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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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tigem Gebete erwogen und erkenne, wie gestern gedacht, wol, wie diese Frage zu beantworten vornemlich den Hn. Confessionarium angehet; als dessen Amt erstlich und vornemlich ist, den Zustand seiner Beichtkinder zu prüfen und ihnen zu rathen: zweifele auch nicht, daß derselbe auf hohen Vortrag, wenn er ihm geschicht, sich schon so erklären und rathen wird, wie es Gottes im Worte geoffenbarter Wille, und das Selenheyl Ihro Durchl., welches von uns einzig und allein gesuchet wird, erfordert. Weil aber Ihro Durchl. mir hierin specialiter befehlen lassen, ich auch bey erfolgter Communion assistiren müste; finde ich mich schuldig, hierüber meine Gedanken zu eröfnen: daß, weil wir nach Gottes Worte dafür halten, daß Serenissimo bey gegenwärtigem Zustande und Umständen das h. Abendmahl zugebrauchen nicht rathsam und heilsam sein könne, und der Herr Confessionarius aus schuldiger Amtstreue gegen Gott und Ihro Durchl., ehe er des Gegentheils aus Gottes Worte mit gewissenvergnügenden Gründen überführet ist, sich nicht getrauet, Sie mit Nachdrukke der Gnade Gottes in der Absolution zu versichern; Ihro Durchl. aber ein verlangen nach dem h. Abendmahl zu haben bezeugen: weiß ich keinen bessern Rath, als daß Ihro Durchl. die in Händen habenden Responsa gegen einander legen, die pro affirmativa von andern, und auch pro negativa von uns und sel. Doct. Spenero in part. IV. sr. Bedenken etc.

tigem Gebete erwogen und erkenne, wie gestern gedacht, wol, wie diese Frage zu beantworten vornemlich den Hn. Confessionarium angehet; als dessen Amt erstlich und vornemlich ist, den Zustand seiner Beichtkinder zu prüfen und ihnen zu rathen: zweifele auch nicht, daß derselbe auf hohen Vortrag, wenn er ihm geschicht, sich schon so erklären und rathen wird, wie es Gottes im Worte geoffenbarter Wille, und das Selenheyl Ihro Durchl., welches von uns einzig und allein gesuchet wird, erfordert. Weil aber Ihro Durchl. mir hierin specialiter befehlen lassen, ich auch bey erfolgter Communion assistiren müste; finde ich mich schuldig, hierüber meine Gedanken zu eröfnen: daß, weil wir nach Gottes Worte dafür halten, daß Serenissimo bey gegenwärtigem Zustande und Umständen das h. Abendmahl zugebrauchen nicht rathsam und heilsam sein könne, und der Herr Confessionarius aus schuldiger Amtstreue gegen Gott und Ihro Durchl., ehe er des Gegentheils aus Gottes Worte mit gewissenvergnügenden Gründen überführet ist, sich nicht getrauet, Sie mit Nachdrukke der Gnade Gottes in der Absolution zu versichern; Ihro Durchl. aber ein verlangen nach dem h. Abendmahl zu haben bezeugen: weiß ich keinen bessern Rath, als daß Ihro Durchl. die in Händen habenden Responsa gegen einander legen, die pro affirmativa von andern, und auch pro negativa von uns und sel. Doct. Spenero in part. IV. sr. Bedenken etc.

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[78/1034] tigem Gebete erwogen und erkenne, wie gestern gedacht, wol, wie diese Frage zu beantworten vornemlich den Hn. Confessionarium angehet; als dessen Amt erstlich und vornemlich ist, den Zustand seiner Beichtkinder zu prüfen und ihnen zu rathen: zweifele auch nicht, daß derselbe auf hohen Vortrag, wenn er ihm geschicht, sich schon so erklären und rathen wird, wie es Gottes im Worte geoffenbarter Wille, und das Selenheyl Ihro Durchl., welches von uns einzig und allein gesuchet wird, erfordert. Weil aber Ihro Durchl. mir hierin specialiter befehlen lassen, ich auch bey erfolgter Communion assistiren müste; finde ich mich schuldig, hierüber meine Gedanken zu eröfnen: daß, weil wir nach Gottes Worte dafür halten, daß Serenissimo bey gegenwärtigem Zustande und Umständen das h. Abendmahl zugebrauchen nicht rathsam und heilsam sein könne, und der Herr Confessionarius aus schuldiger Amtstreue gegen Gott und Ihro Durchl., ehe er des Gegentheils aus Gottes Worte mit gewissenvergnügenden Gründen überführet ist, sich nicht getrauet, Sie mit Nachdrukke der Gnade Gottes in der Absolution zu versichern; Ihro Durchl. aber ein verlangen nach dem h. Abendmahl zu haben bezeugen: weiß ich keinen bessern Rath, als daß Ihro Durchl. die in Händen habenden Responsa gegen einander legen, die pro affirmativa von andern, und auch pro negativa von uns und sel. Doct. Spenero in part. IV. sr. Bedenken etc.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1034>, abgerufen am 23.11.2024.