das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch
das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f1021"n="65"/>
das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch
</p></div></body></text></TEI>
[65/1021]
das sicherste, und von dem, dem sein Heil und Christenthum ein Ernst ist, zu praeferiren sei? ob es nicht nach den calixtinischen Principiis selbst für Unrecht und schwere Sünde zu halten, wen man sein Kind aus einer reinen in eine unreine Kirche gehen lässet? Obgleich diese eine christl. Kirche ist: so ist sie doch nicht eine wahre Kirche in Ansehung der falschen Lehre des Papsts, Cleri und aller derer, die dem römischen Papste und Clero in dem, was sie irrig bekennen, anhangen; wie die thun, die von uns zu der römischen Kirche um Ehre und zeitliger Dinge willen übergehen. Quia per fidem in esse membrorum Ecclesiae constituimur; so können die, welche vom Glauben abtreten und anhangen den verfürischen Geistern, zu der wahren Kirche, die wir im 3ten Hauptartikel bekennen, nicht gerechnet werden. Die römische Kirche ist aber eine wahre Kirche, in Ansehung 1) der getauften Kinder, 2) der Martyrer und Zeugen der Warheit vor dem blutigen Inquisitions-Gerichte und dergleichen, nicht von dem sanftmüthigen Geiste Christi, sondern von dem grausamen Lügen- und Mordgeiste dirigirten Gerichten: 3) in Ansehung der Einfältigen, die es nicht besser wissen, auch keine Gelegenheit haben hinter den Betrug und Irthum zu kommen; 4) derer die die päpstischen Gräuel im Verborgenen besäufzen, doch nicht Muths genug haben Guth und Blut daran zu wagen: und obwohl diese vor dem Kreuze Christi fliehen, welches auch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1021>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.