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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Truppen, welche sie besoldeten, wolten zubefelen haben: aus einem Schluße der Stände von Holland und Utrecht wurde in einigen Städten zur Bewachung andere Manschaft angenommen; Moriz entwafnete solche, sezte in allen holländischen Städten den Rath ab und einem andern ein: die Stände von Hollande willigten hierauf in einer Versamlung der Lehrer aus allen vereinigten Landschaften, zur Entscheidung der Streitfragen; da vorher sie oder ihre Vorweser nicht leiden wollen, daß andere Landschaften sich in ihre innern Händel mischten: bei den vorläufigen Zusammenkünften zur Wahl der Abgeordneten war schon deutlig zusehen, welches der Lauf der Hauptversamlung sein würde; an Orten wo die Gegenbelehrer an der Zahl geringer waren, trenneten sie sich und wurden von beiden Theilen Abgeordnete bestellet, wo sie zalreicher waren, gestatteten sie die Absonderung nicht, sondern sie ernanten Abgeordnete von ihrer Seite allein; durch dieses und andere Mittel bekamen sie die Oberhand in allen Landschaftsversamlungen und hernach auch in der Hauptversamlung zu Dortrecht 1619: die Belehrer wurden als Beklagte vorgefordert sich zuverantworten und von der Versamlung das Urtheil zuerwarten; sie wiederstunden solcher Anmassung ihrer Gegner, so in ihrer eigenen Sache richten wolten, erkanten also die Versamlung nicht für den rechtmäßigen Richter

Truppen, welche sie besoldeten, wolten zubefelen haben: aus einem Schluße der Stände von Holland und Utrecht wurde in einigen Städten zur Bewachung andere Manschaft angenommen; Moriz entwafnete solche, sezte in allen holländischen Städten den Rath ab und einem andern ein: die Stände von Hollande willigten hierauf in einer Versamlung der Lehrer aus allen vereinigten Landschaften, zur Entscheidung der Streitfragen; da vorher sie oder ihre Vorweser nicht leiden wollen, daß andere Landschaften sich in ihre innern Händel mischten: bei den vorläufigen Zusammenkünften zur Wahl der Abgeordneten war schon deutlig zusehen, welches der Lauf der Hauptversamlung sein würde; an Orten wo die Gegenbelehrer an der Zahl geringer waren, trenneten sie sich und wurden von beiden Theilen Abgeordnete bestellet, wo sie zalreicher waren, gestatteten sie die Absonderung nicht, sondern sie ernanten Abgeordnete von ihrer Seite allein; durch dieses und andere Mittel bekamen sie die Oberhand in allen Landschaftsversamlungen und hernach auch in der Hauptversamlung zu Dortrecht 1619: die Belehrer wurden als Beklagte vorgefordert sich zuverantworten und von der Versamlung das Urtheil zuerwarten; sie wiederstunden solcher Anmassung ihrer Gegner, so in ihrer eigenen Sache richten wolten, erkanten also die Versamlung nicht für den rechtmäßigen Richter

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Truppen, welche sie besoldeten, wolten zubefelen haben: aus einem Schluße der                      Stände von Holland und Utrecht wurde in einigen Städten zur Bewachung andere                      Manschaft angenommen; Moriz entwafnete solche, sezte in allen holländischen                      Städten den Rath ab und einem andern ein: die Stände von Hollande willigten                      hierauf in einer Versamlung der Lehrer aus allen vereinigten Landschaften, zur                      Entscheidung der Streitfragen; da vorher sie oder ihre Vorweser nicht leiden                      wollen, daß andere Landschaften sich in ihre innern Händel mischten: bei den                      vorläufigen Zusammenkünften zur Wahl der Abgeordneten war schon deutlig zusehen,                      welches der Lauf der Hauptversamlung sein würde; an Orten wo die Gegenbelehrer                      an der Zahl geringer waren, trenneten sie sich und wurden von beiden Theilen                      Abgeordnete bestellet, wo sie zalreicher waren, gestatteten sie die Absonderung                      nicht, sondern sie ernanten Abgeordnete von ihrer Seite allein; durch dieses und                      andere Mittel bekamen sie die Oberhand in allen Landschaftsversamlungen und                      hernach auch in der Hauptversamlung zu Dortrecht 1619: die Belehrer wurden als                      Beklagte vorgefordert sich zuverantworten und von der Versamlung das Urtheil                      zuerwarten; sie wiederstunden solcher Anmassung ihrer Gegner, so in ihrer                      eigenen Sache richten wolten, erkanten also die Versamlung nicht für den                      rechtmäßigen Richter
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[801/0813] Truppen, welche sie besoldeten, wolten zubefelen haben: aus einem Schluße der Stände von Holland und Utrecht wurde in einigen Städten zur Bewachung andere Manschaft angenommen; Moriz entwafnete solche, sezte in allen holländischen Städten den Rath ab und einem andern ein: die Stände von Hollande willigten hierauf in einer Versamlung der Lehrer aus allen vereinigten Landschaften, zur Entscheidung der Streitfragen; da vorher sie oder ihre Vorweser nicht leiden wollen, daß andere Landschaften sich in ihre innern Händel mischten: bei den vorläufigen Zusammenkünften zur Wahl der Abgeordneten war schon deutlig zusehen, welches der Lauf der Hauptversamlung sein würde; an Orten wo die Gegenbelehrer an der Zahl geringer waren, trenneten sie sich und wurden von beiden Theilen Abgeordnete bestellet, wo sie zalreicher waren, gestatteten sie die Absonderung nicht, sondern sie ernanten Abgeordnete von ihrer Seite allein; durch dieses und andere Mittel bekamen sie die Oberhand in allen Landschaftsversamlungen und hernach auch in der Hauptversamlung zu Dortrecht 1619: die Belehrer wurden als Beklagte vorgefordert sich zuverantworten und von der Versamlung das Urtheil zuerwarten; sie wiederstunden solcher Anmassung ihrer Gegner, so in ihrer eigenen Sache richten wolten, erkanten also die Versamlung nicht für den rechtmäßigen Richter

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 801. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/813>, abgerufen am 24.07.2024.