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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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neuen Gebieter zuerst berechtiget worden in gewißen Fällen die Entscheidung zugeben; solcher Befugnis wurde die ausgedeuteste Deutung beigeleget und für die angemassete Gewalt weitere Bestätigung ausgewürket: zulezt verbante man die Volmachten und Vorrechte, so von Kaisern herrüreten, die dadurch ihr eigenes Ansehen vermindert hatten; man erdichtete ein götliges Recht für die angemassete wilkürlige Herschaft über alle Gemeinen.

Innocentius, welcher 402 den Stul bestieg, lies 405, auf einer Anfrage des Bischofs zu Tolosa oder Tuluse, ein Entscheidungsschreiben ergehen in deßen ersten Saze die Entscheidung Siricii wiederholet war; daß die Aeltesten und Diener der Gemeinen sich des Ehestandes entschlagen oder sogleich abgesezet werden solten: doch künten die Verzeihung finden, welchen Siricii Befehl unbekant gewesen, wen sie auf künftig Enthaltung angelobten. Gleich anfangs hatte er gleich seinen drei nächsten Vorwesern den Bischof zu Theßalonig in der Stathalterschaft über Illyrien bestätigt: und also 407 das dasige Bischofthum anders besezet wurde, nachdem es durch den Tod erledigt worden, ertheilte er durch ein Schreiben dem Neuerwehlten dieselbe Volmacht, von deren Umfange und Schranken er ihn unterrichtete, mit oft wiederholter Erinnerung, daß diese Macht vom Römischen Stule herrürete; durch ein Um-

neuen Gebieter zuerst berechtiget worden in gewißen Fällen die Entscheidung zugeben; solcher Befugnis wurde die ausgedeuteste Deutung beigeleget und für die angemassete Gewalt weitere Bestätigung ausgewürket: zulezt verbante man die Volmachten und Vorrechte, so von Kaisern herrüreten, die dadurch ihr eigenes Ansehen vermindert hatten; man erdichtete ein götliges Recht für die angemassete wilkürlige Herschaft über alle Gemeinen.

Innocentius, welcher 402 den Stul bestieg, lies 405, auf einer Anfrage des Bischofs zu Tolosa oder Tuluse, ein Entscheidungsschreiben ergehen in deßen ersten Saze die Entscheidung Siricii wiederholet war; daß die Aeltesten und Diener der Gemeinen sich des Ehestandes entschlagen oder sogleich abgesezet werden solten: doch künten die Verzeihung finden, welchen Siricii Befehl unbekant gewesen, wen sie auf künftig Enthaltung angelobten. Gleich anfangs hatte er gleich seinen drei nächsten Vorwesern den Bischof zu Theßalonig in der Stathalterschaft über Illyrien bestätigt: und also 407 das dasige Bischofthum anders besezet wurde, nachdem es durch den Tod erledigt worden, ertheilte er durch ein Schreiben dem Neuerwehlten dieselbe Volmacht, von deren Umfange und Schranken er ihn unterrichtete, mit oft wiederholter Erinnerung, daß diese Macht vom Römischen Stule herrürete; durch ein Um-

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[126/0138] neuen Gebieter zuerst berechtiget worden in gewißen Fällen die Entscheidung zugeben; solcher Befugnis wurde die ausgedeuteste Deutung beigeleget und für die angemassete Gewalt weitere Bestätigung ausgewürket: zulezt verbante man die Volmachten und Vorrechte, so von Kaisern herrüreten, die dadurch ihr eigenes Ansehen vermindert hatten; man erdichtete ein götliges Recht für die angemassete wilkürlige Herschaft über alle Gemeinen. Innocentius, welcher 402 den Stul bestieg, lies 405, auf einer Anfrage des Bischofs zu Tolosa oder Tuluse, ein Entscheidungsschreiben ergehen in deßen ersten Saze die Entscheidung Siricii wiederholet war; daß die Aeltesten und Diener der Gemeinen sich des Ehestandes entschlagen oder sogleich abgesezet werden solten: doch künten die Verzeihung finden, welchen Siricii Befehl unbekant gewesen, wen sie auf künftig Enthaltung angelobten. Gleich anfangs hatte er gleich seinen drei nächsten Vorwesern den Bischof zu Theßalonig in der Stathalterschaft über Illyrien bestätigt: und also 407 das dasige Bischofthum anders besezet wurde, nachdem es durch den Tod erledigt worden, ertheilte er durch ein Schreiben dem Neuerwehlten dieselbe Volmacht, von deren Umfange und Schranken er ihn unterrichtete, mit oft wiederholter Erinnerung, daß diese Macht vom Römischen Stule herrürete; durch ein Um-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/138>, abgerufen am 24.11.2024.