen von Genua beschlos die Bischöfe seines Gebiers künftig selbst zuernennen und sich in diesem Stükke vom römischen Stule ferner nicht vorschreiben zulaßen. Im österreichischen Italien ward ein Rath gesezet zur Verwaltung der bürgerligen Gerichtbarkeit über die Geweiheten und ihre Gürer, welche bisher Papst und Bischöfe gehabt hatten; auch wurde verboten, außer wenigen Fällen, etwas ohne Erlaubnis zu Rom zusuchen: Den Bettelorden wurden enge Schranken gesezet den 4 Febr. 1768 wie vorher in Baiern schon geschehen. Aus den beiden Sicilien wurden die Jesuwiter gleichfals weggebracht und dem Papste zugeschikket. Zu Parma machte man den 16 Jan. 1768 im Namen des jungen Herzogs einen Befel bekant, welche die gottesdienstligen Leute einem gemischten Gerichte, auch ihre Güter der Steuer unterwarf; und als der Papst es wagte den 30 Jan. die Urheber deßelben und alle, die dazu gerathen, in den Ban zuthun, wurden auch da den 8 Febr. die Jesuwiter ausgejagt: Zu Paris wurde den 26 Febr. auf des Hofes Verlangen das Banurtheil vom höchsten Gerichte oder Parlamente für nichtig erkläret, welcher Erklärung die
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vormals, behalten hatte, theils nunmer auch wieder die Veräuserung solcher Güter, die man einzugehen gedachte. Das Gemeinewesen von Genua beschlos die Bischöfe seines Gebiers künftig selbst zuernennen und sich in diesem Stükke vom römischen Stule ferner nicht vorschreiben zulaßen. Im österreichischen Italien ward ein Rath gesezet zur Verwaltung der bürgerligen Gerichtbarkeit über die Geweiheten und ihre Gürer, welche bisher Papst und Bischöfe gehabt hatten; auch wurde verboten, außer wenigen Fällen, etwas ohne Erlaubnis zu Rom zusuchen: Den Bettelorden wurden enge Schranken gesezet den 4 Febr. 1768 wie vorher in Baiern schon geschehen. Aus den beiden Sicilien wurden die Jesuwiter gleichfals weggebracht und dem Papste zugeschikket. Zu Parma machte man den 16 Jan. 1768 im Namen des jungen Herzogs einen Befel bekant, welche die gottesdienstligen Leute einem gemischten Gerichte, auch ihre Güter der Steuer unterwarf; und als der Papst es wagte den 30 Jan. die Urheber deßelben und alle, die dazu gerathen, in den Ban zuthun, wurden auch da den 8 Febr. die Jesuwiter ausgejagt: Zu Paris wurde den 26 Febr. auf des Hofes Verlangen das Banurtheil vom höchsten Gerichte oder Parlamente für nichtig erkläret, welcher Erklärung die
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 892. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/904>, abgerufen am 23.11.2024.
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