Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.Bedenkt man nun, daß fast auf keinem Gute die Aber warum, kann und muß man fragen, sind denn Dem Austausch steht zuerst die Anhänglichkeit an Diese finden wir nun genügend in Folgendem: 1) In der Größe der Abgaben, die in Mecklenburg nicht bloß beim Verkauf ganzer Güter, sondern auch beim Verkauf einzelner Gutspertinenzien erlegt werden, und die beim Umtausch sogar doppelt, d. h. von dem Werth jedes der beiden an einen andern Besitzer über- gegangenen Grundstücke, entrichtet werden müssen; 2) in den Kosten, welche die Vermessung des angekauf- ten oder verkauften Stücks, die Umschreibung im Steuerkataster u. s. w. verursacht; 3) in den Schuldenverhältnissen der Güter, wodurch nämlich kein Stück des Guts ohne spezielle Einwilli- 5*
Bedenkt man nun, daß faſt auf keinem Gute die Aber warum, kann und muß man fragen, ſind denn Dem Austauſch ſteht zuerſt die Anhaͤnglichkeit an Dieſe finden wir nun genuͤgend in Folgendem: 1) In der Groͤße der Abgaben, die in Mecklenburg nicht bloß beim Verkauf ganzer Guͤter, ſondern auch beim Verkauf einzelner Gutspertinenzien erlegt werden, und die beim Umtauſch ſogar doppelt, d. h. von dem Werth jedes der beiden an einen andern Beſitzer uͤber- gegangenen Grundſtuͤcke, entrichtet werden muͤſſen; 2) in den Koſten, welche die Vermeſſung des angekauf- ten oder verkauften Stuͤcks, die Umſchreibung im Steuerkataſter u. ſ. w. verurſacht; 3) in den Schuldenverhaͤltniſſen der Guͤter, wodurch naͤmlich kein Stuͤck des Guts ohne ſpezielle Einwilli- 5*
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Bedenkt man nun, daß faſt auf keinem Gute die
Gebaͤude in der Mitte der Feldmark ſtehen, daß faſt jedes
Gut durch Abrundung und Austauſch gewinnen kann: ſo
muß man erſtaunen und trauern uͤber die Groͤße des Ka-
pitals, das fuͤr den Nationalreichthum auf dieſe Weiſe
ohne irgend einen Erſatz verloren geht. Wollte man die-
ſen Verluſt an Nationalvermoͤgen fuͤr Mecklenburg in Geld
anſchlagen: ſo wuͤrde bei den niedrigſten Anſaͤtzen die
Rechnung doch immer einige Millionen Thaler ergeben.
Aber warum, kann und muß man fragen, ſind denn
dieſe Gutsgraͤnzen ſo unveraͤnderlich, unveraͤnderlicher ſo-
gar als die Graͤnzen der Staaten?
Dem Austauſch ſteht zuerſt die Anhaͤnglichkeit an
dem bisher beſeſſenen Eigenthum entgegen. Man uͤber-
ſchaͤtzt nur zu leicht den Werth des Grundſtuͤcks, das man
ſchon lange in Beſitz gehabt, oder gar von den Vorfahren
ererbt hat, und an deſſen Verbeſſerung man eigene Muͤhe
und Koſten verwandt hat. Aber dieſe Anhaͤnglichkeit, im
ſteten Widerſtreit mit der klaren Einſicht und dem wohl-
verſtandenen Intereſſe, wuͤrde doch nicht Generationen und
Jahrhunderte hindurch den Umtauſch verhindert haben,
wenn nicht andere reellere Hinderniſſe mitgewirkt haͤtten.
Dieſe finden wir nun genuͤgend in Folgendem:
1) In der Groͤße der Abgaben, die in Mecklenburg nicht
bloß beim Verkauf ganzer Guͤter, ſondern auch beim
Verkauf einzelner Gutspertinenzien erlegt werden,
und die beim Umtauſch ſogar doppelt, d. h. von dem
Werth jedes der beiden an einen andern Beſitzer uͤber-
gegangenen Grundſtuͤcke, entrichtet werden muͤſſen;
2) in den Koſten, welche die Vermeſſung des angekauf-
ten oder verkauften Stuͤcks, die Umſchreibung im
Steuerkataſter u. ſ. w. verurſacht;
3) in den Schuldenverhaͤltniſſen der Guͤter, wodurch
naͤmlich kein Stuͤck des Guts ohne ſpezielle Einwilli-
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