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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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hatte nach Constantinopel Gesandten geschikt, wovon der eine zurük gekommen und abermals abgeschikket, aber auf dem Wege durchs Meiländische auf des dasigen Stathalters Veranstaltung im Anfange Häum erschlagen ward: dieses brach den zehenjärigen Stilstand. Mangerlei Vorfälle vermerten den Unwillen gegen die Wiedersteher bei dem Römischgesinten, welche dabei Gelegenheit fanden jene von einander zutrennen: als die Chorherren zu Naumburg den Julius Pflug, einen Papisten von meisnischem Adel, zum Bischofe erwelet hatten, wolte der Kurfürst solche ohne sein Vorwißen und Einwilligung vorgenommene Wahl nicht für gültig erkennen, fürete überhaupt sein hergebrachtes Recht an und insbesondere wieder Pflugen auch dieses, daß er der lautern Lehre zuwieder sei; die Stelle hatte also bis zum gütligen Vertrage mögen erlediget bleiben, um denen, von welchen man sich Niemanden aufdringen lies, auch nicht selbst jemanden aufzudringen; die Bekenner folgten aber noch häufig der uralten Gewonheit nach eigenem Gewißen gegen andere zuverfaren, ohne auf deren Gewißen und Yberzeugung zuachten; der Kurfürst bestimte aus gutgemeintem Eifer Amsdorfen zum Bischofe, einem wittenbergischen Schristgelehrten, welcher auch von Adel und jezt Ausseher bei den Gemeinen zu Magdeburg war, lies ihn auch 1542den 20 Jan. 1542 durch Luthern einseg-

hatte nach Constantinopel Gesandten geschikt, wovon der eine zurük gekommen und abermals abgeschikket, aber auf dem Wege durchs Meiländische auf des dasigen Stathalters Veranstaltung im Anfange Häum erschlagen ward: dieses brach den zehenjärigen Stilstand. Mangerlei Vorfälle vermerten den Unwillen gegen die Wiedersteher bei dem Römischgesinten, welche dabei Gelegenheit fanden jene von einander zutrennen: als die Chorherren zu Naumburg den Julius Pflug, einen Papisten von meisnischem Adel, zum Bischofe erwelet hatten, wolte der Kurfürst solche ohne sein Vorwißen und Einwilligung vorgenommene Wahl nicht für gültig erkennen, fürete überhaupt sein hergebrachtes Recht an und insbesondere wieder Pflugen auch dieses, daß er der lautern Lehre zuwieder sei; die Stelle hatte also bis zum gütligen Vertrage mögen erlediget bleiben, um denen, von welchen man sich Niemanden aufdringen lies, auch nicht selbst jemanden aufzudringen; die Bekenner folgten aber noch häufig der uralten Gewonheit nach eigenem Gewißen gegen andere zuverfaren, ohne auf deren Gewißen und Yberzeugung zuachten; der Kurfürst bestimte aus gutgemeintem Eifer Amsdorfen zum Bischofe, einem wittenbergischen Schristgelehrten, welcher auch von Adel und jezt Ausseher bei den Gemeinen zu Magdeburg war, lies ihn auch 1542den 20 Jan. 1542 durch Luthern einseg-

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[730/0742] hatte nach Constantinopel Gesandten geschikt, wovon der eine zurük gekommen und abermals abgeschikket, aber auf dem Wege durchs Meiländische auf des dasigen Stathalters Veranstaltung im Anfange Häum erschlagen ward: dieses brach den zehenjärigen Stilstand. Mangerlei Vorfälle vermerten den Unwillen gegen die Wiedersteher bei dem Römischgesinten, welche dabei Gelegenheit fanden jene von einander zutrennen: als die Chorherren zu Naumburg den Julius Pflug, einen Papisten von meisnischem Adel, zum Bischofe erwelet hatten, wolte der Kurfürst solche ohne sein Vorwißen und Einwilligung vorgenommene Wahl nicht für gültig erkennen, fürete überhaupt sein hergebrachtes Recht an und insbesondere wieder Pflugen auch dieses, daß er der lautern Lehre zuwieder sei; die Stelle hatte also bis zum gütligen Vertrage mögen erlediget bleiben, um denen, von welchen man sich Niemanden aufdringen lies, auch nicht selbst jemanden aufzudringen; die Bekenner folgten aber noch häufig der uralten Gewonheit nach eigenem Gewißen gegen andere zuverfaren, ohne auf deren Gewißen und Yberzeugung zuachten; der Kurfürst bestimte aus gutgemeintem Eifer Amsdorfen zum Bischofe, einem wittenbergischen Schristgelehrten, welcher auch von Adel und jezt Ausseher bei den Gemeinen zu Magdeburg war, lies ihn auch den 20 Jan. 1542 durch Luthern einseg- 1542

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 730. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/742>, abgerufen am 22.11.2024.