tes Worte am Nadab, Abihu, Usa und andern sehen, daß das erste Exempel in einer gewissen Sündenart, oft vor andern exemplariter bestraft ist; so würde desto mehr Unsegens und Strafe zu fürchten sein, daß dergleichen Theologi und Suasores, desto größere Sünde und Schuld haben würden. Weil wir aber, Gnädigster Fürst und Hr. unsere Sele und Gewissen dabei mit Gott zuretten und unsern theuer beschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen gedenken, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden unsers hohen göttl. und von Gotte allein dependirenden Amts ist: so gelanget durch Gott an Ew. Hochfürstl. Durchl. als unsern, wie von Gnad und Recht hoch berümten, also auch von dem Eifer für die evangelische Lehre aus Dero Glaubensbekentnisse und Edicte weltbekanten, Fürsten und Hn. und summum Episcopum derjenigen Kirche, die von Babel ausgangen ist, unsere weh- und demütigste Bitte 1. uns als Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse in dieser wichtigen Religions- und Gewissenssache zu hören, daß Gott Ew. Durchl. auch höre! Dero hohe obrigkeitl. Gnadenhand, Schutz und Beystand unserm Amte und der Sache, so Gottes ist, nicht zu versagen, noch uns zu wehren, das von unserer Heerde und Huth getrennete Schäflein zu suchen, und auf die rechte Weide zu füren; auch 2. obgedachte Responsa verschiedener vornehmer Theologorum uns
tes Worte am Nadab, Abihu, Usa und andern sehen, daß das erste Exempel in einer gewissen Sündenart, oft vor andern exemplariter bestraft ist; so würde desto mehr Unsegens und Strafe zu fürchten sein, daß dergleichen Theologi und Suasores, desto größere Sünde und Schuld haben würden. Weil wir aber, Gnädigster Fürst und Hr. unsere Sele und Gewissen dabei mit Gott zuretten und unsern theuer beschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen gedenken, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden unsers hohen göttl. und von Gotte allein dependirenden Amts ist: so gelanget durch Gott an Ew. Hochfürstl. Durchl. als unsern, wie von Gnad und Recht hoch berümten, also auch von dem Eifer für die evangelische Lehre aus Dero Glaubensbekentnisse und Edicte weltbekanten, Fürsten und Hn. und summum Episcopum derjenigen Kirche, die von Babel ausgangen ist, unsere weh- und demütigste Bitte 1. uns als Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse in dieser wichtigen Religions- und Gewissenssache zu hören, daß Gott Ew. Durchl. auch höre! Dero hohe obrigkeitl. Gnadenhand, Schutz und Beystand unserm Amte und der Sache, so Gottes ist, nicht zu versagen, noch uns zu wehren, das von unserer Heerde und Huth getrennete Schäflein zu suchen, und auf die rechte Weide zu füren; auch 2. obgedachte Responsa verschiedener vornehmer Theologorum uns
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tes Worte am Nadab, Abihu, Usa und andern sehen, daß das erste Exempel in einer gewissen Sündenart, oft vor andern exemplariter bestraft ist; so würde desto mehr Unsegens und Strafe zu fürchten sein, daß dergleichen Theologi und Suasores, desto größere Sünde und Schuld haben würden. Weil wir aber, Gnädigster Fürst und Hr. unsere Sele und Gewissen dabei mit Gott zuretten und unsern theuer beschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen gedenken, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden unsers hohen göttl. und von Gotte allein dependirenden Amts ist: so gelanget durch Gott an Ew. Hochfürstl. Durchl. als unsern, wie von Gnad und Recht hoch berümten, also auch von dem Eifer für die evangelische Lehre aus Dero Glaubensbekentnisse und Edicte weltbekanten, Fürsten und Hn. und summum Episcopum derjenigen Kirche, die von Babel ausgangen ist, unsere weh- und demütigste Bitte 1. uns als Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse in dieser wichtigen Religions- und Gewissenssache zu hören, daß Gott Ew. Durchl. auch höre! Dero hohe obrigkeitl. Gnadenhand, Schutz und Beystand unserm Amte und der Sache, so Gottes ist, nicht zu versagen, noch uns zu wehren, das von unserer Heerde und Huth getrennete Schäflein zu suchen, und auf die rechte Weide zu füren; auch 2. obgedachte Responsa verschiedener vornehmer Theologorum uns
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tes Worte am Nadab, Abihu, Usa und andern sehen, daß das erste Exempel in einer gewissen Sündenart, oft vor andern exemplariter bestraft ist; so würde desto mehr Unsegens und Strafe zu fürchten sein, daß dergleichen Theologi und Suasores, desto größere Sünde und Schuld haben würden. Weil wir aber, Gnädigster Fürst und Hr. unsere Sele und Gewissen dabei mit Gott zuretten und unsern theuer beschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen gedenken, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden unsers hohen göttl. und von Gotte allein dependirenden Amts ist: so gelanget durch Gott an Ew. Hochfürstl. Durchl. als unsern, wie von Gnad und Recht hoch berümten, also auch von dem Eifer für die evangelische Lehre aus Dero Glaubensbekentnisse und Edicte weltbekanten, Fürsten und Hn. und summum Episcopum derjenigen Kirche, die von Babel ausgangen ist, unsere weh- und demütigste Bitte 1. uns als Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse in dieser wichtigen Religions- und Gewissenssache zu hören, daß Gott Ew. Durchl. auch höre! Dero hohe obrigkeitl. Gnadenhand, Schutz und Beystand unserm Amte und der Sache, so Gottes ist, nicht zu versagen, noch uns zu wehren, das von unserer Heerde und Huth getrennete Schäflein zu suchen, und auf die rechte Weide zu füren; auch 2. obgedachte Responsa verschiedener vornehmer Theologorum uns
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1014>, abgerufen am 23.11.2024.
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