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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

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[65/1021] das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1021>, abgerufen am 23.11.2024.