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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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und Gebräuchen bis zur Entscheidung der Versamlung solte gehalten werden, ermanere sie wegen des großen Nuzens der Einigkeit, sie solten dan solche Verordnung einmüthig annemen: Zur Abfaßung dieses Mittelbuches, dieser Zwischenlehre, so man Interim nante, wurden bestellet Julius Pflug, nun eingesezter Bischof zu Naumburg, der Weihbischof Michael von Sidon, und Johan Agricola, von seinem Geburtsorte genant Eisleben, welcher daselbst und hernach zu Wittenberg auf der Hohenschule gelehret, aber den Irthum der Gesezstürmer zuerst öffentlig 1537 -- 40 behauptet hatte, den Gebrauch des Gesezes zuverwerfen, der nun beim Kurfürsten von Brandenburg Lehrer der Hofgemeine war. Indem diese die Zwischenlehre zusammentrugen und ausbeßerten, belenete Karl den 24 Febr. Morizen mit der Kurwürde und sämtligen ihm zugewandten Ländern, welches der gefangene Johan Fridericb ansehen muste und gelaßen ansah. Der Kurfürst von Brandenburg war nun auch zu Augsburg angelanget, hatte Gefallen an der Zwischenlehre, zu welcher sein Hoflehrer geholfen, lies von Strasburg Büzern kommen, welcher vormals nach dem Regensburgischen Mittelbuche am Vergleiche mit gearbeitet hatte, den jezigen Entwurf aber gänzlig verwarf, zu großem Unwillen des Kurfürsten, daher er

und Gebräuchen bis zur Entscheidung der Versamlung solte gehalten werden, ermanere sie wegen des großen Nuzens der Einigkeit, sie solten dan solche Verordnung einmüthig annemen: Zur Abfaßung dieses Mittelbuches, dieser Zwischenlehre, so man Interim nante, wurden bestellet Julius Pflug, nun eingesezter Bischof zu Naumburg, der Weihbischof Michael von Sidon, und Johan Agricola, von seinem Geburtsorte genant Eisleben, welcher daselbst und hernach zu Wittenberg auf der Hohenschule gelehret, aber den Irthum der Gesezstürmer zuerst öffentlig 1537 — 40 behauptet hatte, den Gebrauch des Gesezes zuverwerfen, der nun beim Kurfürsten von Brandenburg Lehrer der Hofgemeine war. Indem diese die Zwischenlehre zusammentrugen und ausbeßerten, belenete Karl den 24 Febr. Morizen mit der Kurwürde und sämtligen ihm zugewandten Ländern, welches der gefangene Johan Fridericb ansehen muste und gelaßen ansah. Der Kurfürst von Brandenburg war nun auch zu Augsburg angelanget, hatte Gefallen an der Zwischenlehre, zu welcher sein Hoflehrer geholfen, lies von Strasburg Büzern kommen, welcher vormals nach dem Regensburgischen Mittelbuche am Vergleiche mit gearbeitet hatte, den jezigen Entwurf aber gänzlig verwarf, zu großem Unwillen des Kurfürsten, daher er

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[748/0760] und Gebräuchen bis zur Entscheidung der Versamlung solte gehalten werden, ermanere sie wegen des großen Nuzens der Einigkeit, sie solten dan solche Verordnung einmüthig annemen: Zur Abfaßung dieses Mittelbuches, dieser Zwischenlehre, so man Interim nante, wurden bestellet Julius Pflug, nun eingesezter Bischof zu Naumburg, der Weihbischof Michael von Sidon, und Johan Agricola, von seinem Geburtsorte genant Eisleben, welcher daselbst und hernach zu Wittenberg auf der Hohenschule gelehret, aber den Irthum der Gesezstürmer zuerst öffentlig 1537 — 40 behauptet hatte, den Gebrauch des Gesezes zuverwerfen, der nun beim Kurfürsten von Brandenburg Lehrer der Hofgemeine war. Indem diese die Zwischenlehre zusammentrugen und ausbeßerten, belenete Karl den 24 Febr. Morizen mit der Kurwürde und sämtligen ihm zugewandten Ländern, welches der gefangene Johan Fridericb ansehen muste und gelaßen ansah. Der Kurfürst von Brandenburg war nun auch zu Augsburg angelanget, hatte Gefallen an der Zwischenlehre, zu welcher sein Hoflehrer geholfen, lies von Strasburg Büzern kommen, welcher vormals nach dem Regensburgischen Mittelbuche am Vergleiche mit gearbeitet hatte, den jezigen Entwurf aber gänzlig verwarf, zu großem Unwillen des Kurfürsten, daher er

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 748. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/760>, abgerufen am 22.11.2024.