Gesandten erfuren zu Genua, daß der Kaiser daselbst erwartet wurde, wo er auch den 12 Aug. ankam, die Gesandten, so ihm von da nach Placenz folgten, den 12 Sept. vorlies, ihnen aber endlig einen unangenemen Bescheid vom 12 Oct. den 13 zusandte, daß keine Versamlung nöthig, wen der Wormser Befel beobachtet würde, daß die Wiedersteher dem Reichsabschiede Folge leisten oder in schwere Strafe verfallen solten: als die Gesandten eine Wiederstehungs- und Berufungsschrift einlegten, wurde ihnen bei Lebensstrafe befolen sich innen zuhalten, auch weder zurükzuschreiben, noch einen ihrer Diener abzuschikken, hernach den 25 Oct. dem Katser gen Parma zufolgen, wo sie endlig den 30 ihre Freiheit wieder erhielten, außer einem, der sich aber mit der Flucht rettete. Die Wiedersteher hielten indes zu Schwabach ihre abermalige Zusammenkunft: es hatte aber Luther mit seinen wittenbergischen Gehülfen auf des Kurfürsten Befehl siebenzehn Lehrstükke aufgesezet, zu welchen sich die zupor bekennen solten, welche wolten in den Bund aufgenommen sein; man leugnete des Papstes Unfelbarkeit und handelte, als ob Luther unfelbar wäre, man tadelte des Papstes Herschaft über die Gewißen und wolte beinahe dergleichen üben, so schwer fält es Menschen richtigen Einsichten genau zufolgen, eine Verschiedenheit von Meinungen an andern zutragen, deren Ge-
Gesandten erfuren zu Genua, daß der Kaiser daselbst erwartet wurde, wo er auch den 12 Aug. ankam, die Gesandten, so ihm von da nach Placenz folgten, den 12 Sept. vorlies, ihnen aber endlig einen unangenemen Bescheid vom 12 Oct. den 13 zusandte, daß keine Versamlung nöthig, wen der Wormser Befel beobachtet würde, daß die Wiedersteher dem Reichsabschiede Folge leisten oder in schwere Strafe verfallen solten: als die Gesandten eine Wiederstehungs- und Berufungsschrift einlegten, wurde ihnen bei Lebensstrafe befolen sich innen zuhalten, auch weder zurükzuschreiben, noch einen ihrer Diener abzuschikken, hernach den 25 Oct. dem Katser gen Parma zufolgen, wo sie endlig den 30 ihre Freiheit wieder erhielten, außer einem, der sich aber mit der Flucht rettete. Die Wiedersteher hielten indes zu Schwabach ihre abermalige Zusammenkunft: es hatte aber Luther mit seinen wittenbergischen Gehülfen auf des Kurfürsten Befehl siebenzehn Lehrstükke aufgesezet, zu welchen sich die zupor bekennen solten, welche wolten in den Bund aufgenommen sein; man leugnete des Papstes Unfelbarkeit und handelte, als ob Luther unfelbar wäre, man tadelte des Papstes Herschaft über die Gewißen und wolte beinahe dergleichen üben, so schwer fält es Menschen richtigen Einsichten genau zufolgen, eine Verschiedenheit von Meinungen an andern zutragen, deren Ge-
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Gesandten erfuren zu Genua, daß der Kaiser daselbst erwartet wurde, wo er auch den 12 Aug. ankam, die Gesandten, so ihm von da nach Placenz folgten, den 12 Sept. vorlies, ihnen aber endlig einen unangenemen Bescheid vom 12 Oct. den 13 zusandte, daß keine Versamlung nöthig, wen der Wormser Befel beobachtet würde, daß die Wiedersteher dem Reichsabschiede Folge leisten oder in schwere Strafe verfallen solten: als die Gesandten eine Wiederstehungs- und Berufungsschrift einlegten, wurde ihnen bei Lebensstrafe befolen sich innen zuhalten, auch weder zurükzuschreiben, noch einen ihrer Diener abzuschikken, hernach den 25 Oct. dem Katser gen Parma zufolgen, wo sie endlig den 30 ihre Freiheit wieder erhielten, außer einem, der sich aber mit der Flucht rettete. Die Wiedersteher hielten indes zu Schwabach ihre abermalige Zusammenkunft: es hatte aber Luther mit seinen wittenbergischen Gehülfen auf des Kurfürsten Befehl siebenzehn Lehrstükke aufgesezet, zu welchen sich die zupor bekennen solten, welche wolten in den Bund aufgenommen sein; man leugnete des Papstes Unfelbarkeit und handelte, als ob Luther unfelbar wäre, man tadelte des Papstes Herschaft über die Gewißen und wolte beinahe dergleichen üben, so schwer fält es Menschen richtigen Einsichten genau zufolgen, eine Verschiedenheit von Meinungen an andern zutragen, deren Ge-
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Gesandten erfuren zu Genua, daß der Kaiser daselbst erwartet wurde, wo er auch den 12 Aug. ankam, die Gesandten, so ihm von da nach Placenz folgten, den 12 Sept. vorlies, ihnen aber endlig einen unangenemen Bescheid vom 12 Oct. den 13 zusandte, daß keine Versamlung nöthig, wen der Wormser Befel beobachtet würde, daß die Wiedersteher dem Reichsabschiede Folge leisten oder in schwere Strafe verfallen solten: als die Gesandten eine Wiederstehungs- und Berufungsschrift einlegten, wurde ihnen bei Lebensstrafe befolen sich innen zuhalten, auch weder zurükzuschreiben, noch einen ihrer Diener abzuschikken, hernach den 25 Oct. dem Katser gen Parma zufolgen, wo sie endlig den 30 ihre Freiheit wieder erhielten, außer einem, der sich aber mit der Flucht rettete. Die Wiedersteher hielten indes zu Schwabach ihre abermalige Zusammenkunft: es hatte aber Luther mit seinen wittenbergischen Gehülfen auf des Kurfürsten Befehl siebenzehn Lehrstükke aufgesezet, zu welchen sich die zupor bekennen solten, welche wolten in den Bund aufgenommen sein; man leugnete des Papstes Unfelbarkeit und handelte, als ob Luther unfelbar wäre, man tadelte des Papstes Herschaft über die Gewißen und wolte beinahe dergleichen üben, so schwer fält es Menschen richtigen Einsichten genau zufolgen, eine Verschiedenheit von Meinungen an andern zutragen, deren Ge-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 704. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/716>, abgerufen am 22.11.2024.
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