schen Kirchen mit sich bringet, wieder sie verfahren werde, gewärtigen sollen; als wornach sie sich allerseits zu achten. Urkundlich unsers Handzeichens und beygedruktem Fürstl. Geh. Canzeleysecrets. Geben in unserer Festung Wolfenbüttel den 4 Jan. 1706.
Anthon Ulrich.
Das zweite Volumen enthielt außer der kleinern specie facti verschiedene vermischte Schriften, wovon einige V. XIII. XIIII. auch die ausfürligen 12 Bedenken VI. meisten Theils, in die vorige, die meisten andern Stükke aber in die folgende Zeit gehören. Von den 12 Bedenken waren 3 mit den Predigern einstimmig.
Der gewesene Hofprediger erhielt gleich einen anderweitigen Ruf von der Stadt Hildesheim, deren Superintendens er wurde, welches eine Verschlimmerung der äusern Umstände, in Vergleichung des vorigen, aber für ein großes Glük zuachten war, in Absicht des damaligen Zustandes. Schon d. 11 Jan. 1706. ging er von Wolfenbüttel ab, dort hin. Der Hofdiakonus hatte das Glük nicht sogleich: er verreisete, um nur einen Aufenthalt für sich und die Seinigen zusuchen. Beide waren also abwesend, als zu Wolfb. an sie erging.
XXVII. Erste Citation zur Publication des Urtheils zuerscheinen. d. 25 Jan. 1706.
Der gewesene Hofdiak. hatte auf seiner Reise die Acta guten Freunden communiciret: da solches dem Herzoge hinterbracht worden; ward ihm nach seiner Rükkunft insinuiret.
XXVIII. Decret, welches den abgesezten Hofd. mit Stadtarrest belegte. d. 10 Febr.
schen Kirchen mit sich bringet, wieder sie verfahren werde, gewärtigen sollen; als wornach sie sich allerseits zu achten. Urkundlich unsers Handzeichens und beygedruktem Fürstl. Geh. Canzeleysecrets. Geben in unserer Festung Wolfenbüttel den 4 Jan. 1706.
Anthon Ulrich.
Das zweite Volumen enthielt außer der kleinern specie facti verschiedene vermischte Schriften, wovon einige V. XIII. XIIII. auch die ausfürligen 12 Bedenken VI. meisten Theils, in die vorige, die meisten andern Stükke aber in die folgende Zeit gehören. Von den 12 Bedenken waren 3 mit den Predigern einstimmig.
Der gewesene Hofprediger erhielt gleich einen anderweitigen Ruf von der Stadt Hildesheim, deren Superintendens er wurde, welches eine Verschlimmerung der äusern Umstände, in Vergleichung des vorigen, aber für ein großes Glük zuachten war, in Absicht des damaligen Zustandes. Schon d. 11 Jan. 1706. ging er von Wolfenbüttel ab, dort hin. Der Hofdiakonus hatte das Glük nicht sogleich: er verreisete, um nur einen Aufenthalt für sich und die Seinigen zusuchen. Beide waren also abwesend, als zu Wolfb. an sie erging.
XXVII. Erste Citation zur Publication des Urtheils zuerscheinen. d. 25 Jan. 1706.
Der gewesene Hofdiak. hatte auf seiner Reise die Acta guten Freunden communiciret: da solches dem Herzoge hinterbracht worden; ward ihm nach seiner Rükkunft insinuiret.
XXVIII. Decret, welches den abgesezten Hofd. mit Stadtarrest belegte. d. 10 Febr.
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schen Kirchen mit sich bringet, wieder sie verfahren werde, gewärtigen sollen; als wornach sie sich allerseits zu achten. Urkundlich unsers Handzeichens und beygedruktem Fürstl. Geh. Canzeleysecrets. Geben in unserer Festung Wolfenbüttel den 4 Jan. 1706.</p><p>Anthon Ulrich.</p><p>Das zweite Volumen enthielt außer der kleinern specie facti verschiedene vermischte Schriften, wovon einige V. XIII. XIIII. auch die ausfürligen 12 Bedenken VI. meisten Theils, in die vorige, die meisten andern Stükke aber in die folgende Zeit gehören. Von den 12 Bedenken waren 3 mit den Predigern einstimmig.</p><p>Der gewesene Hofprediger erhielt gleich einen anderweitigen Ruf von der Stadt Hildesheim, deren Superintendens er wurde, welches eine Verschlimmerung der äusern Umstände, in Vergleichung des vorigen, aber für ein großes Glük zuachten war, in Absicht des damaligen <choice><sic>Znstandes</sic><corr>Zustandes</corr></choice>. Schon d. 11 Jan. 1706. ging er von Wolfenbüttel ab, dort hin. Der Hofdiakonus hatte das Glük nicht sogleich: er verreisete, um nur einen Aufenthalt für sich und die Seinigen zusuchen. Beide waren also abwesend, als zu Wolfb. an sie erging.</p><p>XXVII. Erste Citation zur Publication des Urtheils zuerscheinen. d. 25 Jan. 1706.</p><p>Der gewesene Hofdiak. hatte auf seiner Reise die Acta guten Freunden communiciret: da solches dem Herzoge hinterbracht worden; ward ihm nach seiner Rükkunft insinuiret.</p><p>XXVIII. Decret, welches den abgesezten Hofd. mit Stadtarrest belegte. d. 10 Febr.</p></div></body></text></TEI>
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schen Kirchen mit sich bringet, wieder sie verfahren werde, gewärtigen sollen; als wornach sie sich allerseits zu achten. Urkundlich unsers Handzeichens und beygedruktem Fürstl. Geh. Canzeleysecrets. Geben in unserer Festung Wolfenbüttel den 4 Jan. 1706.
Anthon Ulrich.
Das zweite Volumen enthielt außer der kleinern specie facti verschiedene vermischte Schriften, wovon einige V. XIII. XIIII. auch die ausfürligen 12 Bedenken VI. meisten Theils, in die vorige, die meisten andern Stükke aber in die folgende Zeit gehören. Von den 12 Bedenken waren 3 mit den Predigern einstimmig.
Der gewesene Hofprediger erhielt gleich einen anderweitigen Ruf von der Stadt Hildesheim, deren Superintendens er wurde, welches eine Verschlimmerung der äusern Umstände, in Vergleichung des vorigen, aber für ein großes Glük zuachten war, in Absicht des damaligen Zustandes. Schon d. 11 Jan. 1706. ging er von Wolfenbüttel ab, dort hin. Der Hofdiakonus hatte das Glük nicht sogleich: er verreisete, um nur einen Aufenthalt für sich und die Seinigen zusuchen. Beide waren also abwesend, als zu Wolfb. an sie erging.
XXVII. Erste Citation zur Publication des Urtheils zuerscheinen. d. 25 Jan. 1706.
Der gewesene Hofdiak. hatte auf seiner Reise die Acta guten Freunden communiciret: da solches dem Herzoge hinterbracht worden; ward ihm nach seiner Rükkunft insinuiret.
XXVIII. Decret, welches den abgesezten Hofd. mit Stadtarrest belegte. d. 10 Febr.
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