Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794.Fünfte Abtheilung. Sechster Abschnitt. scheu und Haß gegen die christliche Religion und gegendie Portugiesen, die sie ehemahls in diesem Lande predig- ten, und allgemein machen wollten, einzuprägen und zu unterhalten, wie auch zu erforschen, ob etwa noch ein Ueberbleibsel von Anhänglichkeit an dieselben bey irgend jemand anzutreffen seyn möchte. Indessen geschieht dies nur in denjenigen Gegenden, wo die Christen vor Zeiten sich am meisten aufhielten. Zu Nangasaki dauert diese Ceremonie vier Tage. Hernach werden die Bilder nach den umliegenden Oertern, wo ein gleiches damit ge- schieht, und zuletzt wieder nach Nangasaki gebracht, und da bis zum folgenden Jahre verwahrt. Jedermann, bloß den Gouverneur mit seiner Suite und Bedienung aus- genommen, so gar die kleinsten Kinder müssen dabey zuge- gen seyn. Daß aber auch, wie einige behaupten wollen, den Holländern zugemuthet werde, Theil daran zu neh- men, und mit auf die Bilder zu treten, ist nicht wahr. Gewisse Aufseher sind dabey verordnet, welche die Einwoh- ner nach ihren Bezirken von Haus zu Haus zusammen ru- fen, wenn alle beysammen sind, in gehöriger Ordnung ihre Nahmen aufrufen, und bey der Handlung selbst dahin se- hen, daß alles richtig zugehe. Die Erwachsenen treten von einer Seite zur andern über die Bilder weg; die Kinder werden unter den Armen aufgehoben, und mit den Füßen darauf gestellt. Unter den Holländern sind äußerst we- nige, die diese Feyerlichkeit je gesehen hätten. Von den jetzt auf der Insel befindlichen Officieren war nur ein ein- ziger, der einmahl Gelegenheit gehabt hatte, im Vorbey- gehen, als er vom Chef an den Gouverneur, um etwas, die Zurüstung zur Jedoer Reise betreffend, zu bestellen, nach der Stadt geschickt war, etwas davon zu sehen. Die Feyer des siebenten Tages ist in Japan unbe- Fuͤnfte Abtheilung. Sechster Abſchnitt. ſcheu und Haß gegen die chriſtliche Religion und gegendie Portugieſen, die ſie ehemahls in dieſem Lande predig- ten, und allgemein machen wollten, einzupraͤgen und zu unterhalten, wie auch zu erforſchen, ob etwa noch ein Ueberbleibſel von Anhaͤnglichkeit an dieſelben bey irgend jemand anzutreffen ſeyn moͤchte. Indeſſen geſchieht dies nur in denjenigen Gegenden, wo die Chriſten vor Zeiten ſich am meiſten aufhielten. Zu Nangaſaki dauert dieſe Ceremonie vier Tage. Hernach werden die Bilder nach den umliegenden Oertern, wo ein gleiches damit ge- ſchieht, und zuletzt wieder nach Nangaſaki gebracht, und da bis zum folgenden Jahre verwahrt. Jedermann, bloß den Gouverneur mit ſeiner Suite und Bedienung aus- genommen, ſo gar die kleinſten Kinder muͤſſen dabey zuge- gen ſeyn. Daß aber auch, wie einige behaupten wollen, den Hollaͤndern zugemuthet werde, Theil daran zu neh- men, und mit auf die Bilder zu treten, iſt nicht wahr. Gewiſſe Aufſeher ſind dabey verordnet, welche die Einwoh- ner nach ihren Bezirken von Haus zu Haus zuſammen ru- fen, wenn alle beyſammen ſind, in gehoͤriger Ordnung ihre Nahmen aufrufen, und bey der Handlung ſelbſt dahin ſe- hen, daß alles richtig zugehe. Die Erwachſenen treten von einer Seite zur andern uͤber die Bilder weg; die Kinder werden unter den Armen aufgehoben, und mit den Fuͤßen darauf geſtellt. Unter den Hollaͤndern ſind aͤußerſt we- nige, die dieſe Feyerlichkeit je geſehen haͤtten. Von den jetzt auf der Inſel befindlichen Officieren war nur ein ein- ziger, der einmahl Gelegenheit gehabt hatte, im Vorbey- gehen, als er vom Chef an den Gouverneur, um etwas, die Zuruͤſtung zur Jedoer Reiſe betreffend, zu beſtellen, nach der Stadt geſchickt war, etwas davon zu ſehen. Die Feyer des ſiebenten Tages iſt in Japan unbe- <TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0230" n="196"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Fuͤnfte Abtheilung. Sechster Abſchnitt.</hi></fw><lb/> ſcheu und Haß gegen die chriſtliche Religion und gegen<lb/> die Portugieſen, die ſie ehemahls in dieſem Lande predig-<lb/> ten, und allgemein machen wollten, einzupraͤgen und zu<lb/> unterhalten, wie auch zu erforſchen, ob etwa noch ein<lb/> Ueberbleibſel von Anhaͤnglichkeit an dieſelben bey irgend<lb/> jemand anzutreffen ſeyn moͤchte. Indeſſen geſchieht dies<lb/> nur in denjenigen Gegenden, wo die Chriſten vor Zeiten<lb/> ſich am meiſten aufhielten. Zu <placeName>Nangaſaki</placeName> dauert dieſe<lb/> Ceremonie vier Tage. Hernach werden die Bilder nach<lb/> den umliegenden Oertern, wo ein gleiches damit ge-<lb/> ſchieht, und zuletzt wieder nach <placeName>Nangaſaki</placeName> gebracht, und<lb/> da bis zum folgenden Jahre verwahrt. Jedermann, bloß<lb/> den Gouverneur mit ſeiner Suite und Bedienung aus-<lb/> genommen, ſo gar die kleinſten Kinder muͤſſen dabey zuge-<lb/> gen ſeyn. Daß aber auch, wie einige behaupten wollen,<lb/> den Hollaͤndern zugemuthet werde, Theil daran zu neh-<lb/> men, und mit auf die Bilder zu treten, iſt nicht wahr.<lb/> Gewiſſe Aufſeher ſind dabey verordnet, welche die Einwoh-<lb/> ner nach ihren Bezirken von Haus zu Haus zuſammen ru-<lb/> fen, wenn alle beyſammen ſind, in gehoͤriger Ordnung ihre<lb/> Nahmen aufrufen, und bey der Handlung ſelbſt dahin ſe-<lb/> hen, daß alles richtig zugehe. Die Erwachſenen treten von<lb/> einer Seite zur andern uͤber die Bilder weg; die Kinder<lb/> werden unter den Armen aufgehoben, und mit den Fuͤßen<lb/> darauf geſtellt. Unter den Hollaͤndern ſind aͤußerſt we-<lb/> nige, die dieſe Feyerlichkeit je geſehen haͤtten. Von den<lb/> jetzt auf der Inſel befindlichen Officieren war nur ein ein-<lb/> ziger, der einmahl Gelegenheit gehabt hatte, im Vorbey-<lb/> gehen, als er vom Chef an den Gouverneur, um etwas,<lb/> die Zuruͤſtung zur Jedoer Reiſe betreffend, zu beſtellen,<lb/> nach der Stadt geſchickt war, etwas davon zu ſehen.</p><lb/> <p>Die Feyer des ſiebenten Tages iſt in <placeName>Japan</placeName> unbe-<lb/> kannt. Sie haben aber verſchiedne andre jaͤhrliche Feſte,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [196/0230]
Fuͤnfte Abtheilung. Sechster Abſchnitt.
ſcheu und Haß gegen die chriſtliche Religion und gegen
die Portugieſen, die ſie ehemahls in dieſem Lande predig-
ten, und allgemein machen wollten, einzupraͤgen und zu
unterhalten, wie auch zu erforſchen, ob etwa noch ein
Ueberbleibſel von Anhaͤnglichkeit an dieſelben bey irgend
jemand anzutreffen ſeyn moͤchte. Indeſſen geſchieht dies
nur in denjenigen Gegenden, wo die Chriſten vor Zeiten
ſich am meiſten aufhielten. Zu Nangaſaki dauert dieſe
Ceremonie vier Tage. Hernach werden die Bilder nach
den umliegenden Oertern, wo ein gleiches damit ge-
ſchieht, und zuletzt wieder nach Nangaſaki gebracht, und
da bis zum folgenden Jahre verwahrt. Jedermann, bloß
den Gouverneur mit ſeiner Suite und Bedienung aus-
genommen, ſo gar die kleinſten Kinder muͤſſen dabey zuge-
gen ſeyn. Daß aber auch, wie einige behaupten wollen,
den Hollaͤndern zugemuthet werde, Theil daran zu neh-
men, und mit auf die Bilder zu treten, iſt nicht wahr.
Gewiſſe Aufſeher ſind dabey verordnet, welche die Einwoh-
ner nach ihren Bezirken von Haus zu Haus zuſammen ru-
fen, wenn alle beyſammen ſind, in gehoͤriger Ordnung ihre
Nahmen aufrufen, und bey der Handlung ſelbſt dahin ſe-
hen, daß alles richtig zugehe. Die Erwachſenen treten von
einer Seite zur andern uͤber die Bilder weg; die Kinder
werden unter den Armen aufgehoben, und mit den Fuͤßen
darauf geſtellt. Unter den Hollaͤndern ſind aͤußerſt we-
nige, die dieſe Feyerlichkeit je geſehen haͤtten. Von den
jetzt auf der Inſel befindlichen Officieren war nur ein ein-
ziger, der einmahl Gelegenheit gehabt hatte, im Vorbey-
gehen, als er vom Chef an den Gouverneur, um etwas,
die Zuruͤſtung zur Jedoer Reiſe betreffend, zu beſtellen,
nach der Stadt geſchickt war, etwas davon zu ſehen.
Die Feyer des ſiebenten Tages iſt in Japan unbe-
kannt. Sie haben aber verſchiedne andre jaͤhrliche Feſte,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |