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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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dergeboren werden, daß Gottes Gnade der Anfang und Fortgang alles Guten sei, die aber nicht unwiederstreblig würke, daß die Gläubigen mit Kräfren des heiligen Geistes ausgerüstet sein, um im Glauben beharren zukönnen, ob sie aber auch wieder abfallen könten müste zuvor aus den heiligen Schriften genauer untersuchet werden, ehe sie mit völliger Yberzeugung andere davon belehren könten; sie baten um Duldung und Schuz wieder Versolgungen: die Stände befalen die Duldung; Gegentheil war unwillig, daß man von gottesdienstligen Gerichte sich ans bürgerlige gewandt hatte, wiedersezte sich daher in vielen Zusammenkünften dem Befele; aber die Abgeordneten der Stände thaten dem 1611Unternemen Einhalt; es wurde zu Hag 1611 eine Unterredung zwischen beiden Theilen veranstaltet, wo die vom härtern Theile den Ständen eine Gegenbelehrung oder Contraremonstranz übergaben, in welcher sie verwelgerten die Belehrenden, ihre Gegner, als Lehrer der gereinigten Gemeine zudulden, vielmer forderten, daß sie der gottesdienstligen Zucht unterworfen würden; ihre eigene Lehre aber stelten sie also vor, Gott habe aus dem verderbten Geschlechte der Menschen einige erwelet, sie durch den Gesalbten selig zumachen, die andern aber aus

dergeboren werden, daß Gottes Gnade der Anfang und Fortgang alles Guten sei, die aber nicht unwiederstreblig würke, daß die Gläubigen mit Kräfren des heiligen Geistes ausgerüstet sein, um im Glauben beharren zukönnen, ob sie aber auch wieder abfallen könten müste zuvor aus den heiligen Schriften genauer untersuchet werden, ehe sie mit völliger Yberzeugung andere davon belehren könten; sie baten um Duldung und Schuz wieder Versolgungen: die Stände befalen die Duldung; Gegentheil war unwillig, daß man von gottesdienstligen Gerichte sich ans bürgerlige gewandt hatte, wiedersezte sich daher in vielen Zusammenkünften dem Befele; aber die Abgeordneten der Stände thaten dem 1611Unternemen Einhalt; es wurde zu Hag 1611 eine Unterredung zwischen beiden Theilen veranstaltet, wo die vom härtern Theile den Ständen eine Gegenbelehrung oder Contraremonstranz übergaben, in welcher sie verwelgerten die Belehrenden, ihre Gegner, als Lehrer der gereinigten Gemeine zudulden, vielmer forderten, daß sie der gottesdienstligen Zucht unterworfen würden; ihre eigene Lehre aber stelten sie also vor, Gott habe aus dem verderbten Geschlechte der Menschen einige erwelet, sie durch den Gesalbten selig zumachen, die andern aber aus

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[798/0810] dergeboren werden, daß Gottes Gnade der Anfang und Fortgang alles Guten sei, die aber nicht unwiederstreblig würke, daß die Gläubigen mit Kräfren des heiligen Geistes ausgerüstet sein, um im Glauben beharren zukönnen, ob sie aber auch wieder abfallen könten müste zuvor aus den heiligen Schriften genauer untersuchet werden, ehe sie mit völliger Yberzeugung andere davon belehren könten; sie baten um Duldung und Schuz wieder Versolgungen: die Stände befalen die Duldung; Gegentheil war unwillig, daß man von gottesdienstligen Gerichte sich ans bürgerlige gewandt hatte, wiedersezte sich daher in vielen Zusammenkünften dem Befele; aber die Abgeordneten der Stände thaten dem Unternemen Einhalt; es wurde zu Hag 1611 eine Unterredung zwischen beiden Theilen veranstaltet, wo die vom härtern Theile den Ständen eine Gegenbelehrung oder Contraremonstranz übergaben, in welcher sie verwelgerten die Belehrenden, ihre Gegner, als Lehrer der gereinigten Gemeine zudulden, vielmer forderten, daß sie der gottesdienstligen Zucht unterworfen würden; ihre eigene Lehre aber stelten sie also vor, Gott habe aus dem verderbten Geschlechte der Menschen einige erwelet, sie durch den Gesalbten selig zumachen, die andern aber aus 1611

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 798. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/810>, abgerufen am 22.11.2024.