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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Hofmeister, ein Kämmerer, der zugleich Schazmeister war, ein Erzcapellan, der als Gewißensrath und Kanzler oder Geheimschreiber dienete, ein Marschal oder Stalmeister, Truchses, Schenk, Jägermeister: Die Hofmeister, maiores domus, solten eigentlig Pfalzgrafen oder Hofrichter sein, brachten aber die sämtlige Gewalt in bürgerligen und Kriegesangelegenheiten an sich; da sie sich auch erblich machten, wurde das Ansehen der Könige durch sie ganz verdunkelt: Arnulph, Bischof zu Mez, und sein Sohn Ansegisel waren im siebenden Jarhunderte bei der Theilung des Reichs Hofmeister in Austrasien oder Ostfranken gewesen, das ist in Teutschlande: nach einiger Zwischenzeit gelangte auch der Enkel, Pippin von Heerstal, zu gleicher Würde, schlug den Hofmeister über Neustrien, mit welchem der König es gehalten hatte, der hiedurch von dem algemeinen Reichshofmeister oder Fürsten und Herzoge der Franken abhängig wurde, welcher die nachfolgenden Könige sezte.

In dem Jahre, da die Muhamedaner oder vermischten Araber und Mauren das meiste von Spanien eroberten, 714 verschied Pippin; worauf die Neustrier oder Westfranken von deßen Hause abfielen und einen andern Hofmeister wehleten, auch 715 nach Abgange des von Pippin lezt gesezten Königs Dagoberts dem Chilperech diese Würde beilegten: aber Karl Martel, ein Sohn

Hofmeister, ein Kämmerer, der zugleich Schazmeister war, ein Erzcapellan, der als Gewißensrath und Kanzler oder Geheimschreiber dienete, ein Marschal oder Stalmeister, Truchses, Schenk, Jägermeister: Die Hofmeister, maiores domus, solten eigentlig Pfalzgrafen oder Hofrichter sein, brachten aber die sämtlige Gewalt in bürgerligen und Kriegesangelegenheiten an sich; da sie sich auch erblich machten, wurde das Ansehen der Könige durch sie ganz verdunkelt: Arnulph, Bischof zu Mez, und sein Sohn Ansegisel waren im siebenden Jarhunderte bei der Theilung des Reichs Hofmeister in Austrasien oder Ostfranken gewesen, das ist in Teutschlande: nach einiger Zwischenzeit gelangte auch der Enkel, Pippin von Heerstal, zu gleicher Würde, schlug den Hofmeister über Neustrien, mit welchem der König es gehalten hatte, der hiedurch von dem algemeinen Reichshofmeister oder Fürsten und Herzoge der Franken abhängig wurde, welcher die nachfolgenden Könige sezte.

In dem Jahre, da die Muhamedaner oder vermischten Araber und Mauren das meiste von Spanien eroberten, 714 verschied Pippin; worauf die Neustrier oder Westfranken von deßen Hause abfielen und einen andern Hofmeister wehleten, auch 715 nach Abgange des von Pippin lezt gesezten Königs Dagoberts dem Chilperech diese Würde beilegten: aber Karl Martel, ein Sohn

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Hofmeister, ein Kämmerer, der zugleich                      Schazmeister war, ein Erzcapellan, der als Gewißensrath und Kanzler oder                      Geheimschreiber dienete, ein Marschal oder Stalmeister, Truchses, Schenk,                      Jägermeister: Die Hofmeister, maiores domus, solten eigentlig Pfalzgrafen oder                      Hofrichter sein, brachten aber die sämtlige Gewalt in bürgerligen und                      Kriegesangelegenheiten an sich; da sie sich auch erblich machten, wurde das                      Ansehen der Könige durch sie ganz verdunkelt: Arnulph, Bischof zu Mez, und sein                      Sohn Ansegisel waren im siebenden Jarhunderte bei der Theilung des Reichs                      Hofmeister in Austrasien oder Ostfranken gewesen, das ist in Teutschlande: nach                      einiger Zwischenzeit gelangte auch der Enkel, Pippin von Heerstal, zu gleicher                      Würde, schlug den Hofmeister über Neustrien, mit welchem der König es gehalten                      hatte, der hiedurch von dem algemeinen Reichshofmeister oder Fürsten und Herzoge                      der Franken abhängig wurde, welcher die nachfolgenden Könige sezte.</p>
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[211/0223] Hofmeister, ein Kämmerer, der zugleich Schazmeister war, ein Erzcapellan, der als Gewißensrath und Kanzler oder Geheimschreiber dienete, ein Marschal oder Stalmeister, Truchses, Schenk, Jägermeister: Die Hofmeister, maiores domus, solten eigentlig Pfalzgrafen oder Hofrichter sein, brachten aber die sämtlige Gewalt in bürgerligen und Kriegesangelegenheiten an sich; da sie sich auch erblich machten, wurde das Ansehen der Könige durch sie ganz verdunkelt: Arnulph, Bischof zu Mez, und sein Sohn Ansegisel waren im siebenden Jarhunderte bei der Theilung des Reichs Hofmeister in Austrasien oder Ostfranken gewesen, das ist in Teutschlande: nach einiger Zwischenzeit gelangte auch der Enkel, Pippin von Heerstal, zu gleicher Würde, schlug den Hofmeister über Neustrien, mit welchem der König es gehalten hatte, der hiedurch von dem algemeinen Reichshofmeister oder Fürsten und Herzoge der Franken abhängig wurde, welcher die nachfolgenden Könige sezte. In dem Jahre, da die Muhamedaner oder vermischten Araber und Mauren das meiste von Spanien eroberten, 714 verschied Pippin; worauf die Neustrier oder Westfranken von deßen Hause abfielen und einen andern Hofmeister wehleten, auch 715 nach Abgange des von Pippin lezt gesezten Königs Dagoberts dem Chilperech diese Würde beilegten: aber Karl Martel, ein Sohn

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/223>, abgerufen am 25.11.2024.