gen vorgebracht: Die zurükgelasnen Gesandten gaben den 21 Oct. die Erklärung von sich Namens des Kurfürsten von Sachsen und seiner Genoßen, daß diese sich zur Hülfe gegen die Türken verstehen wolten, wen man ihnen Frieden versicherte; es ward ihnen den 22 der Entwurf des gemeinen Friedens vorgelesen, in welchem aber nur die begriffen waren, die den Abschied angenommen hätten, daher die Gesandten sich nicht blenden ließen, sondern forderten, daß, wo man ihre Herren mir begriffe, solches deutliger mögte ausgedrükket werden. Den Gesandten der Städte war den 13 der Abschied vorgelesen worden, welcher doch vielen von ihnen misfiel, sonderlig der obgedachten zweiten Gattung, ob sie gleich zur Gnadenlehre sich nicht öffentlig bekant hatten; den es war dieses kein gemeinsamer Schlus der Stände, sondern eine bloße Erklärung des kaiserligen Willens, der sich die Städte unterwerfen solten; daher diese Städte baten oder erinnerten, daß man künftig auch sie vor Abfaßung eines Abschiedes hören mögte. Die Wiederlegung des schwäbischen Bekentnißes, welche sehr hart abgefaßet war, wurde den 24 öffentlig verlesen, den vier Städten aber keine Abschrift bewilliget, auch ihre Verteidigung nicht angenommen, daher sie wegen der Türkenhülfe sich erklärten, wie jene Gefandten, welche nach beiderseitiger Wiederholung des vorigen den
gen vorgebracht: Die zurükgelasnen Gesandten gaben den 21 Oct. die Erklärung von sich Namens des Kurfürsten von Sachsen und seiner Genoßen, daß diese sich zur Hülfe gegen die Türken verstehen wolten, wen man ihnen Frieden versicherte; es ward ihnen den 22 der Entwurf des gemeinen Friedens vorgelesen, in welchem aber nur die begriffen waren, die den Abschied angenommen hätten, daher die Gesandten sich nicht blenden ließen, sondern forderten, daß, wo man ihre Herren mir begriffe, solches deutliger mögte ausgedrükket werden. Den Gesandten der Städte war den 13 der Abschied vorgelesen worden, welcher doch vielen von ihnen misfiel, sonderlig der obgedachten zweiten Gattung, ob sie gleich zur Gnadenlehre sich nicht öffentlig bekant hatten; den es war dieses kein gemeinsamer Schlus der Stände, sondern eine bloße Erklärung des kaiserligen Willens, der sich die Städte unterwerfen solten; daher diese Städte baten oder erinnerten, daß man künftig auch sie vor Abfaßung eines Abschiedes hören mögte. Die Wiederlegung des schwäbischen Bekentnißes, welche sehr hart abgefaßet war, wurde den 24 öffentlig verlesen, den vier Städten aber keine Abschrift bewilliget, auch ihre Verteidigung nicht angenommen, daher sie wegen der Türkenhülfe sich erklärten, wie jene Gefandten, welche nach beiderseitiger Wiederholung des vorigen den
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gen vorgebracht: Die zurükgelasnen Gesandten gaben den 21 Oct. die Erklärung von sich Namens des Kurfürsten von Sachsen und seiner Genoßen, daß diese sich zur Hülfe gegen die Türken verstehen wolten, wen man ihnen Frieden versicherte; es ward ihnen den 22 der Entwurf des gemeinen Friedens vorgelesen, in welchem aber nur die begriffen waren, die den Abschied angenommen hätten, daher die Gesandten sich nicht blenden ließen, sondern forderten, daß, wo man ihre Herren mir begriffe, solches deutliger mögte ausgedrükket werden. Den Gesandten der Städte war den 13 der Abschied vorgelesen worden, welcher doch vielen von ihnen misfiel, sonderlig der obgedachten zweiten Gattung, ob sie gleich zur Gnadenlehre sich nicht öffentlig bekant hatten; den es war dieses kein gemeinsamer Schlus der Stände, sondern eine bloße Erklärung des kaiserligen Willens, der sich die Städte unterwerfen solten; daher diese Städte baten oder erinnerten, daß man künftig auch sie vor Abfaßung eines Abschiedes hören mögte. Die Wiederlegung des schwäbischen Bekentnißes, welche sehr hart abgefaßet war, wurde den 24 öffentlig verlesen, den vier Städten aber keine Abschrift bewilliget, auch ihre Verteidigung nicht angenommen, daher sie wegen der Türkenhülfe sich erklärten, wie jene Gefandten, welche nach beiderseitiger Wiederholung des vorigen den
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gen vorgebracht: Die zurükgelasnen Gesandten gaben den 21 Oct. die Erklärung von sich Namens des Kurfürsten von Sachsen und seiner Genoßen, daß diese sich zur Hülfe gegen die Türken verstehen wolten, wen man ihnen Frieden versicherte; es ward ihnen den 22 der Entwurf des gemeinen Friedens vorgelesen, in welchem aber nur die begriffen waren, die den Abschied angenommen hätten, daher die Gesandten sich nicht blenden ließen, sondern forderten, daß, wo man ihre Herren mir begriffe, solches deutliger mögte ausgedrükket werden. Den Gesandten der Städte war den 13 der Abschied vorgelesen worden, welcher doch vielen von ihnen misfiel, sonderlig der obgedachten zweiten Gattung, ob sie gleich zur Gnadenlehre sich nicht öffentlig bekant hatten; den es war dieses kein gemeinsamer Schlus der Stände, sondern eine bloße Erklärung des kaiserligen Willens, der sich die Städte unterwerfen solten; daher diese Städte baten oder erinnerten, daß man künftig auch sie vor Abfaßung eines Abschiedes hören mögte. Die Wiederlegung des schwäbischen Bekentnißes, welche sehr hart abgefaßet war, wurde den 24 öffentlig verlesen, den vier Städten aber keine Abschrift bewilliget, auch ihre Verteidigung nicht angenommen, daher sie wegen der Türkenhülfe sich erklärten, wie jene Gefandten, welche nach beiderseitiger Wiederholung des vorigen den
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 716. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/728>, abgerufen am 22.11.2024.
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