1122Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet
1122Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet
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Kloster gestekt; der Kaiser muste 1122 den Vergleich suchen und zufrieden sein, daß ihm noch von den Bischöfen ein Eid der Treue solte geleistet werden, welchen gleichwol ein anderer dem Papste zuleistender Eid fast vernichtete; in diesem Stükke wurde der Kaiser den Königen von Frankreich und Engelland gleich, bei der Besezung aber behielt er kaum einigen Schein eines Antheils, da den Capittuln die freie Wahl gänzlig überlaßen ward. Nach dem ersten Anscheine und nach dem Urtheile des größesten Hausens behielt also der Papst Recht und muste Recht behalten, die Könige musten die Einsezung durch Stab und Ring unterlaßen, als eine der Würde des gottesdienstligen Standes höchst nachtheilige Anmaßung: einige, die etwas weiter dachten, ohne gleichwol alle Umstände zuübersehen, die es dabei wagten über das Verfaren des römischen Stuls zuurtheilen, wunderten sich wol, daß die Päpste des Ringes und Stabes wegen, so viele Unruhen erreget hatten, hielten den Erfolg für gering und solcher Bewegungen unwerth. (Daß das Entscheidungsrecht bei streitigen Walen dem Kaiser verblieben, obgleich der Papst häufige Eingriffe dagegen gewaget, ist bewiesen in einer Erörterung des Entscheidungerechts in zwiespaltigen Walen Frankf. 766.) Wen wir alle Umstände vergleichen, so finden wir, daß der Papst einen großen Sieg erhalten und sein Ansehen über alles erhöhet
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/404>, abgerufen am 22.11.2024.
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