stand zuversezen: Des Kaisers Gesandter suchte und erhielt einigen Aufschub. In der dritten Sizung den 17 Jul. da der Papst nun das Urtheil sprechen wolte, wiedersprach der Gesandte gleich anfangs allem, was wieder den Kaiser mögte vorgenommen werden und berief sich im Namen desselben auf eine algemeine freie Versamlung; wogegen der Papst vorgab, daß die gegenwärtige dergleichen wäre; da doch er selbst alles entschied. Die Gesandten Henrichs 3 von Engelland, deßen Schwester Fridrichs dritte Gemalin war, suchten auch Hinderung zumachen und klagten im Namen ihres ganzen Volks theils über die vom vorigen Könige Johanne übernommene Lehnspflicht, welche nichtig sei, theils über das unerträglige Gelderzwingen so seine Gesandten und andere Diener noch außer der Hebung des Peterspfenniges, bei ihnen verübten, dergleichen sie nicht gewillet wären ferner zuleiden: der Papst antwortete aber ganz kaltsinnig; diese Versamlung sei solcher Händel wegen keinesweges berufen, die daher auf eine andere Zeit müsten verschoben werden. Er sprach darauf das abermalige Verdammungsurtheil über Fridrichen und lies es weiler vorlesen, wie es ausfürliger aufgesezet war und härter lautete, als vorhin: er wurde seiner Kaiserwürde, Königreiche und aller Ehre verlustig erkläret; die Unterthanen wurden von dem ihm geleisteten Eide losgesprochen und jedermanne bei Stra-
stand zuversezen: Des Kaisers Gesandter suchte und erhielt einigen Aufschub. In der dritten Sizung den 17 Jul. da der Papst nun das Urtheil sprechen wolte, wiedersprach der Gesandte gleich anfangs allem, was wieder den Kaiser mögte vorgenommen werden und berief sich im Namen desselben auf eine algemeine freie Versamlung; wogegen der Papst vorgab, daß die gegenwärtige dergleichen wäre; da doch er selbst alles entschied. Die Gesandten Henrichs 3 von Engelland, deßen Schwester Fridrichs dritte Gemalin war, suchten auch Hinderung zumachen und klagten im Namen ihres ganzen Volks theils über die vom vorigen Könige Johanne übernommene Lehnspflicht, welche nichtig sei, theils über das unerträglige Gelderzwingen so seine Gesandten und andere Diener noch außer der Hebung des Peterspfenniges, bei ihnen verübten, dergleichen sie nicht gewillet wären ferner zuleiden: der Papst antwortete aber ganz kaltsinnig; diese Versamlung sei solcher Händel wegen keinesweges berufen, die daher auf eine andere Zeit müsten verschoben werden. Er sprach darauf das abermalige Verdammungsurtheil über Fridrichen und lies es weiler vorlesen, wie es ausfürliger aufgesezet war und härter lautete, als vorhin: er wurde seiner Kaiserwürde, Königreiche und aller Ehre verlustig erkläret; die Unterthanen wurden von dem ihm geleisteten Eide losgesprochen und jedermanne bei Stra-
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stand zuversezen: Des Kaisers Gesandter suchte und erhielt einigen Aufschub. In der dritten Sizung den 17 Jul. da der Papst nun das Urtheil sprechen wolte, wiedersprach der Gesandte gleich anfangs allem, was wieder den Kaiser mögte vorgenommen werden und berief sich im Namen desselben auf eine algemeine freie Versamlung; wogegen der Papst vorgab, daß die gegenwärtige dergleichen wäre; da doch er selbst alles entschied. Die Gesandten Henrichs 3 von Engelland, deßen Schwester Fridrichs dritte Gemalin war, suchten auch Hinderung zumachen und klagten im Namen ihres ganzen Volks theils über die vom vorigen <choice><sic>Köuige</sic><corr>Könige</corr></choice> Johanne übernommene Lehnspflicht, welche nichtig sei, theils über das unerträglige Gelderzwingen so seine Gesandten und andere Diener noch außer der Hebung des Peterspfenniges, bei ihnen verübten, dergleichen sie nicht gewillet wären ferner zuleiden: der Papst antwortete aber ganz kaltsinnig; diese Versamlung sei solcher Händel wegen keinesweges berufen, die daher auf eine andere Zeit müsten verschoben werden. Er sprach darauf das abermalige Verdammungsurtheil über Fridrichen und lies es weiler vorlesen, wie es ausfürliger aufgesezet war und härter lautete, als vorhin: er wurde seiner Kaiserwürde, Königreiche und aller Ehre verlustig erkläret; die Unterthanen wurden von dem ihm geleisteten Eide losgesprochen und jedermanne bei Stra-
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stand zuversezen: Des Kaisers Gesandter suchte und erhielt einigen Aufschub. In der dritten Sizung den 17 Jul. da der Papst nun das Urtheil sprechen wolte, wiedersprach der Gesandte gleich anfangs allem, was wieder den Kaiser mögte vorgenommen werden und berief sich im Namen desselben auf eine algemeine freie Versamlung; wogegen der Papst vorgab, daß die gegenwärtige dergleichen wäre; da doch er selbst alles entschied. Die Gesandten Henrichs 3 von Engelland, deßen Schwester Fridrichs dritte Gemalin war, suchten auch Hinderung zumachen und klagten im Namen ihres ganzen Volks theils über die vom vorigen Könige Johanne übernommene Lehnspflicht, welche nichtig sei, theils über das unerträglige Gelderzwingen so seine Gesandten und andere Diener noch außer der Hebung des Peterspfenniges, bei ihnen verübten, dergleichen sie nicht gewillet wären ferner zuleiden: der Papst antwortete aber ganz kaltsinnig; diese Versamlung sei solcher Händel wegen keinesweges berufen, die daher auf eine andere Zeit müsten verschoben werden. Er sprach darauf das abermalige Verdammungsurtheil über Fridrichen und lies es weiler vorlesen, wie es ausfürliger aufgesezet war und härter lautete, als vorhin: er wurde seiner Kaiserwürde, Königreiche und aller Ehre verlustig erkläret; die Unterthanen wurden von dem ihm geleisteten Eide losgesprochen und jedermanne bei Stra-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 478. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/490>, abgerufen am 22.11.2024.
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