gar bis auf eine halbe Meile an die Stadt Candy heran; werden sie aber dabey ertappt, so schneidet man ihnen Nase und Ohren ab.
Jeder District oder Dorf in den Ländern der Com- pagnie ist schuldig, jährlich eine gewisse Menge Kaneel zu liefern, wogegen die Ceyloner daselbst ein gewisses Stück Land frey besitzen, das sie nach Gefallen bewoh- nen und benutzen können, andrer Vortheile nicht zu gedenken.
Ueber eine gewisse Anzahl Schjalias sind Leute ge- setzt, welche die Aufsicht über sie und den Kaneel haben, und auch berechtigt sind kleine Vergehungen zu bestrafen. Ueber alle zusammen ist wieder ein Europäer gesetzt, der ihr Hauptmann oder Oberhaupt, (Hooft der Mahabadde), im gemeinen Leben auch oft Capteyn Kaneel heißt. Dieser nimmt zuletzt allen Kaneel in Empfang, und ist der Com- pagnie für denselben verantwortlich. Er hat auch das Recht über schwere Verbrechen zu entscheiden und sie zu bestrafen.
Das Kaneelschälen wird auf folgende Art ver- richtet. Zuerst werden, nach den Blättern und an- dern Kennzeichen, gute Bäume ausgesucht, und sodann diejenigen Zweige welche drey Jahr alt sind, mit einem gewöhnlichen krummen Gärtnermesser abgeschnitten. Von diesen abgeschnittenen Zweigen wird darauf mit ei- nem andern Messer, das eine scharfe Spitze hat und dazu besonders eingerichtet ist, die äußre dünne Haut der Rinde (Epidermis) abgeschabt. Dann werden die Zweige der Länge nach mit der Spitze des Messers auf- geritzt, und mit der weniger scharfen Seite desselben die Rinde allmählig abgelöset, bis sie ganz abgezogen wer- den kann. Alsdann werden von der abgeschälten Rinde
Vom Kaneel.
gar bis auf eine halbe Meile an die Stadt Candy heran; werden ſie aber dabey ertappt, ſo ſchneidet man ihnen Naſe und Ohren ab.
Jeder Diſtrict oder Dorf in den Laͤndern der Com- pagnie iſt ſchuldig, jaͤhrlich eine gewiſſe Menge Kaneel zu liefern, wogegen die Ceyloner daſelbſt ein gewiſſes Stuͤck Land frey beſitzen, das ſie nach Gefallen bewoh- nen und benutzen koͤnnen, andrer Vortheile nicht zu gedenken.
Ueber eine gewiſſe Anzahl Schjalias ſind Leute ge- ſetzt, welche die Aufſicht uͤber ſie und den Kaneel haben, und auch berechtigt ſind kleine Vergehungen zu beſtrafen. Ueber alle zuſammen iſt wieder ein Europaͤer geſetzt, der ihr Hauptmann oder Oberhaupt, (Hooft der Mahabadde), im gemeinen Leben auch oft Capteyn Kaneel heißt. Dieſer nimmt zuletzt allen Kaneel in Empfang, und iſt der Com- pagnie fuͤr denſelben verantwortlich. Er hat auch das Recht uͤber ſchwere Verbrechen zu entſcheiden und ſie zu beſtrafen.
Das Kaneelſchaͤlen wird auf folgende Art ver- richtet. Zuerſt werden, nach den Blaͤttern und an- dern Kennzeichen, gute Baͤume ausgeſucht, und ſodann diejenigen Zweige welche drey Jahr alt ſind, mit einem gewoͤhnlichen krummen Gaͤrtnermeſſer abgeſchnitten. Von dieſen abgeſchnittenen Zweigen wird darauf mit ei- nem andern Meſſer, das eine ſcharfe Spitze hat und dazu beſonders eingerichtet iſt, die aͤußre duͤnne Haut der Rinde (Epidermis) abgeſchabt. Dann werden die Zweige der Laͤnge nach mit der Spitze des Meſſers auf- geritzt, und mit der weniger ſcharfen Seite deſſelben die Rinde allmaͤhlig abgeloͤſet, bis ſie ganz abgezogen wer- den kann. Alsdann werden von der abgeſchaͤlten Rinde
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Vom Kaneel.
gar bis auf eine halbe Meile an die Stadt Candy heran;
werden ſie aber dabey ertappt, ſo ſchneidet man ihnen
Naſe und Ohren ab.
Jeder Diſtrict oder Dorf in den Laͤndern der Com-
pagnie iſt ſchuldig, jaͤhrlich eine gewiſſe Menge Kaneel
zu liefern, wogegen die Ceyloner daſelbſt ein gewiſſes
Stuͤck Land frey beſitzen, das ſie nach Gefallen bewoh-
nen und benutzen koͤnnen, andrer Vortheile nicht zu
gedenken.
Ueber eine gewiſſe Anzahl Schjalias ſind Leute ge-
ſetzt, welche die Aufſicht uͤber ſie und den Kaneel haben,
und auch berechtigt ſind kleine Vergehungen zu beſtrafen.
Ueber alle zuſammen iſt wieder ein Europaͤer geſetzt, der
ihr Hauptmann oder Oberhaupt, (Hooft der Mahabadde),
im gemeinen Leben auch oft Capteyn Kaneel heißt. Dieſer
nimmt zuletzt allen Kaneel in Empfang, und iſt der Com-
pagnie fuͤr denſelben verantwortlich. Er hat auch das
Recht uͤber ſchwere Verbrechen zu entſcheiden und ſie zu
beſtrafen.
Das Kaneelſchaͤlen wird auf folgende Art ver-
richtet. Zuerſt werden, nach den Blaͤttern und an-
dern Kennzeichen, gute Baͤume ausgeſucht, und ſodann
diejenigen Zweige welche drey Jahr alt ſind, mit einem
gewoͤhnlichen krummen Gaͤrtnermeſſer abgeſchnitten.
Von dieſen abgeſchnittenen Zweigen wird darauf mit ei-
nem andern Meſſer, das eine ſcharfe Spitze hat und
dazu beſonders eingerichtet iſt, die aͤußre duͤnne Haut der
Rinde (Epidermis) abgeſchabt. Dann werden die
Zweige der Laͤnge nach mit der Spitze des Meſſers auf-
geritzt, und mit der weniger ſcharfen Seite deſſelben die
Rinde allmaͤhlig abgeloͤſet, bis ſie ganz abgezogen wer-
den kann. Alsdann werden von der abgeſchaͤlten Rinde
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/485>, abgerufen am 22.11.2024.
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