müssen, weil sie nicht wider ihr Gewissen handeln können, welches auch wahrhaftig zu beseufzen ist. Es wird auch gemeldet, daß die Hofprediger, auf alles ihr Bitten, von keinem der Theologen, so wider sie gewesen, Information oder Solution ihrer Argumente erlangen können, sondern man ihnen solches gänzlich abgeschlagen hätte. Hierauf kam heraus abermaliges Sendschreiben, 4. 1 Bogen, dessen Auctor eine Person mit dem Verfertiger des ersten Sendschreibens ist. Er berichtet, daß er die Intention nicht gehabt, die dimittirten Hofprediger zu kränken, es wären auch die Contenta des Sendschreibens nicht seine Assertiones, sondern Acten-mässige Relata, die er aus Befehl hätte excerpiren müssen, und welche der Landesherr selbst zu drukken angeordnet; weil man an vielen Orten die Dimission übel gedeutet; er habe sonst AEstime und Liebe für die dimittirten Hofprediger, und halte es für etwas gottloses, ihnen Feindschaft und Verdrießlichkeit zuzuziehen: Er habe alles aus den Acten genommen, oder von dem Landesherrn selbst gehöret.
Weil nun überdis Herr C. Neubauer einige injurieuse Schriften wider gedachte Hofprediger ediret, haben dieselben namentlich Jo. Niekamp, jetziger Superintendent zu Hildesheim, und M. Knopf, Pastor zu Minden, ihre Ehrenrettung wider C. N. 1708. 4. 4 Bogen herausgegeben, mit Berufung auf gedachte zwey Sendschreiben, in welchen ein
müssen, weil sie nicht wider ihr Gewissen handeln können, welches auch wahrhaftig zu beseufzen ist. Es wird auch gemeldet, daß die Hofprediger, auf alles ihr Bitten, von keinem der Theologen, so wider sie gewesen, Information oder Solution ihrer Argumente erlangen können, sondern man ihnen solches gänzlich abgeschlagen hätte. Hierauf kam heraus abermaliges Sendschreiben, 4. 1 Bogen, dessen Auctor eine Person mit dem Verfertiger des ersten Sendschreibens ist. Er berichtet, daß er die Intention nicht gehabt, die dimittirten Hofprediger zu kränken, es wären auch die Contenta des Sendschreibens nicht seine Assertiones, sondern Acten-mässige Relata, die er aus Befehl hätte excerpiren müssen, und welche der Landesherr selbst zu drukken angeordnet; weil man an vielen Orten die Dimission übel gedeutet; er habe sonst AEstime und Liebe für die dimittirten Hofprediger, und halte es für etwas gottloses, ihnen Feindschaft und Verdrießlichkeit zuzuziehen: Er habe alles aus den Acten genommen, oder von dem Landesherrn selbst gehöret.
Weil nun überdis Herr C. Neubauer einige injurieuse Schriften wider gedachte Hofprediger ediret, haben dieselben namentlich Jo. Niekamp, jetziger Superintendent zu Hildesheim, und M. Knopf, Pastor zu Minden, ihre Ehrenrettung wider C. N. 1708. 4. 4 Bogen herausgegeben, mit Berufung auf gedachte zwey Sendschreiben, in welchen ein
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müssen, weil sie nicht wider ihr Gewissen handeln können, welches auch wahrhaftig zu beseufzen ist. Es wird auch gemeldet, daß die Hofprediger, auf alles ihr Bitten, von keinem der Theologen, so wider sie gewesen, Information oder Solution ihrer Argumente erlangen können, sondern man ihnen solches gänzlich abgeschlagen hätte. Hierauf kam heraus abermaliges Sendschreiben, 4. 1 Bogen, dessen Auctor eine Person mit dem Verfertiger des ersten Sendschreibens ist. Er berichtet, daß er die Intention nicht gehabt, die dimittirten Hofprediger zu kränken, es wären auch die Contenta des Sendschreibens nicht seine Assertiones, sondern Acten-mässige Relata, die er aus Befehl hätte excerpiren müssen, und welche der Landesherr selbst zu drukken angeordnet; weil man an vielen Orten die Dimission übel gedeutet; er habe sonst AEstime und Liebe für die dimittirten Hofprediger, und halte es für etwas gottloses, ihnen Feindschaft und Verdrießlichkeit zuzuziehen: Er habe alles aus den Acten genommen, oder von dem Landesherrn selbst gehöret.</p><p>Weil nun überdis Herr C. Neubauer einige injurieuse Schriften wider gedachte Hofprediger ediret, haben dieselben namentlich Jo. Niekamp, jetziger Superintendent zu Hildesheim, und M. Knopf, Pastor zu Minden, ihre Ehrenrettung wider C. N. 1708. 4. 4 Bogen herausgegeben, mit Berufung auf gedachte zwey Sendschreiben, in welchen ein
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müssen, weil sie nicht wider ihr Gewissen handeln können, welches auch wahrhaftig zu beseufzen ist. Es wird auch gemeldet, daß die Hofprediger, auf alles ihr Bitten, von keinem der Theologen, so wider sie gewesen, Information oder Solution ihrer Argumente erlangen können, sondern man ihnen solches gänzlich abgeschlagen hätte. Hierauf kam heraus abermaliges Sendschreiben, 4. 1 Bogen, dessen Auctor eine Person mit dem Verfertiger des ersten Sendschreibens ist. Er berichtet, daß er die Intention nicht gehabt, die dimittirten Hofprediger zu kränken, es wären auch die Contenta des Sendschreibens nicht seine Assertiones, sondern Acten-mässige Relata, die er aus Befehl hätte excerpiren müssen, und welche der Landesherr selbst zu drukken angeordnet; weil man an vielen Orten die Dimission übel gedeutet; er habe sonst AEstime und Liebe für die dimittirten Hofprediger, und halte es für etwas gottloses, ihnen Feindschaft und Verdrießlichkeit zuzuziehen: Er habe alles aus den Acten genommen, oder von dem Landesherrn selbst gehöret.
Weil nun überdis Herr C. Neubauer einige injurieuse Schriften wider gedachte Hofprediger ediret, haben dieselben namentlich Jo. Niekamp, jetziger Superintendent zu Hildesheim, und M. Knopf, Pastor zu Minden, ihre Ehrenrettung wider C. N. 1708. 4. 4 Bogen herausgegeben, mit Berufung auf gedachte zwey Sendschreiben, in welchen ein
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1089>, abgerufen am 09.11.2024.
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