indissolubili nexu divinitus conjunctae sunt, nec altera sine altera, nec utraque immerenti Pastori adimi aut prohiberi potest. Ich getröste mich vorgemeldeter Gnade und Gerechtigkeit, und beharre, nebst herzgründl. Empfehlung Ew. Hochfürstl. Durchl. und Dero hohen Hauses auch ganzen Landes in die Obhut des Allmächtigen, zu allerley wahrer, zeitl. und ewiger, geistl. und leiblicher Wolfart und fürstl. Hochergehen, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigster Diener und getreuer Fürbitter
[Spaltenumbruch]
d. 23 Nov. 1705.
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Joh. Niekamp.
XX. Q. Brief des Hofdiaconi an Ihro Durchl. wegen gleicher Hinderung am Predigen. d. 23 Nov. P. P. Ob ich wol Ew. Durchl. gerne, nach dem aus Dero geh. Rath gegebenen hohen Befehle, mit Supplicatis verschonen wolte: so dringet mich doch die Pflicht, womit ich meiner anvertraueten Gemeine verbunden bin, bey gegenwärtigem Zustande, da meine Sontagspredigten nun zu zweien malen ohne mein Wissen und Begehren bestellet sind, auch am vorigen Sontage mir die Aufwartung vor dem Altare hat wollen disputirlich gemachet werden, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst anzuflehen, mir sotane meine Amtsverrichtung hinkünftig gn. zu verstatten; weil es die einige Gelegenheit ist, die ich habe, meine ganze Gemeine zu lehren, da bekantermaaßen in den Freitagspredigten die allerwenigsten zugegen sein
indissolubili nexu divinitus conjunctae sunt, nec altera sine altera, nec utraque immerenti Pastori adimi aut prohiberi potest. Ich getröste mich vorgemeldeter Gnade und Gerechtigkeit, und beharre, nebst herzgründl. Empfehlung Ew. Hochfürstl. Durchl. und Dero hohen Hauses auch ganzen Landes in die Obhut des Allmächtigen, zu allerley wahrer, zeitl. und ewiger, geistl. und leiblicher Wolfart und fürstl. Hochergehen, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigster Diener und getreuer Fürbitter
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d. 23 Nov. 1705.
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Joh. Niekamp.
XX. Q. Brief des Hofdiaconi an Ihro Durchl. wegen gleicher Hinderung am Predigen. d. 23 Nov. P. P. Ob ich wol Ew. Durchl. gerne, nach dem aus Dero geh. Rath gegebenen hohen Befehle, mit Supplicatis verschonen wolte: so dringet mich doch die Pflicht, womit ich meiner anvertraueten Gemeine verbunden bin, bey gegenwärtigem Zustande, da meine Sontagspredigten nun zu zweien malen ohne mein Wissen und Begehren bestellet sind, auch am vorigen Sontage mir die Aufwartung vor dem Altare hat wollen disputirlich gemachet werden, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst anzuflehen, mir sotane meine Amtsverrichtung hinkünftig gn. zu verstatten; weil es die einige Gelegenheit ist, die ich habe, meine ganze Gemeine zu lehren, da bekantermaaßen in den Freitagspredigten die allerwenigsten zugegen sein
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indissolubili nexu divinitus conjunctae sunt, nec altera sine altera, nec utraque immerenti Pastori adimi aut prohiberi potest. Ich getröste mich vorgemeldeter Gnade und Gerechtigkeit, und beharre, nebst herzgründl. Empfehlung Ew. Hochfürstl. Durchl. und Dero hohen Hauses auch ganzen Landes in die Obhut des Allmächtigen, zu allerley wahrer, zeitl. und ewiger, geistl. und leiblicher Wolfart und fürstl. Hochergehen, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigster Diener und getreuer Fürbitter</p><cbn="1"/><p>d. 23 Nov. 1705.</p><cbn="2"/><p>Joh. Niekamp.</p><p>XX. Q. Brief des Hofdiaconi an Ihro Durchl. wegen gleicher Hinderung am Predigen. d. 23 Nov. P. P. Ob ich wol Ew. Durchl. gerne, nach dem aus Dero geh. Rath gegebenen hohen Befehle, mit Supplicatis verschonen wolte: so dringet mich doch die Pflicht, womit ich meiner anvertraueten Gemeine verbunden bin, bey gegenwärtigem Zustande, da meine Sontagspredigten nun zu zweien malen ohne mein Wissen und Begehren bestellet sind, auch am vorigen Sontage mir die Aufwartung vor dem Altare hat wollen disputirlich gemachet werden, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst anzuflehen, mir sotane meine Amtsverrichtung hinkünftig gn. zu verstatten; weil es die einige Gelegenheit ist, die ich habe, meine ganze Gemeine zu lehren, da bekantermaaßen in den Freitagspredigten die allerwenigsten zugegen sein
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indissolubili nexu divinitus conjunctae sunt, nec altera sine altera, nec utraque immerenti Pastori adimi aut prohiberi potest. Ich getröste mich vorgemeldeter Gnade und Gerechtigkeit, und beharre, nebst herzgründl. Empfehlung Ew. Hochfürstl. Durchl. und Dero hohen Hauses auch ganzen Landes in die Obhut des Allmächtigen, zu allerley wahrer, zeitl. und ewiger, geistl. und leiblicher Wolfart und fürstl. Hochergehen, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigster Diener und getreuer Fürbitter
d. 23 Nov. 1705.
Joh. Niekamp.
XX. Q. Brief des Hofdiaconi an Ihro Durchl. wegen gleicher Hinderung am Predigen. d. 23 Nov. P. P. Ob ich wol Ew. Durchl. gerne, nach dem aus Dero geh. Rath gegebenen hohen Befehle, mit Supplicatis verschonen wolte: so dringet mich doch die Pflicht, womit ich meiner anvertraueten Gemeine verbunden bin, bey gegenwärtigem Zustande, da meine Sontagspredigten nun zu zweien malen ohne mein Wissen und Begehren bestellet sind, auch am vorigen Sontage mir die Aufwartung vor dem Altare hat wollen disputirlich gemachet werden, Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst anzuflehen, mir sotane meine Amtsverrichtung hinkünftig gn. zu verstatten; weil es die einige Gelegenheit ist, die ich habe, meine ganze Gemeine zu lehren, da bekantermaaßen in den Freitagspredigten die allerwenigsten zugegen sein
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1043>, abgerufen am 23.11.2024.
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