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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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einigen andern Orten verbrant waren, verteidigte ausfürlig alle in der Bulle verdamten 1521Säze. Der Papst bestätigte seine vorige Bulle durch eine neue den 3 Jan. 1521 sezte auch am grünen Donnerstage Luthern mit in die gewönlige wiederholte Verfluchungsrolle richtete aber damit nichts anders aus, als daß die Verdunkelung seines Ansehens offenbarer wurde, welche nach der Drohung der heiligen Offenbarung nun erfolgte 16, 10. 11: Füftes Strafgericht.der fünfte götlige Bote gos aus seine Schale über den Stul des Thieres, worauf deßen Reich verfinstett wurde und sie seine Diener, zerbißen ihre Zungen vor Verdruße, lästerten den Gott des Himmels wegen ihrer Schmerzen und wegen ihrer Drüsen, beßerten sich also nicht von ihren Werken. Man rathschlagte auf dem Reichstage zu Worms, nebst andern auch über Luthers Sache: die päpstligen Boten verlangten, daß man wieder den abwesenden Luther Schlüße faßen solte, da er aus seinen Büchern gnugsam könte gerichtet werden, und suchten hiezu mit Gelde und auf andere Weise sich Freunde zumachen; es kam aber doch dahin, daß man unter kaiserligem Geleite den 16 Apr. ihn kommen lies und mit Beifalle den 17. 18 reden hörete, da er dan endlig, auf Befel, sich kürzlig erklärete: Papste und Versamlungen der Varsteher glaube er nicht aus der Schrift sei er nicht überfüret, also könne er nicht wiederrufen; und

einigen andern Orten verbrant waren, verteidigte ausfürlig alle in der Bulle verdamten 1521Säze. Der Papst bestätigte seine vorige Bulle durch eine neue den 3 Jan. 1521 sezte auch am grünen Donnerstage Luthern mit in die gewönlige wiederholte Verfluchungsrolle richtete aber damit nichts anders aus, als daß die Verdunkelung seines Ansehens offenbarer wurde, welche nach der Drohung der heiligen Offenbarung nun erfolgte 16, 10. 11: Füftes Strafgericht.der fünfte götlige Bote gos aus seine Schale über den Stul des Thieres, worauf deßen Reich verfinstett wurde und sie seine Diener, zerbißen ihre Zungen vor Verdruße, lästerten den Gott des Himmels wegen ihrer Schmerzen und wegen ihrer Drüsen, beßerten sich also nicht von ihren Werken. Man rathschlagte auf dem Reichstage zu Worms, nebst andern auch über Luthers Sache: die päpstligen Boten verlangten, daß man wieder den abwesenden Luther Schlüße faßen solte, da er aus seinen Büchern gnugsam könte gerichtet werden, und suchten hiezu mit Gelde und auf andere Weise sich Freunde zumachen; es kam aber doch dahin, daß man unter kaiserligem Geleite den 16 Apr. ihn kommen lies und mit Beifalle den 17. 18 reden hörete, da er dan endlig, auf Befel, sich kürzlig erklärete: Papste und Versamlungen der Varsteher glaube er nicht aus der Schrift sei er nicht überfüret, also könne er nicht wiederrufen; und

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[674/0686] einigen andern Orten verbrant waren, verteidigte ausfürlig alle in der Bulle verdamten Säze. Der Papst bestätigte seine vorige Bulle durch eine neue den 3 Jan. 1521 sezte auch am grünen Donnerstage Luthern mit in die gewönlige wiederholte Verfluchungsrolle richtete aber damit nichts anders aus, als daß die Verdunkelung seines Ansehens offenbarer wurde, welche nach der Drohung der heiligen Offenbarung nun erfolgte 16, 10. 11: der fünfte götlige Bote gos aus seine Schale über den Stul des Thieres, worauf deßen Reich verfinstett wurde und sie seine Diener, zerbißen ihre Zungen vor Verdruße, lästerten den Gott des Himmels wegen ihrer Schmerzen und wegen ihrer Drüsen, beßerten sich also nicht von ihren Werken. Man rathschlagte auf dem Reichstage zu Worms, nebst andern auch über Luthers Sache: die päpstligen Boten verlangten, daß man wieder den abwesenden Luther Schlüße faßen solte, da er aus seinen Büchern gnugsam könte gerichtet werden, und suchten hiezu mit Gelde und auf andere Weise sich Freunde zumachen; es kam aber doch dahin, daß man unter kaiserligem Geleite den 16 Apr. ihn kommen lies und mit Beifalle den 17. 18 reden hörete, da er dan endlig, auf Befel, sich kürzlig erklärete: Papste und Versamlungen der Varsteher glaube er nicht aus der Schrift sei er nicht überfüret, also könne er nicht wiederrufen; und 1521 Füftes Strafgericht.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 674. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/686>, abgerufen am 22.11.2024.