fand solcher Ybernemung auf künftig Einhalt zuthun; es erfolgte aber ein langer und beftiger Schriftwechsel, wegen Rechtmäßigkeit des Abfals oder der Absezung. Von den Abgesezten wurde der erste sogleich zum Auffeher bei den Gemeinen der Stadt Hildesheim berufen, den andern beförderte noch vor Ablaufe des Jahrs der König von Preußen zum vorstehenden AEltesten bei den Gemeinen der Stadt Minden: ehe noch dieses geschah ging der neue fürstlige Beichtvater mit Tode ab den 8 Aug: Die 1707Fürstin wurde dahin gebracht, daß sie 1707 die Warheit verschwur: sie hofte nachmals Verminderung ihrer Gewißensunruhe, wen der, welcher sie dazu vermogt, auch selbst überträte, und ihr Grosvater, der steets einem leeren Blendwerke von gehofter Ehre und Hoheit nachging, entschlos sich 1710 zu solcher Nachfolge, ohne daß die eitle Hofnung jemals erfüllet wurde.) (Nach dem Tode des Abts und würklig erfolgtem Abfalle der Fürstin kam 1707 zu Welfenbüttel ein Sendschreiben heraus, dem nachmaligem Geständniße nach, auf Befel des Fürsten, in welchem die harten Urtheile über den synkretistisch gescholtenen Abt getadelt, aber doch die Abgesezten für gute Leute erkläret wurden, die der Fürst abzusezen wieder Willen gemüßiget worden, nicht, weil sie wieder den Ybertrit zur römischen Lehre hart und öffentlig geprediget, sondern weil sie
fand solcher Ybernemung auf künftig Einhalt zuthun; es erfolgte aber ein langer und beftiger Schriftwechsel, wegen Rechtmäßigkeit des Abfals oder der Absezung. Von den Abgesezten wurde der erste sogleich zum Auffeher bei den Gemeinen der Stadt Hildesheim berufen, den andern beförderte noch vor Ablaufe des Jahrs der König von Preußen zum vorstehenden AEltesten bei den Gemeinen der Stadt Minden: ehe noch dieses geschah ging der neue fürstlige Beichtvater mit Tode ab den 8 Aug: Die 1707Fürstin wurde dahin gebracht, daß sie 1707 die Warheit verschwur: sie hofte nachmals Verminderung ihrer Gewißensunruhe, wen der, welcher sie dazu vermogt, auch selbst überträte, und ihr Grosvater, der steets einem leeren Blendwerke von gehofter Ehre und Hoheit nachging, entschlos sich 1710 zu solcher Nachfolge, ohne daß die eitle Hofnung jemals erfüllet wurde.) (Nach dem Tode des Abts und würklig erfolgtem Abfalle der Fürstin kam 1707 zu Welfenbüttel ein Sendschreiben heraus, dem nachmaligem Geständniße nach, auf Befel des Fürsten, in welchem die harten Urtheile über den synkretistisch gescholtenen Abt getadelt, aber doch die Abgesezten für gute Leute erkläret wurden, die der Fürst abzusezen wieder Willen gemüßiget worden, nicht, weil sie wieder den Ybertrit zur römischen Lehre hart und öffentlig geprediget, sondern weil sie
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fand solcher Ybernemung auf künftig Einhalt zuthun; es erfolgte aber ein langer und beftiger Schriftwechsel, wegen Rechtmäßigkeit des Abfals oder der Absezung. Von den Abgesezten wurde der erste sogleich zum Auffeher bei den Gemeinen der Stadt Hildesheim berufen, den andern beförderte noch vor Ablaufe des Jahrs der König von Preußen zum vorstehenden AEltesten bei den Gemeinen der Stadt Minden: ehe noch dieses geschah ging der neue fürstlige Beichtvater mit Tode ab den 8 Aug: Die <noteplace="left">1707</note>Fürstin wurde dahin gebracht, daß sie 1707 die Warheit verschwur: sie hofte nachmals Verminderung ihrer Gewißensunruhe, wen der, welcher sie dazu vermogt, auch selbst überträte, und ihr Grosvater, der steets einem leeren Blendwerke von gehofter Ehre und Hoheit nachging, entschlos sich 1710 zu solcher Nachfolge, ohne daß die eitle Hofnung jemals erfüllet wurde.) (Nach dem Tode des Abts und würklig erfolgtem Abfalle der Fürstin kam 1707 zu Welfenbüttel ein Sendschreiben heraus, dem nachmaligem Geständniße nach, auf Befel des Fürsten, in welchem die harten Urtheile über den synkretistisch gescholtenen Abt getadelt, aber doch die Abgesezten für gute Leute erkläret wurden, die der Fürst abzusezen wieder Willen gemüßiget worden, nicht, weil sie wieder den Ybertrit zur römischen Lehre hart und öffentlig geprediget, sondern weil sie
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fand solcher Ybernemung auf künftig Einhalt zuthun; es erfolgte aber ein langer und beftiger Schriftwechsel, wegen Rechtmäßigkeit des Abfals oder der Absezung. Von den Abgesezten wurde der erste sogleich zum Auffeher bei den Gemeinen der Stadt Hildesheim berufen, den andern beförderte noch vor Ablaufe des Jahrs der König von Preußen zum vorstehenden AEltesten bei den Gemeinen der Stadt Minden: ehe noch dieses geschah ging der neue fürstlige Beichtvater mit Tode ab den 8 Aug: Die Fürstin wurde dahin gebracht, daß sie 1707 die Warheit verschwur: sie hofte nachmals Verminderung ihrer Gewißensunruhe, wen der, welcher sie dazu vermogt, auch selbst überträte, und ihr Grosvater, der steets einem leeren Blendwerke von gehofter Ehre und Hoheit nachging, entschlos sich 1710 zu solcher Nachfolge, ohne daß die eitle Hofnung jemals erfüllet wurde.) (Nach dem Tode des Abts und würklig erfolgtem Abfalle der Fürstin kam 1707 zu Welfenbüttel ein Sendschreiben heraus, dem nachmaligem Geständniße nach, auf Befel des Fürsten, in welchem die harten Urtheile über den synkretistisch gescholtenen Abt getadelt, aber doch die Abgesezten für gute Leute erkläret wurden, die der Fürst abzusezen wieder Willen gemüßiget worden, nicht, weil sie wieder den Ybertrit zur römischen Lehre hart und öffentlig geprediget, sondern weil sie
1707
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 848. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/860>, abgerufen am 22.11.2024.
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