hen würde. Salzdalum. d. 2 Sept. 1705. Anthon Ulrich.
VIIII. G. Zweites gemeinschaftliges Schreiben an den Herzog. d. 4 Sept.
Durchlauchtigster. etc. Ew. Hochfürstl. Durchl. auf unser unterthänigstes zwiefaches petitum d. 2 Sept. mit eigener hoher Hand abgefassete resolution, ist uns folgendes, als gestriges Tages worden. Daraus wir mit unterthänigstem Respect venommen, daß uns quod ad primum, der betrübte Bescheid gegeben werde, es sei solch unser Begehren (die Princeßin Clisabeth zu sprechen, und mit Gottes Worte zu stärken) inpracticabel. Ob wir nun wol unsers geringen Orts nicht finden können, wie und warum das inpracticabel sei, was weder naturaliter, noch vielweniger moraliter unmüglich, sondern vielmer heilig, gerecht und hochnöthig ist scil. ein von unserer Heerde verirtes Schäflein zusuchen; so müssen wir es doch, weil wir wieder die äuserliche Macht und Gewalt nichts mer können, als säufzen und beten, Gotte anheim stellen, und ihn bitten, daß er Ew. Durchl. die schwere Sünde busfertig zuerkennen gebe. Qod ad 2. wird uns zur Resolution ertheilet, es sei solches (daß uns die Responsa der vornemen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zufrüh, doch könne uns des sel. Calixti Gutachten communiciret werden etc. Wir danken für dieses Calixtinischen responsi gnädigste communica-
hen würde. Salzdalum. d. 2 Sept. 1705. Anthon Ulrich.
VIIII. G. Zweites gemeinschaftliges Schreiben an den Herzog. d. 4 Sept.
Durchlauchtigster. etc. Ew. Hochfürstl. Durchl. auf unser unterthänigstes zwiefaches petitum d. 2 Sept. mit eigener hoher Hand abgefassete resolution, ist uns folgendes, als gestriges Tages worden. Daraus wir mit unterthänigstem Respect venommen, daß uns quod ad primum, der betrübte Bescheid gegeben werde, es sei solch unser Begehren (die Princeßin Clisabeth zu sprechen, und mit Gottes Worte zu stärken) inpracticabel. Ob wir nun wol unsers geringen Orts nicht finden können, wie und warum das inpracticabel sei, was weder naturaliter, noch vielweniger moraliter unmüglich, sondern vielmer heilig, gerecht und hochnöthig ist scil. ein von unserer Heerde verirtes Schäflein zusuchen; so müssen wir es doch, weil wir wieder die äuserliche Macht und Gewalt nichts mer können, als säufzen und beten, Gotte anheim stellen, und ihn bitten, daß er Ew. Durchl. die schwere Sünde busfertig zuerkennen gebe. Qod ad 2. wird uns zur Resolution ertheilet, es sei solches (daß uns die Responsa der vornemen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zufrüh, doch könne uns des sel. Calixti Gutachten communiciret werden etc. Wir danken für dieses Calixtinischen responsi gnädigste communica-
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hen würde. Salzdalum. d. 2 Sept. 1705. Anthon Ulrich.</p><p>VIIII. G. Zweites gemeinschaftliges Schreiben an den Herzog. d. 4 Sept.</p><p>Durchlauchtigster. etc. Ew. Hochfürstl. Durchl. auf unser unterthänigstes zwiefaches petitum d. 2 Sept. mit eigener hoher Hand abgefassete resolution, ist uns folgendes, als gestriges Tages worden. Daraus wir mit unterthänigstem Respect venommen, daß uns quod ad primum, der betrübte Bescheid gegeben werde, es sei solch unser Begehren (die Princeßin Clisabeth zu sprechen, und mit Gottes Worte zu stärken) inpracticabel. Ob wir nun wol unsers geringen Orts nicht finden können, wie und warum das inpracticabel sei, was weder naturaliter, noch vielweniger moraliter unmüglich, sondern vielmer heilig, gerecht und hochnöthig ist scil. ein von unserer Heerde verirtes Schäflein zusuchen; so müssen wir es doch, weil wir wieder die äuserliche Macht und Gewalt nichts mer können, als säufzen und beten, Gotte anheim stellen, und ihn bitten, daß er Ew. Durchl. die schwere Sünde busfertig zuerkennen gebe. Qod ad 2. wird uns zur Resolution ertheilet, es sei solches (daß uns die Responsa der vornemen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zufrüh, doch könne uns des sel. Calixti Gutachten communiciret werden etc. Wir danken für dieses Calixtinischen responsi gnädigste communica-
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hen würde. Salzdalum. d. 2 Sept. 1705. Anthon Ulrich.
VIIII. G. Zweites gemeinschaftliges Schreiben an den Herzog. d. 4 Sept.
Durchlauchtigster. etc. Ew. Hochfürstl. Durchl. auf unser unterthänigstes zwiefaches petitum d. 2 Sept. mit eigener hoher Hand abgefassete resolution, ist uns folgendes, als gestriges Tages worden. Daraus wir mit unterthänigstem Respect venommen, daß uns quod ad primum, der betrübte Bescheid gegeben werde, es sei solch unser Begehren (die Princeßin Clisabeth zu sprechen, und mit Gottes Worte zu stärken) inpracticabel. Ob wir nun wol unsers geringen Orts nicht finden können, wie und warum das inpracticabel sei, was weder naturaliter, noch vielweniger moraliter unmüglich, sondern vielmer heilig, gerecht und hochnöthig ist scil. ein von unserer Heerde verirtes Schäflein zusuchen; so müssen wir es doch, weil wir wieder die äuserliche Macht und Gewalt nichts mer können, als säufzen und beten, Gotte anheim stellen, und ihn bitten, daß er Ew. Durchl. die schwere Sünde busfertig zuerkennen gebe. Qod ad 2. wird uns zur Resolution ertheilet, es sei solches (daß uns die Responsa der vornemen Theologorum communiciret werden) noch zur Zeit zufrüh, doch könne uns des sel. Calixti Gutachten communiciret werden etc. Wir danken für dieses Calixtinischen responsi gnädigste communica-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1017>, abgerufen am 23.11.2024.
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