vielleicht auch Mosheim und sein Eidam, haben von einfältigen Predigern des vorigen Jarhunderts das Muster genommen, nach welchem sie sich die Wolfenb. Hofprediger vorgestellet; doch haben nur ganz Unwissende den Hofprediger zu Wolfenbüttel mit Sakmanne zu Limmer bei Hanover verwechseln können: dieser nam sich häufig die Freiheit, allerley Dinge auf der Kanzel zusagen, die nicht dahin und am wenigsten für seine Gemeine gehörten; daher er viel neugirige fremde Zuhörer zu haben pflegte: als 1713. die zweite Enkelin des Herzogs A. U. mit dem Grosfürsten von Rusland, ohne Aenderung ihres Bekentnisses, vermälet worden; gedachte Sakman dessen auf ganz unverständige Weise, wurde deswegen vors Consistorium gefordert, entkam aber doch ungestraft. Bei dem Abschiede des Herz. A. U. der 1714 den 27 März erfolgte, war Niemand gegenwärtig als sein Hofrath Pertsch, welcher so ein Lutheraner war, wie der Herzog ein Papist, gleichgültig gegen allen Gottesdienst. M. Knopf starb zu Minden am 4 Horn. 1715, Niekamp zu Hildesheim den 2 Jun. 1716. Der Abt Joh. Fabricius gab zulezt 1721 noch eine Samlung von 6 bejahenden Bedenken heraus über die Frage von rechtmäßigem Abfalle, mit einem Vorberichte und Anhange vol harter Aeuserungen: er starb den 29 Jan. 1729.
vielleicht auch Mosheim und sein Eidam, haben von einfältigen Predigern des vorigen Jarhunderts das Muster genommen, nach welchem sie sich die Wolfenb. Hofprediger vorgestellet; doch haben nur ganz Unwissende den Hofprediger zu Wolfenbüttel mit Sakmanne zu Limmer bei Hanover verwechseln können: dieser nam sich häufig die Freiheit, allerley Dinge auf der Kanzel zusagen, die nicht dahin und am wenigsten für seine Gemeine gehörten; daher er viel neugirige fremde Zuhörer zu haben pflegte: als 1713. die zweite Enkelin des Herzogs A. U. mit dem Grosfürsten von Rusland, ohne Aenderung ihres Bekentnisses, vermälet worden; gedachte Sakman dessen auf ganz unverständige Weise, wurde deswegen vors Consistorium gefordert, entkam aber doch ungestraft. Bei dem Abschiede des Herz. A. U. der 1714 den 27 März erfolgte, war Niemand gegenwärtig als sein Hofrath Pertsch, welcher so ein Lutheraner war, wie der Herzog ein Papist, gleichgültig gegen allen Gottesdienst. M. Knopf starb zu Minden am 4 Horn. 1715, Niekamp zu Hildesheim den 2 Jun. 1716. Der Abt Joh. Fabricius gab zulezt 1721 noch eine Samlung von 6 bejahenden Bedenken heraus über die Frage von rechtmäßigem Abfalle, mit einem Vorberichte und Anhange vol harter Aeuserungen: er starb den 29 Jan. 1729.
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vielleicht auch Mosheim und sein Eidam, haben von einfältigen Predigern des vorigen Jarhunderts das Muster genommen, nach welchem sie sich die Wolfenb. Hofprediger vorgestellet; doch haben nur ganz Unwissende den Hofprediger zu Wolfenbüttel mit Sakmanne zu Limmer bei Hanover verwechseln können: dieser nam sich häufig die Freiheit, allerley Dinge auf der Kanzel zusagen, die nicht dahin und am wenigsten für seine Gemeine gehörten; daher er viel neugirige fremde Zuhörer zu haben pflegte: als 1713. die zweite Enkelin des Herzogs A. U. mit dem Grosfürsten von Rusland, ohne Aenderung ihres Bekentnisses, vermälet worden; gedachte Sakman dessen auf ganz unverständige Weise, wurde deswegen vors Consistorium gefordert, entkam aber doch ungestraft. Bei dem Abschiede des Herz. A. U. der 1714 den 27 März erfolgte, war Niemand gegenwärtig als sein Hofrath Pertsch, welcher so ein Lutheraner war, wie der Herzog ein Papist, gleichgültig gegen allen Gottesdienst. M. Knopf starb zu Minden am 4 Horn. 1715, Niekamp zu Hildesheim den 2 Jun. 1716. Der Abt Joh. Fabricius gab zulezt 1721 noch eine Samlung von 6 bejahenden Bedenken heraus über die Frage von rechtmäßigem Abfalle, mit einem Vorberichte und Anhange vol harter Aeuserungen: er starb den 29 Jan. 1729.</p></div></body></text></TEI>
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vielleicht auch Mosheim und sein Eidam, haben von einfältigen Predigern des vorigen Jarhunderts das Muster genommen, nach welchem sie sich die Wolfenb. Hofprediger vorgestellet; doch haben nur ganz Unwissende den Hofprediger zu Wolfenbüttel mit Sakmanne zu Limmer bei Hanover verwechseln können: dieser nam sich häufig die Freiheit, allerley Dinge auf der Kanzel zusagen, die nicht dahin und am wenigsten für seine Gemeine gehörten; daher er viel neugirige fremde Zuhörer zu haben pflegte: als 1713. die zweite Enkelin des Herzogs A. U. mit dem Grosfürsten von Rusland, ohne Aenderung ihres Bekentnisses, vermälet worden; gedachte Sakman dessen auf ganz unverständige Weise, wurde deswegen vors Consistorium gefordert, entkam aber doch ungestraft. Bei dem Abschiede des Herz. A. U. der 1714 den 27 März erfolgte, war Niemand gegenwärtig als sein Hofrath Pertsch, welcher so ein Lutheraner war, wie der Herzog ein Papist, gleichgültig gegen allen Gottesdienst. M. Knopf starb zu Minden am 4 Horn. 1715, Niekamp zu Hildesheim den 2 Jun. 1716. Der Abt Joh. Fabricius gab zulezt 1721 noch eine Samlung von 6 bejahenden Bedenken heraus über die Frage von rechtmäßigem Abfalle, mit einem Vorberichte und Anhange vol harter Aeuserungen: er starb den 29 Jan. 1729.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1091>, abgerufen am 24.11.2024.
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