Die Landrente beider Wirthschaften wird also gleich, wenn 696 Scheffel Rocken ÷ 327 Thlr. = 114 Thlr. sind + 327 + 327 also 696 Scheffel Rocken 441 Thlr. dieß macht für 1 Scheffel 0,633 Thlr. und diesen Preis hat der Rocken auf dem ungefähr 26 Meilen von der Stadt entfernten Gute.
Es ist also die Landrente eines Guts von 4, 2 Kör- nern bei dem Rockenpreise von 1 1/2 Thlr. pr. Schffl. gleich der Landrente desjenigen Guts, welches in dem isolirten Staat, 24 Meilen von der Stadt entfernt ist.
Zweite Aufgabe. Bei welchem Körnerertrag wird die Landrente der Dreifelderwirthschaft = 0, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute 1 1/2 Thlr. werth ist?
Nach §. 14. ist für (10 -- x)
[Formel 1]
Körner die Land- rente 1000 Schffl. ÷ 152 x Schffl. ÷ 381 Thlr. + 27 x Thlr. den Scheffel zu 1 1/2 Thlr. gerechnet, gibt dieß 1500 Thlr. ÷ 228 x Thlr. -- 381 Thlr. + 27 x Thlr. oder 1119 Thlr. ÷ 201 x Thlr.
Wenn nun die Landrente = 0 seyn soll, so sind 201 x = 1119 also x = 5,57
Der gesuchte Körnerertrag, für welche die Landrente = 0 wird, ist also
[Formel 2]
.
Dritte Aufgabe. Bei welchem Körnerertrag ist die Nutzung des Bodens durch Koppelwirthschaft eben so hoch als die durch Dreifelderwirthschaft, wenn für beide Wirth- schaftsarten der Werth des Schffl. Rocken auf dem Gute 1 1/2 Thlr. beträgt?
Die Landrente beider Wirthschaftsarten wird gleich, wenn nach §. 14.
14*
Die Landrente beider Wirthſchaften wird alſo gleich, wenn 696 Scheffel Rocken ÷ 327 Thlr. = 114 Thlr. ſind + 327 + 327 alſo 696 Scheffel Rocken 441 Thlr. dieß macht fuͤr 1 Scheffel 0,633 Thlr. und dieſen Preis hat der Rocken auf dem ungefaͤhr 26 Meilen von der Stadt entfernten Gute.
Es iſt alſo die Landrente eines Guts von 4, 2 Koͤr- nern bei dem Rockenpreiſe von 1 ½ Thlr. pr. Schffl. gleich der Landrente desjenigen Guts, welches in dem iſolirten Staat, 24 Meilen von der Stadt entfernt iſt.
Zweite Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag wird die Landrente der Dreifelderwirthſchaft = 0, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute 1 ½ Thlr. werth iſt?
Nach §. 14. iſt fuͤr (10 — x)
[Formel 1]
Koͤrner die Land- rente 1000 Schffl. ÷ 152 x Schffl. ÷ 381 Thlr. + 27 x Thlr. den Scheffel zu 1 ½ Thlr. gerechnet, gibt dieß 1500 Thlr. ÷ 228 x Thlr. — 381 Thlr. + 27 x Thlr. oder 1119 Thlr. ÷ 201 x Thlr.
Wenn nun die Landrente = 0 ſeyn ſoll, ſo ſind 201 x = 1119 alſo x = 5,57
Der geſuchte Koͤrnerertrag, fuͤr welche die Landrente = 0 wird, iſt alſo
[Formel 2]
.
Dritte Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag iſt die Nutzung des Bodens durch Koppelwirthſchaft eben ſo hoch als die durch Dreifelderwirthſchaft, wenn fuͤr beide Wirth- ſchaftsarten der Werth des Schffl. Rocken auf dem Gute 1 ½ Thlr. betraͤgt?
Die Landrente beider Wirthſchaftsarten wird gleich, wenn nach §. 14.
14*
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Die Landrente beider Wirthſchaften wird alſo gleich,
wenn 696 Scheffel Rocken ÷ 327 Thlr. = 114 Thlr. ſind
+ 327 + 327
alſo 696 Scheffel Rocken 441 Thlr.
dieß macht fuͤr 1 Scheffel 0,633 Thlr.
und dieſen Preis hat der Rocken auf dem ungefaͤhr 26
Meilen von der Stadt entfernten Gute.
Es iſt alſo die Landrente eines Guts von 4, 2 Koͤr-
nern bei dem Rockenpreiſe von 1 ½ Thlr. pr. Schffl. gleich
der Landrente desjenigen Guts, welches in dem iſolirten
Staat, 24 Meilen von der Stadt entfernt iſt.
Zweite Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag wird die
Landrente der Dreifelderwirthſchaft = 0, wenn der Scheffel
Rocken auf dem Gute 1 ½ Thlr. werth iſt?
Nach §. 14. iſt fuͤr (10 — x) [FORMEL] Koͤrner die Land-
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den Scheffel zu 1 ½ Thlr. gerechnet, gibt dieß
1500 Thlr. ÷ 228 x Thlr. — 381 Thlr. + 27 x Thlr.
oder 1119 Thlr. ÷ 201 x Thlr.
Wenn nun die Landrente = 0 ſeyn ſoll,
ſo ſind 201 x = 1119
alſo x = 5,57
Der geſuchte Koͤrnerertrag, fuͤr welche die Landrente
= 0 wird, iſt alſo [FORMEL].
Dritte Aufgabe. Bei welchem Koͤrnerertrag iſt die
Nutzung des Bodens durch Koppelwirthſchaft eben ſo hoch
als die durch Dreifelderwirthſchaft, wenn fuͤr beide Wirth-
ſchaftsarten der Werth des Schffl. Rocken auf dem Gute
1 ½ Thlr. betraͤgt?
Die Landrente beider Wirthſchaftsarten wird gleich,
wenn nach §. 14.
14*
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/225>, abgerufen am 07.07.2024.
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