XXVIIII. Vorstellung des gewes. Hofd. wegen des über ihn verhengten Arrestes. d. 12 Febr.
Der Arrest wurde noch selbiges Abends relaxiret und ihm nach eigenem Gefallen zureisen erlaubet, auch wurden ohngesucht gnugsame Wagen dazu frei gegeben: er sol, vielleicht mündlig, zuverstehen gegeben haben; er wolle veranstalten, daß die Acta, deren Abschriften herbeizuschaffen ihm nicht möglig fiele, vielmer gedrukt würden, da sichs dan zeigen müste, ob etwas falsches darunter.
XXX. Der abgesezten Pred. Protestationsschrift wieder die nach der Absezung geschehene Citation. Wolfo. d. 22 Feb.
XXXI. Schreiben der Prediger an den Abt Specht und wieder ihn beim Consistorio angebrachte Klage.
XXXII. Abermalige Citation, so an jeden besonders, nach Hildesheim und Wernigerode, ergangen. d. 6 Apr.
Zu Hildesh. wurde dieses nicht insinuiret, sondern der dafige Stadtrath erbot sich zu aller justice, wen die Beschwerden überfand würden, so man wieder ihren Superintend. hätte: zu Werniger. wurde von der hochgräfl. Kanzl. die Cit. insinuiret.
XXXIII. Des gewes. Hofd. Protestation, gegen das zupublicirende Urtheil. Wern. den 20 Mai.
M. Knopf wurde nicht genöthigt nach seiner Aeuserung Responsa wegen des Urtheils einzuholen; den die Bekantmachung erfolgte nicht: ein Unfal, der sich am angesezten Tage frühe zutrug, hinderte das Vorhaben; auch ist hernach weiter nichts gerichtliges in der Sache vorgegangen. Specht war nicht völlig ein Jahr fürstl. Beichtvater: er starb d. 8 Aug. s. Unsch. Nachr. 1706. p. 480. Als ein
XXVIIII. Vorstellung des gewes. Hofd. wegen des über ihn verhengten Arrestes. d. 12 Febr.
Der Arrest wurde noch selbiges Abends relaxiret und ihm nach eigenem Gefallen zureisen erlaubet, auch wurden ohngesucht gnugsame Wagen dazu frei gegeben: er sol, vielleicht mündlig, zuverstehen gegeben haben; er wolle veranstalten, daß die Acta, deren Abschriften herbeizuschaffen ihm nicht möglig fiele, vielmer gedrukt würden, da sichs dan zeigen müste, ob etwas falsches darunter.
XXX. Der abgesezten Pred. Protestationsschrift wieder die nach der Absezung geschehene Citation. Wolfo. d. 22 Feb.
XXXI. Schreiben der Prediger an den Abt Specht und wieder ihn beim Consistorio angebrachte Klage.
XXXII. Abermalige Citation, so an jeden besonders, nach Hildesheim und Wernigerode, ergangen. d. 6 Apr.
Zu Hildesh. wurde dieses nicht insinuiret, sondern der dafige Stadtrath erbot sich zu aller justice, wen die Beschwerden überfand würden, so man wieder ihren Superintend. hätte: zu Werniger. wurde von der hochgräfl. Kanzl. die Cit. insinuiret.
XXXIII. Des gewes. Hofd. Protestation, gegen das zupublicirende Urtheil. Wern. den 20 Mai.
M. Knopf wurde nicht genöthigt nach seiner Aeuserung Responsa wegen des Urtheils einzuholen; den die Bekantmachung erfolgte nicht: ein Unfal, der sich am angesezten Tage frühe zutrug, hinderte das Vorhaben; auch ist hernach weiter nichts gerichtliges in der Sache vorgegangen. Specht war nicht völlig ein Jahr fürstl. Beichtvater: er starb d. 8 Aug. s. Unsch. Nachr. 1706. p. 480. Als ein
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XXVIIII. Vorstellung des gewes. Hofd. wegen des über ihn verhengten Arrestes. d. 12 Febr.
Der Arrest wurde noch selbiges Abends relaxiret und ihm nach eigenem Gefallen zureisen erlaubet, auch wurden ohngesucht gnugsame Wagen dazu frei gegeben: er sol, vielleicht mündlig, zuverstehen gegeben haben; er wolle veranstalten, daß die Acta, deren Abschriften herbeizuschaffen ihm nicht möglig fiele, vielmer gedrukt würden, da sichs dan zeigen müste, ob etwas falsches darunter.
XXX. Der abgesezten Pred. Protestationsschrift wieder die nach der Absezung geschehene Citation. Wolfo. d. 22 Feb.
XXXI. Schreiben der Prediger an den Abt Specht und wieder ihn beim Consistorio angebrachte Klage.
XXXII. Abermalige Citation, so an jeden besonders, nach Hildesheim und Wernigerode, ergangen. d. 6 Apr.
Zu Hildesh. wurde dieses nicht insinuiret, sondern der dafige Stadtrath erbot sich zu aller justice, wen die Beschwerden überfand würden, so man wieder ihren Superintend. hätte: zu Werniger. wurde von der hochgräfl. Kanzl. die Cit. insinuiret.
XXXIII. Des gewes. Hofd. Protestation, gegen das zupublicirende Urtheil. Wern. den 20 Mai.
M. Knopf wurde nicht genöthigt nach seiner Aeuserung Responsa wegen des Urtheils einzuholen; den die Bekantmachung erfolgte nicht: ein Unfal, der sich am angesezten Tage frühe zutrug, hinderte das Vorhaben; auch ist hernach weiter nichts gerichtliges in der Sache vorgegangen. Specht war nicht völlig ein Jahr fürstl. Beichtvater: er starb d. 8 Aug. s. Unsch. Nachr. 1706. p. 480. Als ein
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1075>, abgerufen am 27.11.2024.
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