haben wolte, sondern selbst Hinderungen machte. Die Versamlung zu Basel hielt ihre erste Sizung den 14 Decemb. und Eugenius erklärte sie, aus obigen Ursachen, zu Rom den 18 für aufgehoben, machte auch 14321432 solches durch viele Schreiben bekant: als das an die Versamlung selbst gerichtete den 14 Febr. zu Basel verlesen war, wiederholte man den 15 in der 2 Siz. den Schlus von Costniz, daß einer algemeinen Versamlung auch der Papst gehorchen müße, in Dingen, die den Glauben, die Spaltung oder Besrung der Gemeine, beträfen, sezte fest in der 3 Siz. den 29 Apr. daß die angemaste Aufhebung auf keine Weise stat habe, lud auch Papst und Cardinäle in drei Monathen bei Strafe der Absezung, oder durch Bevolmächtigte zuerscheinen, welche Ladung hernach mermals mit Verlängerung der Frist wiederholet ward. In Bömen waren die Taboriten und Waisen meistens nur zu schriftliger Unterhandlung willig; aber die Calixriner brachtens dahin, daß man sich weiter mit der Versamlung einlies, und verlangten, wegen auszumachenden sicheren Geleites, eine Zusammenkunft in Eger, wo nach den Gesandten der Versamlung auch den 8 Maj die Hussirischen eintrafen: verschiedene der angesehensten Fürsten und König Sigismund selbst übernamen die Bürgschaft, der Geleitsbrief ward von der Versamlung nach Verlangen ausgefertiget und mit einem schmeichelhaften Schrei-
haben wolte, sondern selbst Hinderungen machte. Die Versamlung zu Basel hielt ihre erste Sizung den 14 Decemb. und Eugenius erklärte sie, aus obigen Ursachen, zu Rom den 18 für aufgehoben, machte auch 14321432 solches durch viele Schreiben bekant: als das an die Versamlung selbst gerichtete den 14 Febr. zu Basel verlesen war, wiederholte man den 15 in der 2 Siz. den Schlus von Costniz, daß einer algemeinen Versamlung auch der Papst gehorchen müße, in Dingen, die den Glauben, die Spaltung oder Besrung der Gemeine, beträfen, sezte fest in der 3 Siz. den 29 Apr. daß die angemaste Aufhebung auf keine Weise stat habe, lud auch Papst und Cardinäle in drei Monathen bei Strafe der Absezung, oder durch Bevolmächtigte zuerscheinen, welche Ladung hernach mermals mit Verlängerung der Frist wiederholet ward. In Bömen waren die Taboriten und Waisen meistens nur zu schriftliger Unterhandlung willig; aber die Calixriner brachtens dahin, daß man sich weiter mit der Versamlung einlies, und verlangten, wegen auszumachenden sicheren Geleites, eine Zusammenkunft in Eger, wo nach den Gesandten der Versamlung auch den 8 Maj die Hussirischen eintrafen: verschiedene der angesehensten Fürsten und König Sigismund selbst übernamen die Bürgschaft, der Geleitsbrief ward von der Versamlung nach Verlangen ausgefertiget und mit einem schmeichelhaften Schrei-
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haben wolte, sondern selbst Hinderungen machte. Die Versamlung zu Basel hielt ihre erste Sizung den 14 Decemb. und Eugenius erklärte sie, aus obigen Ursachen, zu Rom den 18 für aufgehoben, machte auch <noteplace="left">1432</note>1432 solches durch viele Schreiben bekant: als das an die Versamlung selbst gerichtete den 14 Febr. zu Basel verlesen war, wiederholte man den 15 in der 2 Siz. den Schlus von Costniz, daß einer algemeinen Versamlung auch der Papst gehorchen müße, in Dingen, die den Glauben, die Spaltung oder Besrung der Gemeine, beträfen, sezte fest in der 3 Siz. den 29 Apr. daß die angemaste Aufhebung auf keine Weise stat habe, lud auch Papst und Cardinäle in drei Monathen bei Strafe der Absezung, oder durch Bevolmächtigte zuerscheinen, welche Ladung hernach mermals mit Verlängerung der Frist wiederholet ward. In Bömen waren die Taboriten und Waisen meistens nur zu schriftliger Unterhandlung willig; aber die Calixriner brachtens dahin, daß man sich weiter mit der Versamlung einlies, und verlangten, wegen auszumachenden sicheren Geleites, eine Zusammenkunft in Eger, wo nach den Gesandten der Versamlung auch den 8 Maj die Hussirischen eintrafen: verschiedene der angesehensten Fürsten und König Sigismund selbst übernamen die Bürgschaft, der Geleitsbrief ward von der Versamlung nach Verlangen ausgefertiget und mit einem schmeichelhaften Schrei-
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haben wolte, sondern selbst Hinderungen machte. Die Versamlung zu Basel hielt ihre erste Sizung den 14 Decemb. und Eugenius erklärte sie, aus obigen Ursachen, zu Rom den 18 für aufgehoben, machte auch 1432 solches durch viele Schreiben bekant: als das an die Versamlung selbst gerichtete den 14 Febr. zu Basel verlesen war, wiederholte man den 15 in der 2 Siz. den Schlus von Costniz, daß einer algemeinen Versamlung auch der Papst gehorchen müße, in Dingen, die den Glauben, die Spaltung oder Besrung der Gemeine, beträfen, sezte fest in der 3 Siz. den 29 Apr. daß die angemaste Aufhebung auf keine Weise stat habe, lud auch Papst und Cardinäle in drei Monathen bei Strafe der Absezung, oder durch Bevolmächtigte zuerscheinen, welche Ladung hernach mermals mit Verlängerung der Frist wiederholet ward. In Bömen waren die Taboriten und Waisen meistens nur zu schriftliger Unterhandlung willig; aber die Calixriner brachtens dahin, daß man sich weiter mit der Versamlung einlies, und verlangten, wegen auszumachenden sicheren Geleites, eine Zusammenkunft in Eger, wo nach den Gesandten der Versamlung auch den 8 Maj die Hussirischen eintrafen: verschiedene der angesehensten Fürsten und König Sigismund selbst übernamen die Bürgschaft, der Geleitsbrief ward von der Versamlung nach Verlangen ausgefertiget und mit einem schmeichelhaften Schrei-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/610>, abgerufen am 22.11.2024.
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