ganzen Versamlung; nachdem vorher in besondern Zusammenkünften alles ausgemacht worden.) Unterdeßen war Huß auf ein benachbartes Schlos des Bischofs von Costniz in ein anders Gefängnis gebracht; sein Gehülf aber, Hieronymus der Prager, den 4 Apr. angekommen, ihm, so viel möglig beizustehen: da dieser merkte, daß er selbst nicht sicher war, suchte er von der Versamlung einen Versichrungsbrief und weil solcher nicht sogleich ausgefertiget wurde, nam er die Flucht; man holte ihn aber ein in der Oberpfalz und brachte ihn gefangen zurük. Dieses hatte Hußens Sache ins Andenken gebracht und weil selbiger ein Wiklefit hies, wurden zuförderst die vorigen Urtheile, sonderlig von der lezten römischen Versamlung unter Johanne 23 die Verdammung Wiklefs und seiner Schriften betreffend, bestätiget, auch befolen seine Gebeine auszugraben und aufs Feld hinzuwerfen: es waren zu Oxfort 260 Säze als irrig aus deßen Schriften gesamlet worden; man hatte aber jezo gnug an einer andern Samlung von 45 angebligen Irthümer, die ausdrüklig verdammet wurden, darunter waren diese: Brodt und Wein behalten im heiligen Abendmale ihr Wesen; daß der Gesalbte die jezt gewönlige Brodtweihe oder Meße geordnet habe, ist in der heiligen Schrift nicht gegründet; wen der Mensch wahre Reue
ganzen Versamlung; nachdem vorher in besondern Zusammenkünften alles ausgemacht worden.) Unterdeßen war Huß auf ein benachbartes Schlos des Bischofs von Costniz in ein anders Gefängnis gebracht; sein Gehülf aber, Hieronymus der Prager, den 4 Apr. angekommen, ihm, so viel möglig beizustehen: da dieser merkte, daß er selbst nicht sicher war, suchte er von der Versamlung einen Versichrungsbrief und weil solcher nicht sogleich ausgefertiget wurde, nam er die Flucht; man holte ihn aber ein in der Oberpfalz und brachte ihn gefangen zurük. Dieses hatte Hußens Sache ins Andenken gebracht und weil selbiger ein Wiklefit hies, wurden zuförderst die vorigen Urtheile, sonderlig von der lezten römischen Versamlung unter Johanne 23 die Verdammung Wiklefs und seiner Schriften betreffend, bestätiget, auch befolen seine Gebeine auszugraben und aufs Feld hinzuwerfen: es waren zu Oxfort 260 Säze als irrig aus deßen Schriften gesamlet worden; man hatte aber jezo gnug an einer andern Samlung von 45 angebligen Irthümer, die ausdrüklig verdammet wurden, darunter waren diese: Brodt und Wein behalten im heiligen Abendmale ihr Wesen; daß der Gesalbte die jezt gewönlige Brodtweihe oder Meße geordnet habe, ist in der heiligen Schrift nicht gegründet; wen der Mensch wahre Reue
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ganzen Versamlung; nachdem vorher in besondern Zusammenkünften alles ausgemacht worden.) Unterdeßen war Huß auf ein benachbartes Schlos des Bischofs von Costniz in ein anders Gefängnis gebracht; sein Gehülf aber, Hieronymus der Prager, den 4 Apr. angekommen, ihm, so viel möglig beizustehen: da dieser merkte, daß er selbst nicht sicher war, suchte er von der Versamlung einen Versichrungsbrief und weil solcher nicht sogleich ausgefertiget wurde, nam er die Flucht; man holte ihn aber ein in der Oberpfalz und brachte ihn gefangen zurük. Dieses hatte Hußens Sache ins Andenken gebracht und weil selbiger ein Wiklefit hies, wurden zuförderst die vorigen Urtheile, sonderlig von der lezten römischen Versamlung unter Johanne 23 die Verdammung Wiklefs und seiner Schriften betreffend, bestätiget, auch befolen seine Gebeine auszugraben und aufs Feld hinzuwerfen: es waren zu Oxfort 260 Säze als irrig aus deßen Schriften gesamlet worden; man hatte aber jezo gnug an einer andern Samlung von 45 angebligen Irthümer, die ausdrüklig verdammet wurden, darunter waren diese: Brodt und Wein behalten im heiligen Abendmale ihr Wesen; daß der Gesalbte die jezt gewönlige Brodtweihe oder Meße geordnet habe, ist in der heiligen Schrift nicht gegründet; wen der Mensch wahre Reue
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ganzen Versamlung; nachdem vorher in besondern Zusammenkünften alles ausgemacht worden.) Unterdeßen war Huß auf ein benachbartes Schlos des Bischofs von Costniz in ein anders Gefängnis gebracht; sein Gehülf aber, Hieronymus der Prager, den 4 Apr. angekommen, ihm, so viel möglig beizustehen: da dieser merkte, daß er selbst nicht sicher war, suchte er von der Versamlung einen Versichrungsbrief und weil solcher nicht sogleich ausgefertiget wurde, nam er die Flucht; man holte ihn aber ein in der Oberpfalz und brachte ihn gefangen zurük. Dieses hatte Hußens Sache ins Andenken gebracht und weil selbiger ein Wiklefit hies, wurden zuförderst die vorigen Urtheile, sonderlig von der lezten römischen Versamlung unter Johanne 23 die Verdammung Wiklefs und seiner Schriften betreffend, bestätiget, auch befolen seine Gebeine auszugraben und aufs Feld hinzuwerfen: es waren zu Oxfort 260 Säze als irrig aus deßen Schriften gesamlet worden; man hatte aber jezo gnug an einer andern Samlung von 45 angebligen Irthümer, die ausdrüklig verdammet wurden, darunter waren diese: Brodt und Wein behalten im heiligen Abendmale ihr Wesen; daß der Gesalbte die jezt gewönlige Brodtweihe oder Meße geordnet habe, ist in der heiligen Schrift nicht gegründet; wen der Mensch wahre Reue
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 556. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/568>, abgerufen am 25.11.2024.
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