burg, erhielten Bedingungen, die sie an ihn überschikten, riethen, daß er kommen und fusfällig werden solte, übernamen die Bürgschaft, daß ihm solte sein Gottesdienst versichert, keine Gefangenschaft und nichts beschwerliges außer den vorgeschriebenen Bedingungen auferleget werden; diese waren, er solte selbst fusfällig um Gnade bitten, 150000 Gülden erlegen, alles Geschüz dem Kaiser überlaßen, seine Festungen schleifen, Heinrichen von Braunsweig Freiheit und Land wieder geben; der Kaiser war nach Halle kommen, wo sich der Landgraf den 18 Brachm. einfand, nach vielem Weigern und Streite die Bedingungen unterschrieb, da dieses hinzugethan war, daß der Kaiser sich vorbehielte dieselben zuerklären, nach abermaligem Streite, wegen Annemung der tridentinischen Schlüße, schrieb, daß er annemen wolte, was eine freie Versamlung ordnete, wie auch Moriz und Joachim von Brandenburg thun würden, welche ihm zugesaget hatten nicht vom augsburgischen Bekentniße zuweichen, darauf zum Kaiser gefüret ward, vor ihm auf die Knie fiel, aber als derselbe ihn etwas lange liegen lies, ungeheissen wieder aufstund, endlig am späten Abende die Ankündigung der Gefangenschaft hören muste, mit Vorgeben, der Kaiser hätte den Unterhändlern zugesaget ohne ewiges nicht ohne einiges Gefängnis ihn zubegnadigen, mit weiterer Erklärung, daß es nicht wieder
burg, erhielten Bedingungen, die sie an ihn überschikten, riethen, daß er kommen und fusfällig werden solte, übernamen die Bürgschaft, daß ihm solte sein Gottesdienst versichert, keine Gefangenschaft und nichts beschwerliges außer den vorgeschriebenen Bedingungen auferleget werden; diese waren, er solte selbst fusfällig um Gnade bitten, 150000 Gülden erlegen, alles Geschüz dem Kaiser überlaßen, seine Festungen schleifen, Heinrichen von Braunsweig Freiheit und Land wieder geben; der Kaiser war nach Halle kommen, wo sich der Landgraf den 18 Brachm. einfand, nach vielem Weigern und Streite die Bedingungen unterschrieb, da dieses hinzugethan war, daß der Kaiser sich vorbehielte dieselben zuerklären, nach abermaligem Streite, wegen Annemung der tridentinischen Schlüße, schrieb, daß er annemen wolte, was eine freie Versamlung ordnete, wie auch Moriz und Joachim von Brandenburg thun würden, welche ihm zugesaget hatten nicht vom augsburgischen Bekentniße zuweichen, darauf zum Kaiser gefüret ward, vor ihm auf die Knie fiel, aber als derselbe ihn etwas lange liegen lies, ungeheissen wieder aufstund, endlig am späten Abende die Ankündigung der Gefangenschaft hören muste, mit Vorgeben, der Kaiser hätte den Unterhändlern zugesaget ohne ewiges nicht ohne einiges Gefängnis ihn zubegnadigen, mit weiterer Erklärung, daß es nicht wieder
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burg, erhielten Bedingungen, die sie an ihn überschikten, riethen, daß er kommen und fusfällig werden solte, übernamen die Bürgschaft, daß ihm solte sein Gottesdienst versichert, keine Gefangenschaft und nichts beschwerliges außer den vorgeschriebenen Bedingungen auferleget werden; diese waren, er solte selbst fusfällig um Gnade bitten, 150000 Gülden erlegen, alles Geschüz dem Kaiser überlaßen, seine Festungen schleifen, Heinrichen von Braunsweig Freiheit und Land wieder geben; der Kaiser war nach Halle kommen, wo sich der Landgraf den 18 Brachm. einfand, nach vielem Weigern und Streite die Bedingungen unterschrieb, da dieses hinzugethan war, daß der Kaiser sich vorbehielte dieselben zuerklären, nach abermaligem Streite, wegen Annemung der tridentinischen Schlüße, schrieb, daß er annemen wolte, was eine freie Versamlung ordnete, wie auch Moriz und Joachim von Brandenburg thun würden, welche ihm zugesaget hatten nicht vom augsburgischen Bekentniße zuweichen, darauf zum Kaiser gefüret ward, vor ihm auf die Knie fiel, aber als derselbe ihn etwas lange liegen lies, ungeheissen wieder aufstund, endlig am späten Abende die Ankündigung der Gefangenschaft hören muste, mit Vorgeben, der Kaiser hätte den Unterhändlern zugesaget ohne ewiges nicht ohne einiges Gefängnis ihn zubegnadigen, mit weiterer Erklärung, daß es nicht wieder
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burg, erhielten Bedingungen, die sie an ihn überschikten, riethen, daß er kommen und fusfällig werden solte, übernamen die Bürgschaft, daß ihm solte sein Gottesdienst versichert, keine Gefangenschaft und nichts beschwerliges außer den vorgeschriebenen Bedingungen auferleget werden; diese waren, er solte selbst fusfällig um Gnade bitten, 150000 Gülden erlegen, alles Geschüz dem Kaiser überlaßen, seine Festungen schleifen, Heinrichen von Braunsweig Freiheit und Land wieder geben; der Kaiser war nach Halle kommen, wo sich der Landgraf den 18 Brachm. einfand, nach vielem Weigern und Streite die Bedingungen unterschrieb, da dieses hinzugethan war, daß der Kaiser sich vorbehielte dieselben zuerklären, nach abermaligem Streite, wegen Annemung der tridentinischen Schlüße, schrieb, daß er annemen wolte, was eine freie Versamlung ordnete, wie auch Moriz und Joachim von Brandenburg thun würden, welche ihm zugesaget hatten nicht vom augsburgischen Bekentniße zuweichen, darauf zum Kaiser gefüret ward, vor ihm auf die Knie fiel, aber als derselbe ihn etwas lange liegen lies, ungeheissen wieder aufstund, endlig am späten Abende die Ankündigung der Gefangenschaft hören muste, mit Vorgeben, der Kaiser hätte den Unterhändlern zugesaget ohne ewiges nicht ohne einiges Gefängnis ihn zubegnadigen, mit weiterer Erklärung, daß es nicht wieder
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 744. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/756>, abgerufen am 22.11.2024.
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