Auf dieser Tafel, so wie auf allen folgenden Tafeln, ist nur die eine Hälfte der sich um die Stadt bildenden Kreise verzeichnet, weil die andre Hälfte dieser nicht bloß ähnlich sondern vollkommen gleich ist, und man sich dieselbe leicht hinzudenken kann.
ad Tafel II.
Diese Tafel stellt die Gestalt des isolirten Staats dar, wenn derselbe von einem schiffbaren Fluß durchströmt wird.
Bei dieser Darstellung liegt die Voraussetzung zum Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht beträgt.
Die Fruchtwechselwirthschaft, welche auf der ersten Tafel nur einen schmalen Streifen. einnimmt, erweitert sich hier ungemein, und erstreckt sich längs des Flusses bis an die Gränze des Staats. Dagegen weicht der Kreis der Viehzucht zurück, und verschwindet in der Nähe des Flusses gänzlich.
Eine ähnliche Wirkung, wenn gleich im mindern Maaße, bringt die Anlegung einer Kunststraße hervor. Werden diese Kunststraßen nach allen Gegenden der Ebene gezogen, so erweitern sich alle Kreise mit höherer Boden- kultur, aber sie behalten dann die regelmäßige Form wie auf Tafel I.
Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet einer kleinen Stadt. Unter Gebiet der Stadt wird nach §. 28. die Landfläche, welche die kleine Stadt mit Lebensmitteln versorgt und welche nichts nach der Haupt- stadt liefert, verstanden.
Wir können uns diese kleine Stadt mit ihrem Ge- biet auch als einen eigenen unabhängigen Staat denken. In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in diesen kleinen Staaten ganz und gar abhängig von dem Preise in der Zentralstadt ist.
Auf dieſer Tafel, ſo wie auf allen folgenden Tafeln, iſt nur die eine Haͤlfte der ſich um die Stadt bildenden Kreiſe verzeichnet, weil die andre Haͤlfte dieſer nicht bloß aͤhnlich ſondern vollkommen gleich iſt, und man ſich dieſelbe leicht hinzudenken kann.
ad Tafel II.
Dieſe Tafel ſtellt die Geſtalt des iſolirten Staats dar, wenn derſelbe von einem ſchiffbaren Fluß durchſtroͤmt wird.
Bei dieſer Darſtellung liegt die Vorausſetzung zum Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht betraͤgt.
Die Fruchtwechſelwirthſchaft, welche auf der erſten Tafel nur einen ſchmalen Streifen. einnimmt, erweitert ſich hier ungemein, und erſtreckt ſich laͤngs des Fluſſes bis an die Graͤnze des Staats. Dagegen weicht der Kreis der Viehzucht zuruͤck, und verſchwindet in der Naͤhe des Fluſſes gaͤnzlich.
Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern Maaße, bringt die Anlegung einer Kunſtſtraße hervor. Werden dieſe Kunſtſtraßen nach allen Gegenden der Ebene gezogen, ſo erweitern ſich alle Kreiſe mit hoͤherer Boden- kultur, aber ſie behalten dann die regelmaͤßige Form wie auf Tafel I.
Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet einer kleinen Stadt. Unter Gebiet der Stadt wird nach §. 28. die Landflaͤche, welche die kleine Stadt mit Lebensmitteln verſorgt und welche nichts nach der Haupt- ſtadt liefert, verſtanden.
Wir koͤnnen uns dieſe kleine Stadt mit ihrem Ge- biet auch als einen eigenen unabhaͤngigen Staat denken. In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in dieſen kleinen Staaten ganz und gar abhaͤngig von dem Preiſe in der Zentralſtadt iſt.
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Auf dieſer Tafel, ſo wie auf allen folgenden Tafeln,
iſt nur die eine Haͤlfte der ſich um die Stadt bildenden
Kreiſe verzeichnet, weil die andre Haͤlfte dieſer nicht
bloß aͤhnlich ſondern vollkommen gleich iſt, und man ſich
dieſelbe leicht hinzudenken kann.
ad Tafel II.
Dieſe Tafel ſtellt die Geſtalt des iſolirten Staats
dar, wenn derſelbe von einem ſchiffbaren Fluß durchſtroͤmt
wird.
Bei dieſer Darſtellung liegt die Vorausſetzung zum
Grunde, daß die Schiffsfracht 1/10 der Landfracht betraͤgt.
Die Fruchtwechſelwirthſchaft, welche auf der erſten
Tafel nur einen ſchmalen Streifen. einnimmt, erweitert
ſich hier ungemein, und erſtreckt ſich laͤngs des Fluſſes
bis an die Graͤnze des Staats. Dagegen weicht der
Kreis der Viehzucht zuruͤck, und verſchwindet in der Naͤhe
des Fluſſes gaͤnzlich.
Eine aͤhnliche Wirkung, wenn gleich im mindern
Maaße, bringt die Anlegung einer Kunſtſtraße hervor.
Werden dieſe Kunſtſtraßen nach allen Gegenden der Ebene
gezogen, ſo erweitern ſich alle Kreiſe mit hoͤherer Boden-
kultur, aber ſie behalten dann die regelmaͤßige Form wie
auf Tafel I.
Der nicht illuminirte Streifen bezeichnet das Gebiet
einer kleinen Stadt. Unter Gebiet der Stadt wird
nach §. 28. die Landflaͤche, welche die kleine Stadt mit
Lebensmitteln verſorgt und welche nichts nach der Haupt-
ſtadt liefert, verſtanden.
Wir koͤnnen uns dieſe kleine Stadt mit ihrem Ge-
biet auch als einen eigenen unabhaͤngigen Staat denken.
In §. 28. haben wir gezeigt, daß der Getreidepreis in
dieſen kleinen Staaten ganz und gar abhaͤngig von dem
Preiſe in der Zentralſtadt iſt.
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/297>, abgerufen am 03.03.2025.
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