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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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werde er ungezweifelt heilig, durch die Verdienste Petri, dürfe daher von keinem gerichtet werden; die wichtigen Händel jeder Gemeine müßen an ihn gelangen und wer sich auf den römischen Stul berufen habe, den müße Niemand verurtheilen; wer von ihm verbannet oder von seiner Gemeinschaft ausgeschloßen sei, mit solchem solle man auch nicht in einem Hause bleiben; des Papstes Ausspruch dürfe von keinem geändert werden, sondern er allein könne eine AEnderung machen; er allein könne neue Geseze geben, Stiftungen ändern, Bischofthümer theilen und vereinigen, Bischöfe versezen, sie absezen, auch abwesend, auch ohne Zuthun einer Versamlung, und sie wieder herstellen; sein Gesandter, auch von geringerer Wüdre müße bei Versamlungen den Vorsiz haben über die Bischöfe, über welche selbiger das Urtheil der Absezung fällen könne; ohne seinen Befehl dürfe keine Versamlung algemein heißen, kein Buch und kein Stük eines Buches für heilig oder für eine Richtschnur des Glaubens und Lebens gehalten werden; der Papst allein sei alles in der Welt und in der Kirche, ihm allein müßen alle Fürsten die Füße küßen, ihm allein komme zu die Zeichen kaiserliger Würde zufüren; auf sein Geheis oder

werde er ungezweifelt heilig, durch die Verdienste Petri, dürfe daher von keinem gerichtet werden; die wichtigen Händel jeder Gemeine müßen an ihn gelangen und wer sich auf den römischen Stul berufen habe, den müße Niemand verurtheilen; wer von ihm verbannet oder von seiner Gemeinschaft ausgeschloßen sei, mit solchem solle man auch nicht in einem Hause bleiben; des Papstes Ausspruch dürfe von keinem geändert werden, sondern er allein könne eine AEnderung machen; er allein könne neue Geseze geben, Stiftungen ändern, Bischofthümer theilen und vereinigen, Bischöfe versezen, sie absezen, auch abwesend, auch ohne Zuthun einer Versamlung, und sie wieder herstellen; sein Gesandter, auch von geringerer Wüdre müße bei Versamlungen den Vorsiz haben über die Bischöfe, über welche selbiger das Urtheil der Absezung fällen könne; ohne seinen Befehl dürfe keine Versamlung algemein heißen, kein Buch und kein Stük eines Buches für heilig oder für eine Richtschnur des Glaubens und Lebens gehalten werden; der Papst allein sei alles in der Welt und in der Kirche, ihm allein müßen alle Fürsten die Füße küßen, ihm allein komme zu die Zeichen kaiserliger Würde zufüren; auf sein Geheis oder

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[367/0379] werde er ungezweifelt heilig, durch die Verdienste Petri, dürfe daher von keinem gerichtet werden; die wichtigen Händel jeder Gemeine müßen an ihn gelangen und wer sich auf den römischen Stul berufen habe, den müße Niemand verurtheilen; wer von ihm verbannet oder von seiner Gemeinschaft ausgeschloßen sei, mit solchem solle man auch nicht in einem Hause bleiben; des Papstes Ausspruch dürfe von keinem geändert werden, sondern er allein könne eine AEnderung machen; er allein könne neue Geseze geben, Stiftungen ändern, Bischofthümer theilen und vereinigen, Bischöfe versezen, sie absezen, auch abwesend, auch ohne Zuthun einer Versamlung, und sie wieder herstellen; sein Gesandter, auch von geringerer Wüdre müße bei Versamlungen den Vorsiz haben über die Bischöfe, über welche selbiger das Urtheil der Absezung fällen könne; ohne seinen Befehl dürfe keine Versamlung algemein heißen, kein Buch und kein Stük eines Buches für heilig oder für eine Richtschnur des Glaubens und Lebens gehalten werden; der Papst allein sei alles in der Welt und in der Kirche, ihm allein müßen alle Fürsten die Füße küßen, ihm allein komme zu die Zeichen kaiserliger Würde zufüren; auf sein Geheis oder

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/379>, abgerufen am 22.11.2024.