mangerlei Verschwerungen machten, weswegen ihrer Lehre weiter vorgebeuget wurde auch die Jesuwiten, als die eigentligen Anstifter, aus dem Lande weichen musten. Albrecht von Oesterreich im spanischen Belgien belagerte Ostende, bekam es aber 1604erst nach drei Jahren ein 1604: die vereinigten Friesen zubezwingen wurde den Spaniern immer unmögliger; es wurde daher 1609 ein zwölfjäriger Stilstand mit ihnen geschloßen; ihnen ihre Freiheit und was sie erobert hatten, samt freier Schiffart nach Indien gelaßen. Moriz, ihr Stathalter, hatte den Vergleich zuhindern gesuchet, weil im Kriege sein Ansehen größer war; solches zu mindern hatten die vereinigten Stände den Vergleich williger angenommen: der daher entstandene Unwille zwischen Morize und den Ständen zeigte Einflus auf gottesdienstlige Streitigkeiten, so damals rege wurden. Die genfischen, pfälzischen und naßauischen Lehrer waren in diesen Ländern an der Zahl überlegen, füreten die Lehre vom unbedingten Rathschluße Gottes, nebst ihrer gensischen Verfaßung, den heidelbergischen Fragestükken und einem ihrer Lehre gemäßem Bekentniße ein; doch felete es nicht an Verteidigern des bedingten Rathschlußes, welche die beiden Bekentnisbücher nicht für verbindlig erkennen wolten, ehe sie von einer Versam-
mangerlei Verschwerungen machten, weswegen ihrer Lehre weiter vorgebeuget wurde auch die Jesuwiten, als die eigentligen Anstifter, aus dem Lande weichen musten. Albrecht von Oesterreich im spanischen Belgien belagerte Ostende, bekam es aber 1604erst nach drei Jahren ein 1604: die vereinigten Friesen zubezwingen wurde den Spaniern immer unmögliger; es wurde daher 1609 ein zwölfjäriger Stilstand mit ihnen geschloßen; ihnen ihre Freiheit und was sie erobert hatten, samt freier Schiffart nach Indien gelaßen. Moriz, ihr Stathalter, hatte den Vergleich zuhindern gesuchet, weil im Kriege sein Ansehen größer war; solches zu mindern hatten die vereinigten Stände den Vergleich williger angenommen: der daher entstandene Unwille zwischen Morize und den Ständen zeigte Einflus auf gottesdienstlige Streitigkeiten, so damals rege wurden. Die genfischen, pfälzischen und naßauischen Lehrer waren in diesen Ländern an der Zahl überlegen, füreten die Lehre vom unbedingten Rathschluße Gottes, nebst ihrer gensischen Verfaßung, den heidelbergischen Fragestükken und einem ihrer Lehre gemäßem Bekentniße ein; doch felete es nicht an Verteidigern des bedingten Rathschlußes, welche die beiden Bekentnisbücher nicht für verbindlig erkennen wolten, ehe sie von einer Versam-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0806"n="794"/>
mangerlei Verschwerungen machten, weswegen ihrer Lehre weiter vorgebeuget wurde auch die Jesuwiten, als die eigentligen Anstifter, aus dem Lande weichen musten. Albrecht von Oesterreich im spanischen Belgien belagerte Ostende, bekam es aber <noteplace="left">1604</note>erst nach drei Jahren ein 1604: die vereinigten Friesen zubezwingen wurde den Spaniern immer unmögliger; es wurde daher 1609 ein zwölfjäriger Stilstand mit ihnen geschloßen; ihnen ihre Freiheit und was sie erobert hatten, samt freier Schiffart nach Indien gelaßen. Moriz, ihr Stathalter, hatte den Vergleich zuhindern gesuchet, weil im Kriege sein Ansehen größer war; solches zu mindern hatten die vereinigten Stände den Vergleich williger angenommen: der daher entstandene Unwille zwischen Morize und den Ständen zeigte Einflus auf gottesdienstlige Streitigkeiten, so damals rege wurden. Die genfischen, pfälzischen und naßauischen Lehrer waren in diesen Ländern an der Zahl überlegen, füreten die Lehre vom unbedingten Rathschluße Gottes, nebst ihrer gensischen Verfaßung, den heidelbergischen Fragestükken und einem ihrer Lehre gemäßem Bekentniße ein; doch felete es nicht an Verteidigern des bedingten Rathschlußes, welche die beiden Bekentnisbücher nicht für verbindlig erkennen wolten, ehe sie von einer Versam-
</p></div></body></text></TEI>
[794/0806]
mangerlei Verschwerungen machten, weswegen ihrer Lehre weiter vorgebeuget wurde auch die Jesuwiten, als die eigentligen Anstifter, aus dem Lande weichen musten. Albrecht von Oesterreich im spanischen Belgien belagerte Ostende, bekam es aber erst nach drei Jahren ein 1604: die vereinigten Friesen zubezwingen wurde den Spaniern immer unmögliger; es wurde daher 1609 ein zwölfjäriger Stilstand mit ihnen geschloßen; ihnen ihre Freiheit und was sie erobert hatten, samt freier Schiffart nach Indien gelaßen. Moriz, ihr Stathalter, hatte den Vergleich zuhindern gesuchet, weil im Kriege sein Ansehen größer war; solches zu mindern hatten die vereinigten Stände den Vergleich williger angenommen: der daher entstandene Unwille zwischen Morize und den Ständen zeigte Einflus auf gottesdienstlige Streitigkeiten, so damals rege wurden. Die genfischen, pfälzischen und naßauischen Lehrer waren in diesen Ländern an der Zahl überlegen, füreten die Lehre vom unbedingten Rathschluße Gottes, nebst ihrer gensischen Verfaßung, den heidelbergischen Fragestükken und einem ihrer Lehre gemäßem Bekentniße ein; doch felete es nicht an Verteidigern des bedingten Rathschlußes, welche die beiden Bekentnisbücher nicht für verbindlig erkennen wolten, ehe sie von einer Versam-
1604
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 794. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/806>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.