Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f1023"n="67"/>
Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
</p></div></body></text></TEI>
[67/1023]
Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1023>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.