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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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wolten, zuzwingen, wozu der Papst Volk und Geld versprach, auch erlaubte 500000 Kronen aus den Stiftern und gottesdienstligen Gütern in Spanien zuheben; der Kurfürst von Köln war den Kaiser gehorsam und machte deßen Befel in seinem Lande bekant, wodurch andere als kaiserlige Kriegesdienste verboten wurden; der Kurfürst von der Pfalz bemühete sich vergebens den Ausbruch des Krieges zuverhüten, der Kurfürst von Brandenburg und Moriz gaben dergleichen vor: der Kurfürst von Sachsen und Landgraf rechtfertigten den 15 Häum. ihr Verfaren durch ein Ausschreiben, rükten ins Feld und vereinigten sich mit ihren getreuen Bundesgenoßen in Schwaben; der Kaiser, welcher zu Regensburg nur noch wenige Truppen 8000 zu Fuße und 700 Reuter bei sich hatte, erklärte den 20 die beiden Anfürer des schmalkaldischen Bundes in die Acht; und befal Morize den 1 AErntem. die Volziehung derselben mit Eroberung der kurfürstligen Länder, zog sich zurük, die päpstligen und andere Völker aus Italien an sich zuziehen, rükte alsdan wieder vor und kamen die beiden Heere bei Ingolstadt näher aneinander: Der Landgraf hätte allein Anfürer der Bundesgenoßen sein sollen, wenigstens im Felde; als er auf Kundschaft ausgeritten und darüber in ein Scharmüzel geraten war, misfiel solches dem Kurfürsten, welcher davon zuziehen drohete, wen er ferner ohne sein Vorwißen handelte;

wolten, zuzwingen, wozu der Papst Volk und Geld versprach, auch erlaubte 500000 Kronen aus den Stiftern und gottesdienstligen Gütern in Spanien zuheben; der Kurfürst von Köln war den Kaiser gehorsam und machte deßen Befel in seinem Lande bekant, wodurch andere als kaiserlige Kriegesdienste verboten wurden; der Kurfürst von der Pfalz bemühete sich vergebens den Ausbruch des Krieges zuverhüten, der Kurfürst von Brandenburg und Moriz gaben dergleichen vor: der Kurfürst von Sachsen und Landgraf rechtfertigten den 15 Häum. ihr Verfaren durch ein Ausschreiben, rükten ins Feld und vereinigten sich mit ihren getreuen Bundesgenoßen in Schwaben; der Kaiser, welcher zu Regensburg nur noch wenige Truppen 8000 zu Fuße und 700 Reuter bei sich hatte, erklärte den 20 die beiden Anfürer des schmalkaldischen Bundes in die Acht; und befal Morize den 1 AErntem. die Volziehung derselben mit Eroberung der kurfürstligen Länder, zog sich zurük, die päpstligen und andere Völker aus Italien an sich zuziehen, rükte alsdan wieder vor und kamen die beiden Heere bei Ingolstadt näher aneinander: Der Landgraf hätte allein Anfürer der Bundesgenoßen sein sollen, wenigstens im Felde; als er auf Kundschaft ausgeritten und darüber in ein Scharmüzel geraten war, misfiel solches dem Kurfürsten, welcher davon zuziehen drohete, wen er ferner ohne sein Vorwißen handelte;

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[739/0751] wolten, zuzwingen, wozu der Papst Volk und Geld versprach, auch erlaubte 500000 Kronen aus den Stiftern und gottesdienstligen Gütern in Spanien zuheben; der Kurfürst von Köln war den Kaiser gehorsam und machte deßen Befel in seinem Lande bekant, wodurch andere als kaiserlige Kriegesdienste verboten wurden; der Kurfürst von der Pfalz bemühete sich vergebens den Ausbruch des Krieges zuverhüten, der Kurfürst von Brandenburg und Moriz gaben dergleichen vor: der Kurfürst von Sachsen und Landgraf rechtfertigten den 15 Häum. ihr Verfaren durch ein Ausschreiben, rükten ins Feld und vereinigten sich mit ihren getreuen Bundesgenoßen in Schwaben; der Kaiser, welcher zu Regensburg nur noch wenige Truppen 8000 zu Fuße und 700 Reuter bei sich hatte, erklärte den 20 die beiden Anfürer des schmalkaldischen Bundes in die Acht; und befal Morize den 1 AErntem. die Volziehung derselben mit Eroberung der kurfürstligen Länder, zog sich zurük, die päpstligen und andere Völker aus Italien an sich zuziehen, rükte alsdan wieder vor und kamen die beiden Heere bei Ingolstadt näher aneinander: Der Landgraf hätte allein Anfürer der Bundesgenoßen sein sollen, wenigstens im Felde; als er auf Kundschaft ausgeritten und darüber in ein Scharmüzel geraten war, misfiel solches dem Kurfürsten, welcher davon zuziehen drohete, wen er ferner ohne sein Vorwißen handelte;

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 739. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/751>, abgerufen am 22.11.2024.