waren; weil er nemlig in seinem vorigen Stande eine Witwe geheirathet und als Richter einen Mißethäter zum Tode verurtheilet hatte: der Abgesezte stellete sich zu Rom vor dem Leo und beschwerete sich über Unrecht; Leo erlaubte ihm in Rom seine Amtsgeschäfte zuverrichten, machte also das Urtheil der Gallischen Versamlung thätig zum Gespötte: auf solche Nachricht ging Hilarius zu Fuße nach Rom Leoni Vorstellung zuthun; damit er selbigem hiedurch nicht seine richterlige Gewalt einzuräumen schiene, bezeugte er gleich anfangs, daß er nicht gekommen sei sich in einen Streit einzulaßen; doch lies er sichs gefallen in Gegenwart Leonis und anderer Bischöfe zuhören, was der Abgesezte wieder das Urtheil einzuwenden hätte; als er aber in dieser Zusammenkunft ernstliger gesprochen, als er sollen, lies ihn Leo in Verhaft nemen, dergleichen zu Rom noch keinem Bischofe wiederfaren war, und sezte einen Tag an zur Entscheidung der Sache: Hilarius, der sich vor solchem Gerichte nicht stellen wolte, fand indes Gelegenheit seinen Wächtern zuentgehen und kam durch viel Unwege wieder nach Arelat: Leo ereiferte sich darüber dergestalt, daß er sogleich die Absezung für wiederrechtlich erklärte, weil falsch sei, daß der Abgesezte eine Wittwe geheirathet, welches doch durch Zeugen erwiesen war; zugleich schlos er Hilarium von seiner Gemeinschaft aus, erklärete ihn unfähig einen Bischof ein-
waren; weil er nemlig in seinem vorigen Stande eine Witwe geheirathet und als Richter einen Mißethäter zum Tode verurtheilet hatte: der Abgesezte stellete sich zu Rom vor dem Leo und beschwerete sich über Unrecht; Leo erlaubte ihm in Rom seine Amtsgeschäfte zuverrichten, machte also das Urtheil der Gallischen Versamlung thätig zum Gespötte: auf solche Nachricht ging Hilarius zu Fuße nach Rom Leoni Vorstellung zuthun; damit er selbigem hiedurch nicht seine richterlige Gewalt einzuräumen schiene, bezeugte er gleich anfangs, daß er nicht gekommen sei sich in einen Streit einzulaßen; doch lies er sichs gefallen in Gegenwart Leonis und anderer Bischöfe zuhören, was der Abgesezte wieder das Urtheil einzuwenden hätte; als er aber in dieser Zusammenkunft ernstliger gesprochen, als er sollen, lies ihn Leo in Verhaft nemen, dergleichen zu Rom noch keinem Bischofe wiederfaren war, und sezte einen Tag an zur Entscheidung der Sache: Hilarius, der sich vor solchem Gerichte nicht stellen wolte, fand indes Gelegenheit seinen Wächtern zuentgehen und kam durch viel Unwege wieder nach Arelat: Leo ereiferte sich darüber dergestalt, daß er sogleich die Absezung für wiederrechtlich erklärte, weil falsch sei, daß der Abgesezte eine Wittwe geheirathet, welches doch durch Zeugen erwiesen war; zugleich schlos er Hilarium von seiner Gemeinschaft aus, erklärete ihn unfähig einen Bischof ein-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0148"n="136"/>
waren; weil er nemlig in seinem vorigen Stande eine Witwe geheirathet und als Richter einen Mißethäter zum Tode verurtheilet hatte: der Abgesezte stellete sich zu Rom vor dem Leo und beschwerete sich über Unrecht; Leo erlaubte ihm in Rom seine Amtsgeschäfte zuverrichten, machte also das Urtheil der Gallischen Versamlung thätig zum Gespötte: auf solche Nachricht ging Hilarius zu Fuße nach Rom Leoni Vorstellung zuthun; damit er selbigem hiedurch nicht seine richterlige Gewalt einzuräumen schiene, bezeugte er gleich anfangs, daß er nicht gekommen sei sich in einen Streit einzulaßen; doch lies er sichs gefallen in Gegenwart Leonis und anderer Bischöfe zuhören, was der Abgesezte wieder das Urtheil einzuwenden hätte; als er aber in dieser Zusammenkunft ernstliger gesprochen, als er sollen, lies ihn Leo in Verhaft nemen, dergleichen zu Rom noch keinem Bischofe wiederfaren war, und sezte einen Tag an zur Entscheidung der Sache: Hilarius, der sich vor solchem Gerichte nicht stellen wolte, fand indes Gelegenheit seinen Wächtern zuentgehen und kam durch viel Unwege wieder nach Arelat: Leo ereiferte sich darüber dergestalt, daß er sogleich die Absezung für wiederrechtlich erklärte, weil falsch sei, daß der Abgesezte eine Wittwe geheirathet, welches doch durch Zeugen erwiesen war; zugleich schlos er Hilarium von seiner Gemeinschaft aus, erklärete ihn unfähig einen Bischof ein-
</p></div></body></text></TEI>
[136/0148]
waren; weil er nemlig in seinem vorigen Stande eine Witwe geheirathet und als Richter einen Mißethäter zum Tode verurtheilet hatte: der Abgesezte stellete sich zu Rom vor dem Leo und beschwerete sich über Unrecht; Leo erlaubte ihm in Rom seine Amtsgeschäfte zuverrichten, machte also das Urtheil der Gallischen Versamlung thätig zum Gespötte: auf solche Nachricht ging Hilarius zu Fuße nach Rom Leoni Vorstellung zuthun; damit er selbigem hiedurch nicht seine richterlige Gewalt einzuräumen schiene, bezeugte er gleich anfangs, daß er nicht gekommen sei sich in einen Streit einzulaßen; doch lies er sichs gefallen in Gegenwart Leonis und anderer Bischöfe zuhören, was der Abgesezte wieder das Urtheil einzuwenden hätte; als er aber in dieser Zusammenkunft ernstliger gesprochen, als er sollen, lies ihn Leo in Verhaft nemen, dergleichen zu Rom noch keinem Bischofe wiederfaren war, und sezte einen Tag an zur Entscheidung der Sache: Hilarius, der sich vor solchem Gerichte nicht stellen wolte, fand indes Gelegenheit seinen Wächtern zuentgehen und kam durch viel Unwege wieder nach Arelat: Leo ereiferte sich darüber dergestalt, daß er sogleich die Absezung für wiederrechtlich erklärte, weil falsch sei, daß der Abgesezte eine Wittwe geheirathet, welches doch durch Zeugen erwiesen war; zugleich schlos er Hilarium von seiner Gemeinschaft aus, erklärete ihn unfähig einen Bischof ein-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/148>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.