lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-
lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-
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lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-
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lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 865. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/877>, abgerufen am 22.11.2024.
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