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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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der eigenen Gnugthuung des Menschen für seine Sünden, ob dieselbe möglig? von Erlaßung der Strafe, ob sie von Erlaßung der Schuld unabgesondert, auch von jedem Priester sogut, als vom Papste, anzukündigen die Warheit wurde durch diesen öffentligen Streit bekanter gemacht; die Feinde lokten aber bei dieser Gelegenheit vieles vom Luther heraus, welches nach des Hofes Absicht hätte sollen verschwiegen werden und nun zu Rom seine Verurtheilung beschleunigte: er zweifelte jezt schon an den sieben Gnadenhandlungen oder Sacramenten, ob sie alle dergleichen wärend an der Nothwendigkeit eines Bekentnißes der Sünden vor Menschen oder Ohrenbeichte, an der wiederholten Opferung des Gesalbten bei der Einsegnung des heiligen Abendmals und rechtmäßiger Austheilung deßelben blos mit einem Stükke nemlig dem Brodte, auch an merern Aufsäzen und Misbräuchen, die er nachmals deutlig wiederlegte; doch war bisjezt im äuserligen Gottesdienste keine sonderlige Veränderung vorgegangen: des Kurfürsten Gewogenheit gegen ihn hatte zugenommen; doch wünschte derselbe, daß, wo möglig die Bekantmachung der Gnadenlehre geschehen mögte, ohne Beleidigung des Papstes: die Benennung der Gnadenlehre würde vom Anfange der hergestelten Warheit beigeleget, der Lehre, welche alles Verdienst

der eigenen Gnugthuung des Menschen für seine Sünden, ob dieselbe möglig? von Erlaßung der Strafe, ob sie von Erlaßung der Schuld unabgesondert, auch von jedem Priester sogut, als vom Papste, anzukündigen die Warheit wurde durch diesen öffentligen Streit bekanter gemacht; die Feinde lokten aber bei dieser Gelegenheit vieles vom Luther heraus, welches nach des Hofes Absicht hätte sollen verschwiegen werden und nun zu Rom seine Verurtheilung beschleunigte: er zweifelte jezt schon an den sieben Gnadenhandlungen oder Sacramenten, ob sie alle dergleichen wärend an der Nothwendigkeit eines Bekentnißes der Sünden vor Menschen oder Ohrenbeichte, an der wiederholten Opferung des Gesalbten bei der Einsegnung des heiligen Abendmals und rechtmäßiger Austheilung deßelben blos mit einem Stükke nemlig dem Brodte, auch an merern Aufsäzen und Misbräuchen, die er nachmals deutlig wiederlegte; doch war bisjezt im äuserligen Gottesdienste keine sonderlige Veränderung vorgegangen: des Kurfürsten Gewogenheit gegen ihn hatte zugenommen; doch wünschte derselbe, daß, wo möglig die Bekantmachung der Gnadenlehre geschehen mögte, ohne Beleidigung des Papstes: die Benennung der Gnadenlehre würde vom Anfange der hergestelten Warheit beigeleget, der Lehre, welche alles Verdienst

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[668/0680] der eigenen Gnugthuung des Menschen für seine Sünden, ob dieselbe möglig? von Erlaßung der Strafe, ob sie von Erlaßung der Schuld unabgesondert, auch von jedem Priester sogut, als vom Papste, anzukündigen die Warheit wurde durch diesen öffentligen Streit bekanter gemacht; die Feinde lokten aber bei dieser Gelegenheit vieles vom Luther heraus, welches nach des Hofes Absicht hätte sollen verschwiegen werden und nun zu Rom seine Verurtheilung beschleunigte: er zweifelte jezt schon an den sieben Gnadenhandlungen oder Sacramenten, ob sie alle dergleichen wärend an der Nothwendigkeit eines Bekentnißes der Sünden vor Menschen oder Ohrenbeichte, an der wiederholten Opferung des Gesalbten bei der Einsegnung des heiligen Abendmals und rechtmäßiger Austheilung deßelben blos mit einem Stükke nemlig dem Brodte, auch an merern Aufsäzen und Misbräuchen, die er nachmals deutlig wiederlegte; doch war bisjezt im äuserligen Gottesdienste keine sonderlige Veränderung vorgegangen: des Kurfürsten Gewogenheit gegen ihn hatte zugenommen; doch wünschte derselbe, daß, wo möglig die Bekantmachung der Gnadenlehre geschehen mögte, ohne Beleidigung des Papstes: die Benennung der Gnadenlehre würde vom Anfange der hergestelten Warheit beigeleget, der Lehre, welche alles Verdienst

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 668. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/680>, abgerufen am 22.11.2024.