derrufen und verdammen, oder seines Amts entsezzet und von der Gemeinschaft ausgefchloßen sein solte: Cyrillo aber, ihm Volmacht in dieser Sache zuertheilen, daß er, als sein Stathalter, aus der Gewalt des Römischen Stuls, Nestorium absezen und von der Gemeinschaft ausschließen mögte. Auch dieser Versuch war zuvoreilig; die Morgenländer von beiden Seiten achteten wenig auf den Römischen Ausspruch. Cyrillus hätte 431 zu Ephesus als der eine Theil erscheinen sollen: er nam aber den Vorsiz und fällete, in der Versamlung Aegyptischer und Asiatischer Bischöfe, so ihm anhingen, das Urtheil der Verdammung, Absezung, Ausschließung über Nestorium; ohne die Volmacht von Rom zuachten oder nur die römischen Abgeordneten und Italischen Bischöfe zuerwarten; ohne auch die andern östligen Bischöfe zuerwarten und Johannen von Antiochen, welchem er doch ausdrüklig zugesaget hatte und welchem daß er ihm erwarten wolle, in diesem Falle der Vorsiz gebürete, da Constantinopel und Alexandrien streitende Theile waren. Johannes hatte zum Frieden und Nachgeben gerathen, dazu aber Cyrillum weniger als Nestorium geneigt gesunden: als er ankam und fand, was geschehen, verlangte er, daß mit reiferer Yberlegung die Sache wieder vorgenommen würde; weil sich Cyrillus deßen weigerte, urtheilte die andre Versamlung über ihn, den Bischof zu Ephesus und
derrufen und verdammen, oder seines Amts entsezzet und von der Gemeinschaft ausgefchloßen sein solte: Cyrillo aber, ihm Volmacht in dieser Sache zuertheilen, daß er, als sein Stathalter, aus der Gewalt des Römischen Stuls, Nestorium absezen und von der Gemeinschaft ausschließen mögte. Auch dieser Versuch war zuvoreilig; die Morgenländer von beiden Seiten achteten wenig auf den Römischen Ausspruch. Cyrillus hätte 431 zu Ephesus als der eine Theil erscheinen sollen: er nam aber den Vorsiz und fällete, in der Versamlung Aegyptischer und Asiatischer Bischöfe, so ihm anhingen, das Urtheil der Verdammung, Absezung, Ausschließung über Nestorium; ohne die Volmacht von Rom zuachten oder nur die römischen Abgeordneten und Italischen Bischöfe zuerwarten; ohne auch die andern östligen Bischöfe zuerwarten und Johannen von Antiochen, welchem er doch ausdrüklig zugesaget hatte und welchem daß er ihm erwarten wolle, in diesem Falle der Vorsiz gebürete, da Constantinopel und Alexandrien streitende Theile waren. Johannes hatte zum Frieden und Nachgeben gerathen, dazu aber Cyrillum weniger als Nestorium geneigt gesunden: als er ankam und fand, was geschehen, verlangte er, daß mit reiferer Yberlegung die Sache wieder vorgenommen würde; weil sich Cyrillus deßen weigerte, urtheilte die andre Versamlung über ihn, den Bischof zu Ephesus und
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derrufen und verdammen, oder seines Amts entsezzet und von der Gemeinschaft ausgefchloßen sein solte: Cyrillo aber, ihm Volmacht in dieser Sache zuertheilen, daß er, als sein Stathalter, aus der Gewalt des Römischen Stuls, Nestorium absezen und von der Gemeinschaft ausschließen mögte. Auch dieser Versuch war zuvoreilig; die Morgenländer von beiden Seiten achteten wenig auf den Römischen Ausspruch. Cyrillus hätte 431 zu Ephesus als der eine Theil erscheinen sollen: er nam aber den Vorsiz und fällete, in der Versamlung Aegyptischer und Asiatischer Bischöfe, so ihm anhingen, das Urtheil der Verdammung, Absezung, Ausschließung über Nestorium; ohne die Volmacht von Rom zuachten oder nur die römischen Abgeordneten und Italischen Bischöfe zuerwarten; ohne auch die andern östligen Bischöfe zuerwarten und Johannen von Antiochen, welchem er doch ausdrüklig zugesaget hatte und welchem daß er ihm erwarten wolle, in diesem Falle der Vorsiz gebürete, da Constantinopel und Alexandrien streitende Theile waren. Johannes hatte zum Frieden und Nachgeben gerathen, dazu aber Cyrillum weniger als Nestorium geneigt gesunden: als er ankam und fand, was geschehen, verlangte er, daß mit reiferer Yberlegung die Sache wieder vorgenommen würde; weil sich Cyrillus deßen weigerte, urtheilte die andre Versamlung über ihn, den Bischof zu Ephesus und
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derrufen und verdammen, oder seines Amts entsezzet und von der Gemeinschaft ausgefchloßen sein solte: Cyrillo aber, ihm Volmacht in dieser Sache zuertheilen, daß er, als sein Stathalter, aus der Gewalt des Römischen Stuls, Nestorium absezen und von der Gemeinschaft ausschließen mögte. Auch dieser Versuch war zuvoreilig; die Morgenländer von beiden Seiten achteten wenig auf den Römischen Ausspruch. Cyrillus hätte 431 zu Ephesus als der eine Theil erscheinen sollen: er nam aber den Vorsiz und fällete, in der Versamlung Aegyptischer und Asiatischer Bischöfe, so ihm anhingen, das Urtheil der Verdammung, Absezung, Ausschließung über Nestorium; ohne die Volmacht von Rom zuachten oder nur die römischen Abgeordneten und Italischen Bischöfe zuerwarten; ohne auch die andern östligen Bischöfe zuerwarten und Johannen von Antiochen, welchem er doch ausdrüklig zugesaget hatte und welchem daß er ihm erwarten wolle, in diesem Falle der Vorsiz gebürete, da Constantinopel und Alexandrien streitende Theile waren. Johannes hatte zum Frieden und Nachgeben gerathen, dazu aber Cyrillum weniger als Nestorium geneigt gesunden: als er ankam und fand, was geschehen, verlangte er, daß mit reiferer Yberlegung die Sache wieder vorgenommen würde; weil sich Cyrillus deßen weigerte, urtheilte die andre Versamlung über ihn, den Bischof zu Ephesus und
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/146>, abgerufen am 22.11.2024.
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