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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können.

So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, "kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen," sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes.

Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz.

Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können.

So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, ”kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen,” sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes.

Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz.

Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

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[134/1090] grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können. So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, ”kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen,” sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes. Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz. Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1090>, abgerufen am 27.11.2024.