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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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können; auch solche Bestellung meines Amts durch andere von dem größesten Haufen meiner Gemeine als eine species suspensionis, nicht ohn ihr großes Aergerniß, angesehen wird, welche doch weder in tantum noch totum verdienet zu haben mich versichert halte, da ich nichts gethan, als wozu mich der auf unsere libros Symbolicos getane theure Eydschwur verbindet. Den obschon einige übelgesinnete aus meinen Predigten zu meiner Verunglimpfung ein und anders mit unwahren Umständen referiret haben: habe mich doch davon keines anfechten lassen, indem ich mich gnugsam versichert halte, daß Ew. Durchl. als ein gerechter Fürst das audiatur & altera pars nicht vergessen würden; weil ich in den 14tehalb Jahren meines Hierseins gesehen und erfahren, daß sie auch die allergrößesten Ybelthäter nicht ehe verdammet oder einige Strafe über dieselben verhenget, sie sein dan zuvor satsam verhöret und ihnen ihre Defension zu aller Gnüge verstattet worden. Wie ich mich nun meiner unterthänigst gerechten Bitte, die nichtes anders, als Gottes Ehre, und die Erbauung seiner Kirchen zum Zwecke hat, gnädigster Erhörung sicherlich getröste; so werde dadurch in meinem Gebete so vielmer ermuntert werden, den höchsten Gott, der da nicht ungerecht ist, daß er solte vergessen was mir in seinem Namen bewiesen ist, anzuflehen, diese, wie alle mir erwiesene Hochfürstl. Gnade in Zeit und Ewigkeit an Leib und Sele zu vergelten, der ich unaussezlich ver-

können; auch solche Bestellung meines Amts durch andere von dem größesten Haufen meiner Gemeine als eine species suspensionis, nicht ohn ihr großes Aergerniß, angesehen wird, welche doch weder in tantum noch totum verdienet zu haben mich versichert halte, da ich nichts gethan, als wozu mich der auf unsere libros Symbolicos getane theure Eydschwur verbindet. Den obschon einige übelgesinnete aus meinen Predigten zu meiner Verunglimpfung ein und anders mit unwahren Umständen referiret haben: habe mich doch davon keines anfechten lassen, indem ich mich gnugsam versichert halte, daß Ew. Durchl. als ein gerechter Fürst das audiatur & altera pars nicht vergessen würden; weil ich in den 14tehalb Jahren meines Hierseins gesehen und erfahren, daß sie auch die allergrößesten Ybelthäter nicht ehe verdammet oder einige Strafe über dieselben verhenget, sie sein dan zuvor satsam verhöret und ihnen ihre Defension zu aller Gnüge verstattet worden. Wie ich mich nun meiner unterthänigst gerechten Bitte, die nichtes anders, als Gottes Ehre, und die Erbauung seiner Kirchen zum Zwecke hat, gnädigster Erhörung sicherlich getröste; so werde dadurch in meinem Gebete so vielmer ermuntert werden, den höchsten Gott, der da nicht ungerecht ist, daß er solte vergessen was mir in seinem Namen bewiesen ist, anzuflehen, diese, wie alle mir erwiesene Hochfürstl. Gnade in Zeit und Ewigkeit an Leib und Sele zu vergelten, der ich unaussezlich ver-

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[88/1044] können; auch solche Bestellung meines Amts durch andere von dem größesten Haufen meiner Gemeine als eine species suspensionis, nicht ohn ihr großes Aergerniß, angesehen wird, welche doch weder in tantum noch totum verdienet zu haben mich versichert halte, da ich nichts gethan, als wozu mich der auf unsere libros Symbolicos getane theure Eydschwur verbindet. Den obschon einige übelgesinnete aus meinen Predigten zu meiner Verunglimpfung ein und anders mit unwahren Umständen referiret haben: habe mich doch davon keines anfechten lassen, indem ich mich gnugsam versichert halte, daß Ew. Durchl. als ein gerechter Fürst das audiatur & altera pars nicht vergessen würden; weil ich in den 14tehalb Jahren meines Hierseins gesehen und erfahren, daß sie auch die allergrößesten Ybelthäter nicht ehe verdammet oder einige Strafe über dieselben verhenget, sie sein dan zuvor satsam verhöret und ihnen ihre Defension zu aller Gnüge verstattet worden. Wie ich mich nun meiner unterthänigst gerechten Bitte, die nichtes anders, als Gottes Ehre, und die Erbauung seiner Kirchen zum Zwecke hat, gnädigster Erhörung sicherlich getröste; so werde dadurch in meinem Gebete so vielmer ermuntert werden, den höchsten Gott, der da nicht ungerecht ist, daß er solte vergessen was mir in seinem Namen bewiesen ist, anzuflehen, diese, wie alle mir erwiesene Hochfürstl. Gnade in Zeit und Ewigkeit an Leib und Sele zu vergelten, der ich unaussezlich ver-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1044>, abgerufen am 23.11.2024.