nach volzogener Vermälung Alberiken, Aldalbertson schimpflig schlug, wiegelte selbiger das Volk zu Rom auf, Hugo und Marozia wurden vertrieben, der Papst Johannes ward ins Gefängnis gesezet, wo er bald hernach den 5 Febr. 936 verstarb und Leonem936 7 zum Nachfolger bekam, welcher Frieden und eine Vermälung zwischen Alberike Burgermeister zu Rom und Hugons Tochter vermittelte. Wieder den Hugo lenete sich hernach Berengarius 2 auf und nam das Reich von Italien in Anspruch, als ein Enkel Berengars 1 von deßen mit Adelberte von Jvrea vermälten Tochter: muste aber 939 nach Teutschland entfliehen. Das939 teutsche Reich war, nach Ableben des lezten Karolingers, Ludwigs des Kindes, durch Wahl an Konraden Herzogen von Franken, ferner 919 an Henrichen, Herzogen von Sachsen, und endlig 936 an dessen Sohn Ottem 1 gelanget: Orto nam sich Berengars nicht an. Man sezte damals 939 den 1 Sept. einen Teutschen auf dem päpstligen Stul, Stephanum 8, der aber wenig Ansehen hatte.
Zweiter Zeitlauf.
Marinus oder Martinus 3, folgte Stephano 943, ihm aber 946 Agapetus943 2; da kurz vorher 945 Betengarius945 wieder nach Italien kommen war und nun
nach volzogener Vermälung Alberiken, Aldalbertson schimpflig schlug, wiegelte selbiger das Volk zu Rom auf, Hugo und Marozia wurden vertrieben, der Papst Johannes ward ins Gefängnis gesezet, wo er bald hernach den 5 Febr. 936 verstarb und Leonem936 7 zum Nachfolger bekam, welcher Frieden und eine Vermälung zwischen Alberike Burgermeister zu Rom und Hugons Tochter vermittelte. Wieder den Hugo lenete sich hernach Berengarius 2 auf und nam das Reich von Italien in Anspruch, als ein Enkel Berengars 1 von deßen mit Adelberte von Jvrea vermälten Tochter: muste aber 939 nach Teutschland entfliehen. Das939 teutsche Reich war, nach Ableben des lezten Karolingers, Ludwigs des Kindes, durch Wahl an Konraden Herzogen von Franken, ferner 919 an Henrichen, Herzogen von Sachsen, und endlig 936 an dessen Sohn Ottem 1 gelanget: Orto nam sich Berengars nicht an. Man sezte damals 939 den 1 Sept. einen Teutschen auf dem päpstligen Stul, Stephanum 8, der aber wenig Ansehen hatte.
Zweiter Zeitlauf.
Marinus oder Martinus 3, folgte Stephano 943, ihm aber 946 Agapetus943 2; da kurz vorher 945 Betengarius945 wieder nach Italien kommen war und nun
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0319"n="307"/>
nach volzogener Vermälung Alberiken, Aldalbertson schimpflig schlug, wiegelte selbiger das Volk zu Rom auf, Hugo und Marozia wurden vertrieben, der Papst Johannes ward ins Gefängnis gesezet, wo er bald hernach den 5 Febr. 936 verstarb und Leonem<noteplace="right">936</note> 7 zum Nachfolger bekam, welcher Frieden und eine Vermälung zwischen Alberike Burgermeister zu Rom und Hugons Tochter vermittelte. Wieder den Hugo lenete sich hernach Berengarius 2 auf und nam das Reich von Italien in Anspruch, als ein Enkel Berengars 1 von deßen mit Adelberte von Jvrea vermälten Tochter: muste aber 939 nach Teutschland entfliehen. Das<noteplace="right">939</note> teutsche Reich war, nach Ableben des lezten Karolingers, Ludwigs des Kindes, durch Wahl an Konraden Herzogen von Franken, ferner 919 an Henrichen, Herzogen von Sachsen, und endlig 936 an dessen Sohn Ottem 1 gelanget: Orto nam sich Berengars nicht an. Man sezte damals 939 den 1 Sept. einen Teutschen auf dem päpstligen Stul, Stephanum 8, der aber wenig Ansehen hatte.</p></div><div><head>Zweiter Zeitlauf.</head><lb/><p>Marinus oder Martinus 3, folgte Stephano 943, ihm aber 946 Agapetus<noteplace="right">943</note> 2; da kurz vorher 945 Betengarius<noteplace="right">945</note> wieder nach Italien kommen war und nun
</p></div></body></text></TEI>
[307/0319]
nach volzogener Vermälung Alberiken, Aldalbertson schimpflig schlug, wiegelte selbiger das Volk zu Rom auf, Hugo und Marozia wurden vertrieben, der Papst Johannes ward ins Gefängnis gesezet, wo er bald hernach den 5 Febr. 936 verstarb und Leonem 7 zum Nachfolger bekam, welcher Frieden und eine Vermälung zwischen Alberike Burgermeister zu Rom und Hugons Tochter vermittelte. Wieder den Hugo lenete sich hernach Berengarius 2 auf und nam das Reich von Italien in Anspruch, als ein Enkel Berengars 1 von deßen mit Adelberte von Jvrea vermälten Tochter: muste aber 939 nach Teutschland entfliehen. Das teutsche Reich war, nach Ableben des lezten Karolingers, Ludwigs des Kindes, durch Wahl an Konraden Herzogen von Franken, ferner 919 an Henrichen, Herzogen von Sachsen, und endlig 936 an dessen Sohn Ottem 1 gelanget: Orto nam sich Berengars nicht an. Man sezte damals 939 den 1 Sept. einen Teutschen auf dem päpstligen Stul, Stephanum 8, der aber wenig Ansehen hatte.
936
939 Zweiter Zeitlauf.
Marinus oder Martinus 3, folgte Stephano 943, ihm aber 946 Agapetus 2; da kurz vorher 945 Betengarius wieder nach Italien kommen war und nun
943
945
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/319>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.