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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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Art, welches wiederum ein Sinken des Preises derselben
zur Folge hat.

Können nun die Fabrikanten und Handwerker bei
diesem Preise nicht bestehen, so muß ein Theil derselben
sein Gewerbe verlassen und einen andern Wohnort auf-
suchen. Nachdem dies geschehen ist, wird der Markt
sparsamer versorgt, der Preis der Waare steigt wieder,
und muß, da die Arbeit in diesem Gewerbe nicht fort-
während geringer bezahlt werden kann, als in andern
Gewerben, zuletzt so hoch steigen, daß dadurch die auf-
gelegte Abgabe ersetzt wird.

Indem nun hiedurch eine für den Landmann unent-
behrliche Waare, z. B. verarbeitetes Eisen theurer wird,
steigen die Bearbeitungkosten des Bodens, die Landrente
des von der Stadt entferntesten Guts sinkt unter 0 herab,
und es zeigen sich dann dieselben, schon öfters angeführ-
ten Erscheinungen, die eine auf den Ackerbau gelegte Ab-
gabe hervorbringt.

Sehen wir nun auf die Veränderung, die der Preis
der Waaren und der Producte durch die Einführung der
Abgabe zuletzt, d. h. nach vollendeter Uebergangsperiode
erleidet: so finden wir, daß die Abgabe auf den Preis
der Waaren und auf den des Getreides ganz verschieden
wirkt.

Der Handwerker und der Fabrikant erhalten die auf
sie gelegte Abgabe durch den erhöhten Preis ihrer Waa-
ren zurück, und in dem Preise der Waaren, die sie lie-
fern, stecken nun nicht bloß Arbeitslohn, Kapitalgewinn
und Landrente, sondern auch noch als vierter Bestand-
theil der Betrag der Abgabe. Dagegen wird -- wie
die Betrachtungen im vorigen §. ergeben haben -- der
Preis des Getreides durch eine Abgabe, sey es, daß diese
direkt auf den Landbau gelegt werde, oder daß sie auf

Art, welches wiederum ein Sinken des Preiſes derſelben
zur Folge hat.

Koͤnnen nun die Fabrikanten und Handwerker bei
dieſem Preiſe nicht beſtehen, ſo muß ein Theil derſelben
ſein Gewerbe verlaſſen und einen andern Wohnort auf-
ſuchen. Nachdem dies geſchehen iſt, wird der Markt
ſparſamer verſorgt, der Preis der Waare ſteigt wieder,
und muß, da die Arbeit in dieſem Gewerbe nicht fort-
waͤhrend geringer bezahlt werden kann, als in andern
Gewerben, zuletzt ſo hoch ſteigen, daß dadurch die auf-
gelegte Abgabe erſetzt wird.

Indem nun hiedurch eine fuͤr den Landmann unent-
behrliche Waare, z. B. verarbeitetes Eiſen theurer wird,
ſteigen die Bearbeitungkoſten des Bodens, die Landrente
des von der Stadt entfernteſten Guts ſinkt unter 0 herab,
und es zeigen ſich dann dieſelben, ſchon oͤfters angefuͤhr-
ten Erſcheinungen, die eine auf den Ackerbau gelegte Ab-
gabe hervorbringt.

Sehen wir nun auf die Veraͤnderung, die der Preis
der Waaren und der Producte durch die Einfuͤhrung der
Abgabe zuletzt, d. h. nach vollendeter Uebergangsperiode
erleidet: ſo finden wir, daß die Abgabe auf den Preis
der Waaren und auf den des Getreides ganz verſchieden
wirkt.

Der Handwerker und der Fabrikant erhalten die auf
ſie gelegte Abgabe durch den erhoͤhten Preis ihrer Waa-
ren zuruͤck, und in dem Preiſe der Waaren, die ſie lie-
fern, ſtecken nun nicht bloß Arbeitslohn, Kapitalgewinn
und Landrente, ſondern auch noch als vierter Beſtand-
theil der Betrag der Abgabe. Dagegen wird — wie
die Betrachtungen im vorigen §. ergeben haben — der
Preis des Getreides durch eine Abgabe, ſey es, daß dieſe
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[270/0284] Art, welches wiederum ein Sinken des Preiſes derſelben zur Folge hat. Koͤnnen nun die Fabrikanten und Handwerker bei dieſem Preiſe nicht beſtehen, ſo muß ein Theil derſelben ſein Gewerbe verlaſſen und einen andern Wohnort auf- ſuchen. Nachdem dies geſchehen iſt, wird der Markt ſparſamer verſorgt, der Preis der Waare ſteigt wieder, und muß, da die Arbeit in dieſem Gewerbe nicht fort- waͤhrend geringer bezahlt werden kann, als in andern Gewerben, zuletzt ſo hoch ſteigen, daß dadurch die auf- gelegte Abgabe erſetzt wird. Indem nun hiedurch eine fuͤr den Landmann unent- behrliche Waare, z. B. verarbeitetes Eiſen theurer wird, ſteigen die Bearbeitungkoſten des Bodens, die Landrente des von der Stadt entfernteſten Guts ſinkt unter 0 herab, und es zeigen ſich dann dieſelben, ſchon oͤfters angefuͤhr- ten Erſcheinungen, die eine auf den Ackerbau gelegte Ab- gabe hervorbringt. Sehen wir nun auf die Veraͤnderung, die der Preis der Waaren und der Producte durch die Einfuͤhrung der Abgabe zuletzt, d. h. nach vollendeter Uebergangsperiode erleidet: ſo finden wir, daß die Abgabe auf den Preis der Waaren und auf den des Getreides ganz verſchieden wirkt. Der Handwerker und der Fabrikant erhalten die auf ſie gelegte Abgabe durch den erhoͤhten Preis ihrer Waa- ren zuruͤck, und in dem Preiſe der Waaren, die ſie lie- fern, ſtecken nun nicht bloß Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente, ſondern auch noch als vierter Beſtand- theil der Betrag der Abgabe. Dagegen wird — wie die Betrachtungen im vorigen §. ergeben haben — der Preis des Getreides durch eine Abgabe, ſey es, daß dieſe direkt auf den Landbau gelegt werde, oder daß ſie auf

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/284>, abgerufen am 22.11.2024.