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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Donatisten in Afrika, wovon aber die dortigen Bischöfe gleichfals nicht ganz hingerißen wurden. Er pries hingegen die Duldung und Mäßigung an, in Absicht der Juden, als man in Gallien Gewalt gegen sie gebrauchet hatte: so sehr kan bei mangelhaften und ungegründetem Erkentniße das Betragen wieder einander laufen. Sein Eifer in Verbeßerung der Kirchenzucht war nicht weniger mit irriger Einsicht vermenget: er verbot vor dem achtzehenten Jahre jemanden in ein Kloster aufzunemen, wolte aber hernach diese Lebensart unverändert beibehalten und solche, die sie verließen, zu beständiger Gefangenschaft verdammet wißen; er bemühete sich sowol der Erkaufung gottesdienstliger Aemter, als der Unzucht bei denen, die selbige verwalteten, vorzubeugen, bestätigte aber das Eheverbot und schärfte es. Von der Gewalt, welche seine Vorweser sich angemasset hatten, wolte er nichts faren laßen, und lieber sein Leben verlieren, als zugeben, daß der Stul Petri einiges Vorrechts beraubet, oder seiner Meinung nach, die Ehre des Apostels gekränket würde: doch brauchte er solche Gewalt beßer, als andere Päpste, gab auch eher durch einen billigen Vergleich etwas nach und bewies dabei Gehorsam gegen den Kaiser. Dem Bischof zu Theben, der von dem Verdammungsurtheilete seines Metropoliten und Primaten sich auf ihn berief, sprach er 592 frei, weil das Verfaren der ersten Richter

Donatisten in Afrika, wovon aber die dortigen Bischöfe gleichfals nicht ganz hingerißen wurden. Er pries hingegen die Duldung und Mäßigung an, in Absicht der Juden, als man in Gallien Gewalt gegen sie gebrauchet hatte: so sehr kan bei mangelhaften und ungegründetem Erkentniße das Betragen wieder einander laufen. Sein Eifer in Verbeßerung der Kirchenzucht war nicht weniger mit irriger Einsicht vermenget: er verbot vor dem achtzehenten Jahre jemanden in ein Kloster aufzunemen, wolte aber hernach diese Lebensart unverändert beibehalten und solche, die sie verließen, zu beständiger Gefangenschaft verdammet wißen; er bemühete sich sowol der Erkaufung gottesdienstliger Aemter, als der Unzucht bei denen, die selbige verwalteten, vorzubeugen, bestätigte aber das Eheverbot und schärfte es. Von der Gewalt, welche seine Vorweser sich angemasset hatten, wolte er nichts faren laßen, und lieber sein Leben verlieren, als zugeben, daß der Stul Petri einiges Vorrechts beraubet, oder seiner Meinung nach, die Ehre des Apostels gekränket würde: doch brauchte er solche Gewalt beßer, als andere Päpste, gab auch eher durch einen billigen Vergleich etwas nach und bewies dabei Gehorsam gegen den Kaiser. Dem Bischof zu Theben, der von dem Verdammungsurtheilete seines Metropoliten und Primaten sich auf ihn berief, sprach er 592 frei, weil das Verfaren der ersten Richter

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Donatisten in Afrika, wovon aber die dortigen                      Bischöfe gleichfals nicht ganz hingerißen wurden. Er pries hingegen die Duldung                      und Mäßigung an, in Absicht der Juden, als man in Gallien Gewalt gegen sie                      gebrauchet hatte: so sehr kan bei mangelhaften und ungegründetem Erkentniße das                      Betragen wieder einander laufen. Sein Eifer in Verbeßerung der Kirchenzucht war                      nicht weniger mit irriger Einsicht vermenget: er verbot vor dem achtzehenten                      Jahre jemanden in ein Kloster aufzunemen, wolte aber hernach diese Lebensart                      unverändert beibehalten und solche, die sie verließen, zu beständiger                      Gefangenschaft verdammet wißen; er bemühete sich sowol der Erkaufung                      gottesdienstliger Aemter, als der Unzucht bei denen, die selbige verwalteten,                      vorzubeugen, bestätigte aber das Eheverbot und schärfte es. Von der Gewalt,                      welche seine Vorweser sich angemasset hatten, wolte er nichts faren laßen, und                      lieber sein Leben verlieren, als zugeben, daß der Stul Petri einiges Vorrechts                      beraubet, oder seiner Meinung nach, die Ehre des Apostels gekränket würde: doch                      brauchte er solche Gewalt beßer, als andere Päpste, gab auch eher durch einen                      billigen Vergleich etwas nach und bewies dabei Gehorsam gegen den Kaiser. Dem                      Bischof zu Theben, der von dem Verdammungsurtheilete seines Metropoliten und                      Primaten sich auf ihn berief, sprach er 592 frei, weil das Verfaren der ersten                      Richter
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[175/0187] Donatisten in Afrika, wovon aber die dortigen Bischöfe gleichfals nicht ganz hingerißen wurden. Er pries hingegen die Duldung und Mäßigung an, in Absicht der Juden, als man in Gallien Gewalt gegen sie gebrauchet hatte: so sehr kan bei mangelhaften und ungegründetem Erkentniße das Betragen wieder einander laufen. Sein Eifer in Verbeßerung der Kirchenzucht war nicht weniger mit irriger Einsicht vermenget: er verbot vor dem achtzehenten Jahre jemanden in ein Kloster aufzunemen, wolte aber hernach diese Lebensart unverändert beibehalten und solche, die sie verließen, zu beständiger Gefangenschaft verdammet wißen; er bemühete sich sowol der Erkaufung gottesdienstliger Aemter, als der Unzucht bei denen, die selbige verwalteten, vorzubeugen, bestätigte aber das Eheverbot und schärfte es. Von der Gewalt, welche seine Vorweser sich angemasset hatten, wolte er nichts faren laßen, und lieber sein Leben verlieren, als zugeben, daß der Stul Petri einiges Vorrechts beraubet, oder seiner Meinung nach, die Ehre des Apostels gekränket würde: doch brauchte er solche Gewalt beßer, als andere Päpste, gab auch eher durch einen billigen Vergleich etwas nach und bewies dabei Gehorsam gegen den Kaiser. Dem Bischof zu Theben, der von dem Verdammungsurtheilete seines Metropoliten und Primaten sich auf ihn berief, sprach er 592 frei, weil das Verfaren der ersten Richter

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/187>, abgerufen am 23.11.2024.