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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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müttern; Robert war auch Taufzeuge von einem Kinde der Berthen aus erster Ehe, welches eine geistlige Verwandschaft hies: da der König des Bannes wegen fast von allen seinen Dienern verlaßen und auch von den zwei zurükgebliebenen verabscheuet ward, welche von Speisen, die er berüret hatte, nichts genoßen, sondern alles den Hunden vorwarfen; so sah er sich bald genöthigt, nach des Papstes Befele, Berthen zuverlaßen. Abbo von Fleury hatte eifrig dazu angetrieben und erhielt vom Papste für sein von Aufsicht befreites Kloster noch dieses Vorrecht, daß in selbigen solte Gottesdienst gehalten werden, wen solcher auch in ganz Frankreich untersaget wäre. Als Gregorius bald hernach 999999 mit Tode abging, beförderte der Kaiser seinen vormaligen Lehrer, Gerberten zu Ravenna, zur päpstligen Würde, welcher sich Sylvestrum 2 nante und nun seine Sprache dergestalt änderte, daß er einen Ausspruch seiner Vorweser für gültig erklärte, wieder welchen er vorhin gar vieles hatte zuerinnern gehabt, doch erklärte er zugleich Arnulphs Absezung für gerecht, wolte also durch Aufhebung derselben eine unbeschränkt wilkürlige Macht ausüben und seinem nunmerigen Stul zueignen: sein Schreiben an den Erzbischof zu Rheims meldete, daß derselbe einiger Verbrechen halber abgesezet worden; weil solches aber ohne römische Genemhaltung vorgegangen, könte er durch Roms Gütigkeit herge-

müttern; Robert war auch Taufzeuge von einem Kinde der Berthen aus erster Ehe, welches eine geistlige Verwandschaft hies: da der König des Bannes wegen fast von allen seinen Dienern verlaßen und auch von den zwei zurükgebliebenen verabscheuet ward, welche von Speisen, die er berüret hatte, nichts genoßen, sondern alles den Hunden vorwarfen; so sah er sich bald genöthigt, nach des Papstes Befele, Berthen zuverlaßen. Abbo von Fleury hatte eifrig dazu angetrieben und erhielt vom Papste für sein von Aufsicht befreites Kloster noch dieses Vorrecht, daß in selbigen solte Gottesdienst gehalten werden, wen solcher auch in ganz Frankreich untersaget wäre. Als Gregorius bald hernach 999999 mit Tode abging, beförderte der Kaiser seinen vormaligen Lehrer, Gerberten zu Ravenna, zur päpstligen Würde, welcher sich Sylvestrum 2 nante und nun seine Sprache dergestalt änderte, daß er einen Ausspruch seiner Vorweser für gültig erklärte, wieder welchen er vorhin gar vieles hatte zuerinnern gehabt, doch erklärte er zugleich Arnulphs Absezung für gerecht, wolte also durch Aufhebung derselben eine unbeschränkt wilkürlige Macht ausüben und seinem nunmerigen Stul zueignen: sein Schreiben an den Erzbischof zu Rheims meldete, daß derselbe einiger Verbrechen halber abgesezet worden; weil solches aber ohne römische Genemhaltung vorgegangen, könte er durch Roms Gütigkeit herge-

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[323/0335] müttern; Robert war auch Taufzeuge von einem Kinde der Berthen aus erster Ehe, welches eine geistlige Verwandschaft hies: da der König des Bannes wegen fast von allen seinen Dienern verlaßen und auch von den zwei zurükgebliebenen verabscheuet ward, welche von Speisen, die er berüret hatte, nichts genoßen, sondern alles den Hunden vorwarfen; so sah er sich bald genöthigt, nach des Papstes Befele, Berthen zuverlaßen. Abbo von Fleury hatte eifrig dazu angetrieben und erhielt vom Papste für sein von Aufsicht befreites Kloster noch dieses Vorrecht, daß in selbigen solte Gottesdienst gehalten werden, wen solcher auch in ganz Frankreich untersaget wäre. Als Gregorius bald hernach 999 mit Tode abging, beförderte der Kaiser seinen vormaligen Lehrer, Gerberten zu Ravenna, zur päpstligen Würde, welcher sich Sylvestrum 2 nante und nun seine Sprache dergestalt änderte, daß er einen Ausspruch seiner Vorweser für gültig erklärte, wieder welchen er vorhin gar vieles hatte zuerinnern gehabt, doch erklärte er zugleich Arnulphs Absezung für gerecht, wolte also durch Aufhebung derselben eine unbeschränkt wilkürlige Macht ausüben und seinem nunmerigen Stul zueignen: sein Schreiben an den Erzbischof zu Rheims meldete, daß derselbe einiger Verbrechen halber abgesezet worden; weil solches aber ohne römische Genemhaltung vorgegangen, könte er durch Roms Gütigkeit herge- 999

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/335>, abgerufen am 25.11.2024.