geben an den König, diesen zur Rechenschaft zusordern wegen eines Gewerbes mit gottesdienstligen AEmtern und andern Unthaten, deren er beschuldtget wurde. Der König erkante wohl, daß er an dem Erzbischofe nur einen schlechten Rathgeber hatte, und entlies ihn 1073 aufs neue vom Hofe; der Erzbischof1073 indes wolte das Ansehen haben, als hätte er solchen aus eigenem Trtebe verlaßen, wegen eines daselbst herschenden Gewerbes mit AEmtern. Mit Siegfrieden von Meinz trat hingegen der König abermals in Verbindung über den thüringischen Zehenten, daß er solchen erzwingen, aber auch davon die Hälfte haben wolte; weil er auf keine andere Weise seine Besazungen in Sachsen zuunterhalten wuste: die Thüringer musten auf einer den 10 März zu Erfurth angestelten Zusammenkunft sich zum Vergleiche bequemen; wobei der König es zuahnden drohete, wo sie deswegen Klage zu Rom erhüben. (Alexander 2 sol zulezt an Hildebrands Tükken ein Misfallen geäusert haben, von diesem aber deswegen gemis handelt, enger eingeschränket und mit wenigerm abgespeiset sein, der von dem an die sämtligen Einkunfte für sich behalten.)
Als hernach den 21 Apr. Alexander 2 verstarb, lies der Kanzlär und Archidiaconus Hildebrand noch am Abende sich welen, und Gregorium 7 nennen, um allen Hinderungen vorzubeugen und selbst einmal Papst zuheißen: in Briefen an den eaßinischen Abt,
geben an den König, diesen zur Rechenschaft zusordern wegen eines Gewerbes mit gottesdienstligen AEmtern und andern Unthaten, deren er beschuldtget wurde. Der König erkante wohl, daß er an dem Erzbischofe nur einen schlechten Rathgeber hatte, und entlies ihn 1073 aufs neue vom Hofe; der Erzbischof1073 indes wolte das Ansehen haben, als hätte er solchen aus eigenem Trtebe verlaßen, wegen eines daselbst herschenden Gewerbes mit AEmtern. Mit Siegfrieden von Meinz trat hingegen der König abermals in Verbindung über den thüringischen Zehenten, daß er solchen erzwingen, aber auch davon die Hälfte haben wolte; weil er auf keine andere Weise seine Besazungen in Sachsen zuunterhalten wuste: die Thüringer musten auf einer den 10 März zu Erfurth angestelten Zusammenkunft sich zum Vergleiche bequemen; wobei der König es zuahnden drohete, wo sie deswegen Klage zu Rom erhüben. (Alexander 2 sol zulezt an Hildebrands Tükken ein Misfallen geäusert haben, von diesem aber deswegen gemis handelt, enger eingeschränket und mit wenigerm abgespeiset sein, der von dem an die sämtligen Einkunfte für sich behalten.)
Als hernach den 21 Apr. Alexander 2 verstarb, lies der Kanzlär und Archidiaconus Hildebrand noch am Abende sich welen, und Gregorium 7 nennen, um allen Hinderungen vorzubeugen und selbst einmal Papst zuheißen: in Briefen an den eaßinischen Abt,
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geben an den König, diesen zur Rechenschaft zusordern wegen eines Gewerbes mit gottesdienstligen AEmtern und andern Unthaten, deren er beschuldtget wurde. Der König erkante wohl, daß er an dem Erzbischofe nur einen schlechten Rathgeber hatte, und entlies ihn 1073 aufs neue vom Hofe; der Erzbischof<noteplace="right">1073</note> indes wolte das Ansehen haben, als hätte er solchen aus eigenem Trtebe verlaßen, wegen eines daselbst herschenden Gewerbes mit AEmtern. Mit Siegfrieden von Meinz trat hingegen der König abermals in Verbindung über den thüringischen Zehenten, daß er solchen erzwingen, aber auch davon die Hälfte haben wolte; weil er auf keine andere Weise seine Besazungen in Sachsen zuunterhalten wuste: die Thüringer musten auf einer den 10 März zu Erfurth angestelten Zusammenkunft sich zum Vergleiche bequemen; wobei der König es zuahnden drohete, wo sie deswegen Klage zu Rom erhüben. (Alexander 2 sol zulezt an Hildebrands Tükken ein Misfallen geäusert haben, von diesem aber deswegen gemis handelt, enger eingeschränket und mit wenigerm abgespeiset sein, der von dem an die sämtligen Einkunfte für sich behalten.)</p><p>Als hernach den 21 Apr. Alexander 2 verstarb, lies der Kanzlär und Archidiaconus Hildebrand noch am Abende sich welen, und Gregorium 7 nennen, um allen Hinderungen vorzubeugen und selbst einmal Papst zuheißen: in Briefen an den eaßinischen Abt,
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geben an den König, diesen zur Rechenschaft zusordern wegen eines Gewerbes mit gottesdienstligen AEmtern und andern Unthaten, deren er beschuldtget wurde. Der König erkante wohl, daß er an dem Erzbischofe nur einen schlechten Rathgeber hatte, und entlies ihn 1073 aufs neue vom Hofe; der Erzbischof indes wolte das Ansehen haben, als hätte er solchen aus eigenem Trtebe verlaßen, wegen eines daselbst herschenden Gewerbes mit AEmtern. Mit Siegfrieden von Meinz trat hingegen der König abermals in Verbindung über den thüringischen Zehenten, daß er solchen erzwingen, aber auch davon die Hälfte haben wolte; weil er auf keine andere Weise seine Besazungen in Sachsen zuunterhalten wuste: die Thüringer musten auf einer den 10 März zu Erfurth angestelten Zusammenkunft sich zum Vergleiche bequemen; wobei der König es zuahnden drohete, wo sie deswegen Klage zu Rom erhüben. (Alexander 2 sol zulezt an Hildebrands Tükken ein Misfallen geäusert haben, von diesem aber deswegen gemis handelt, enger eingeschränket und mit wenigerm abgespeiset sein, der von dem an die sämtligen Einkunfte für sich behalten.)
1073 Als hernach den 21 Apr. Alexander 2 verstarb, lies der Kanzlär und Archidiaconus Hildebrand noch am Abende sich welen, und Gregorium 7 nennen, um allen Hinderungen vorzubeugen und selbst einmal Papst zuheißen: in Briefen an den eaßinischen Abt,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/369>, abgerufen am 22.11.2024.
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